Ministersekretär als Gerichtspräsident: Haarscharf am Fehlstart vorbei

Rund um die Bestellung der Präsidenten der neuen Verwaltungsgerichte, die am 1. Jänner 2014 in Aktion treten, blühen die Gerüchte. Zum Teil stimmen sie sogar.

BENEDIKT KOMMENDA (Die Presse)

Bild: APA/ROBERT PARIGGER
Bild: APA/ROBERT PARIGGER

Manchmal führt auch der falsche Weg zum Ziel. Das zeigt sich an der Bestellung der Führung der neuen Verwaltungsgerichte, die 2014 den Rechtsschutz revolutionieren. Angenommen, die Bundesländer wollen wirklich unabhängige und kritische Kontrollore (auch) ihrer selbst einsetzen: Dafür taugen die ersten Besetzungen, auch wenn ihre Genese nicht optimal war. Und Gerüchte genährt hat, die teils zutreffen, teils haltlos sind – aber schon deshalb, weil es sie gibt, schwer auf der neuen Rechtskontrolle lasten.

In Wien etwa konnte die Präsidentin des Unabhängigen Verwaltungssenats nicht auch die Leitung des Verwaltungsgerichts übernehmen, wie es in sieben Ländern geschieht. Denn sie geht in Pension. Also musste jemand anderer gesucht werden. Eine mit Beamten, einem pensionierten Richter und Personalberatern besetzte Auswahlkommission empfahl Dieter Kolonovits (43), Verfassungsrechtler an der Uni Wien. Kritische Beobachter fanden heraus, dass Kolonovits ein Gutachten für Wien über die Zulässigkeit der Parkpickerl-Volksbefragung geschrieben hatte; er solle wohl als politisch verlässlich belohnt werden. Belohnt wurde er freilich mit einem Honorar, und zwar auch bei einem weiteren Gutachten zur Frage: Lässt sich der Einsatz von Rechtspflegern, wie ihn Wien im großen Stil vorhat, mit den europäischen Anforderungen an ein echtes Gericht vereinbaren? Wer das Gutachten gelesen hat, erkennt: Mit der unterstellten politischen Verlässlichkeit des Professors ist es nicht weit her. Wendet man seine Erkenntnisse auf das Wiener Gesetz an – es wurde von der Opposition beim VfGH angefochten –, deutet einiges darauf hin, dass zu viele Kompetenzen an die weisungsgebundenen Rechtspfleger übertragen werden. Das ist eine der subtileren Methoden, mit denen Wien offenbar den Status quo gegen eine allzu weitreichende unabhängige Kontrolle absichern will. Ein Büttel von Rot-Grün ist Kolonovits also nicht, sonst wäre er auch nicht einstimmig von der Landesregierung, samt FPÖ und ÖVP, bestellt worden.

Und wie ist das mit Patrick Segalla (38), der aus Vizekanzler Spindeleggers Kabinett an die Spitze des Verwaltungsgerichts NÖ wechselt? Auch dort macht das UVS-Präsidium nicht weiter, jedoch ohne Pensionierung; die Optik ist schlecht. Insider sehen das Präsidium aber nicht als Idealbesetzung. Segalla – Jurist und ehemals wissenschaftlicher Mitarbeiter an der WU – wird in Fachkreisen geschätzt, und er war als Ministersekretär intensiv mit den neuen Gerichten befasst. Die Fachkenntnis kann nicht verhindern, dass auch hinter Segallas Kür politische Motive vermutet werden. Die Spekulationen gehen weiter: Seinem koalitionären Visavis bei der Vorarbeit, Alexander Klingenbrunner aus Kanzler Faymanns Büro, wird nachgesagt, er gehe ans Bundesverwaltungsgericht. Was er rundweg ausschließt.

Angesichts der Eignung von Kolonovits und Segalla legen die neuen Gerichte nicht den Fehlstart hin, der ihnen unterstellt wird. Die Gerüchte hätte man sich aber sparen können, wären die Bestellungen transparenter abgelaufen – es sollen auch solche „einfache“ Richter bestellt worden sein, die bisher eher als Vertraute der jeweiligen Landesführung als durch Qualifikation aufgefallen sind. Selbst vor der Bestellung von Schuldirektoren, die „zufällig“ ins politische Farbschema passen, können sich Lehrer, Schüler und Eltern wenigstens ein Bild von den Bewerbern machen.

Den Beitrag auf diepresse.com lesen…

Teilen mit: