Aufstand der Richter gegen ungenierten Polit-Schacher in Landes-Gerichtshöfen.
Es kam, wie es kommen musste: Die von der Regierung als „Jahrhundert-Reform“ gepriesenen Landesgerichtshöfe werden in manchen Bundesländern ungeniert für die Versorgung von Polit-Günstlingen missbraucht. Ab Jänner 2014 sollen die Landesgerichtshöfe ihre Arbeit aufnehmen. Sie ersetzen im Instanzenzug bei Behördenverfahren die Landesregierungen und die Unabhängigen Verwaltungssenate UVS, was zur Auflösung von 140 Behörden führt. So weit, so gut.
Aber: Der Bund brachte bei den Ländern weder einen einheitlichen Bestellmodus für die neuen Landesverwaltungs-Richter durch noch ein einheitliches Gehaltsschema. Jedes Bundesland macht, was es will.
Das führte in manchen Bundesländern prompt zum Postenschacher.
In der Steiermark haben SPÖ, ÖVP und FPÖ zugegriffen. Zu Richtern wurden die Tochter des AK-Präsidenten, der FPÖ-Klubdirektor und eine Referentin aus dem ÖVP-Klub ernannt. In Tirol wurden zwei ÖVPler, ein Ex-Bürgermeister und ein Mitarbeiter aus dem Landeshauptmann-Büro, befördert. In Niederösterreich wurde – wie in anderen Bundesländern auch – der bisherige UVS-Präsident zum Präsidenten des Landesverwaltungsgerichts ernannt, mit dem Schönheitsfehler, dass auch er ein Ex-Polit-Sekretär ist. ÖVP-Chef Michael Spindelegger verteidigt dies: Mitarbeiter von politischen Büros hätten Erfahrung, sie könnten nicht von Vornherein ausgeschlossen werden.
Die Präsidentin der UVS-Richter, Christa Hanschitz, widerspricht via KURIER: „Solche Besetzungen erwecken den Anschein der Befangenheit. Rechtsanwälte könnten das im Verfahren relevieren.“ Das Bild in der Öffentlichkeit sei „verheerend“.
Hanschitz nennt als Vorzeigeland Oberösterreich. Dort würden die Richterposten öffentlich ausgeschrieben, dann folge ein Objektivierungsverfahren, und der Verwaltungsgerichtshof des Bundes sei als nachträgliche Kontrollinstanz eingeschaltet. Hanschitz: „So müssten es alle Länder machen. Das ist transparent.“
Generell ist Hanschitz dafür, die zusätzlich benötigten Richter nicht nur aus den Landesregierungen zu holen, sondern aus der allgemeinen Richterschaft: „Das würde zu mehr Unabhängigkeit führen.“