Umweltverfahren: Keine (wesentliche) Projektänderung ohne Nachbarn

Eine Abweichung des Projekts vom ursprünglichen Plan wurde genehmigt, ohne die Nachbarn im Verfahren mitreden zu lassen. Laut Verwaltungsgerichtshof war das ein Fehler ( Zlen. 2012/06/0092, 0093 vom 20. Juni 2013). Geringfügige Abweichungen können zwar nachträglich genehmigt werden, sie dürfen aber den Ergebnissen der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht widersprechen.

Dass die Behörden zum Schluss kamen, die Nachbarn seien von dem Projekt nicht anders als bisher betroffen, ja teilweise sogar besser vor den Lärmimmissionen geschützt als bei Errichtung des genehmigten Partnergebäudes, ließ der VwGH nicht gelten: Um das zu beurteilen, müsse man den Nachbarn erst einmal im Rahmen des Abnahmeprüfungsverfahrens Parteiengehör einräumen.

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