Regierung und Präsident Perl bestreiten „parteipolitische Einflussnahme“ auf das Verwaltungsgericht.
Packelei“ rufen Oppositionelle. Die 80 Richter-Stellen im neuen Bundesverwaltungsgericht (BVG) würden in schwarz-roter Proporz-Manier besetzt. Die Regierung hat diesen Verdacht genährt, weil sie die Kandidaten-Liste nicht preisgibt. Erst wenn sie der Bundespräsident begutachtet und abgesegnet habe, werde sie präsentiert. Die Grünen wollen nun mittels parlamentarischer Anfrage erkunden, ob und wie „die fachliche und persönliche Eignung“ der Richter geprüft worden ist.
Laut „Presse“-Recherchen könnte bei der Auswahl der neuen Verwaltungsrichter Parteipolitik im Spiel gewesen sein.
Die Grünen wollen der „fachlichen und persönlichen Einigung“ der von der Bundesregierung vorgesehenen Richter nachgehen. Für die Auswahl der Richter durch die Landesregierungen ist eine vergleichbare Initiative nicht bekannt.
Der Ministerrat hat am Montag die noch fehlende zweite Hälfte der Mitglieder des 2014 startenden Bundesverwaltungsgerichts fixiert. Die Namen werden unter Verschluss gehalten, der Verdacht der Packelei liegt nahe.
Am 30. Juli 2013 erscheint der erste Praxiskommentar, welcher sich mit dem Verfahren vor den zukünftigen Verwaltungsgerichten ausführlich auseinandersetzt.
Unter welchen Voraussetzungen darf ein in Österreich tätiger „Planender Baumeister“ in Bayern die Berufsbezeichnung „Architekt“ führen. Diese Frage hat das deutsche Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zur Auslegung der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vorgelegt.