Bereits das Grünbuch der EU-Kommission aus dem Jahr 2002 hatte die Forcierung außergerichtlicher Streitschlichtungsverfahren vor Augen.
Im Sommer 2013 haben nun EU-Kommission, Rat und das Europäische Parlament zwei Verordnungen zur kostengünstigen und raschen außergerichtlichen Streitbeilegung in Zivilverfahren erlassen. Dies vor dem Hintergrund, dass sich Streit-, Konflikt- und Verhandlungsparteien mittlerweile oft in unterschiedlichen Ländern mit unterschiedlichen Rechtssystemen und Rechtstraditionen befinden.
558 Sonderbehörden werden aufgelöst und Abteilungen zusammengelegt. Montag wird die Verwaltungsreform zur Begutachtung versandt.