Stellenausschreibung von Dienstposten für sonstige Mitglieder des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland

Gemäß § 2 Abs. 2 des Burgenländischen Landesverwaltungsgerichts-Übergangsgesetzes, werden Planstellen für sonstige Mitglieder des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland mit Dienstort Eisenstadt zur Besetzung ausgeschrieben.

Die sonstigen Mitglieder des Landesverwaltungsgerichtes werden von der Landesregierung unbefristet zu Landesverwaltungsrichterinnen oder –richtern ernannt.

Nach § 2 Abs. 3 Burgenländisches Landesverwaltungsgerichts-Übergangsgesetz kann bei Bedarf von der Landesregierung noch eine Ernennung zum Mitglied des Unabhängigen Verwaltungssenates Burgenland erfolgen, wenn die Tätigkeit noch vor dem 1. Jänner 2014 aufgenommen wird.

Ernennungsvoraussetzungen und Online Bewerbung auf burgenland.at

Teilen mit: