Richterin: EU beschließt absichtlich unklare Gesetze

Es stimme nicht, dass europäische Gesetze geheim entstünden, betont Maria Berger im Interview mit der „Presse“. Auch die Macht von Brüsseler Lobbyisten sei begrenzt, meint die österreichische Richterin am EU-Gerichtshof. „Auf europäischer Ebene gibt es ein noch stärkeres Bedürfnis nach Kompromissen, wenn man sich mit 28 Staaten einigen muss. Die Genauigkeit der Gesetze lässt daher …

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Tirol: Verfassungsrechtliche Bedenken gegen niedrige Richterbesoldung

In seiner Stellungnahme zum 2. Tiroler Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz übt der  Vorsitzende des Unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol, Dr. Christoph Purtscher, harsche Kritik an der extrem niedrigen Besoldung neuer Verwaltungsrichter:

„Die Erlassung von besoldungsrechtlichen Regelungen fällt im Prinzip in den rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers fällt. Freilich ist er auch dabei an das aus dem verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz erfließende Sachlichkeitsgebot gebunden (vgl. z.B. VfGH 06.06.1997, B 2159/96, B 2732/96, B 104/97 uva.).

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OÖ: 13 Richter für Landesverwaltungsgericht berufen

Die Oberösterreichische Landesregierung hat am Montag 13 Richter, darunter elf Frauen, für das Landesverwaltungsgericht ernannt.

Die Richter wurden in einem dreiwöchigen Auswahlverfahren nach den Bestimmungen des Objektivierungsgesetzes aus rund 80 Bewerbern ausgesucht, berichteten Landeshauptmann Josef Pühringer und sein für das Landespersonal zuständiger Stellvertreter Franz Hiesl (beide ÖVP).

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Vergaberecht: Wesentliche Änderungen ab 2014

Im Vergaberecht stehen Änderungen an. Mit dem Bundesvergabegesetz wird das Verfahren an die zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit mit 1.Jänner 2014 angepasst. Auf Ebene des Unionsrechts sollen die Allgemeine Vergaberichtlinie und die neue Sektorenrichtlinie die Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG als Kernstücke des Rechtsrahmens der Europäischen Union im Bereich des öffentlichen Auftragswesens ersetzen. Wenn alles nach Plan geht, werden …

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Behörden werden umgebaut – aber keinem fällt es auf

StandardDie Klage über fehlende Reformen in der österreichischen Verwaltung hat Tradition. In der abgelaufenen Gesetzgebungsperiode hat es tatsächlich einige Fortschritte gegeben, die aber kaum auffallen

Conrad Seidl, Der Standard

Elf Tage vor Weihnachten haben die Österreicher andere Sorgen, als sich von der Regierungsspitze den „größten Umbau des Rechtsschutzes in Österreich seit 1920“ erklären zu lassen.

Als Bundeskanzler Werner Faymann im Dezember 2011 diese Ankündigung machte, war ihm ebenso wie Vizekanzler Michael Spindelegger klar, dass sie mit der Reform des Verwaltungsverfahrens keine besonders schönen Blumentöpfe gewinnen würden – mochten auch die Experten die Abschaffung von mehr als 120 Verwaltungssenaten und Sonderbehörden sowie die damit verbundene Straffung des Amtswegs noch so loben. Pech.

Als es eineinhalb Jahre später ernst wurde mit der Einrichtung der neuen, straff organisierten Verwaltungsgerichte, erntete die Regierung viel mehr Aufmerksamkeit. Aber da waren die möglichen Einsparungen und der Gewinn an Rechtssicherheit längst kein Thema mehr: Im Sommer 2013 beherrschte nur mehr die Personalfrage die Diskussion. Stichwort: parteipolitische Besetzung der neuen Verwaltungsrichter-Ämter, direkte Drähte in die Kabinette von Ministern und von Landesräten oder gar in Parteizentralen. Noch mehr Pech.

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Glücksspiel: Betreiber dürfen auf Verjährung hoffen

Kommt es in Glücksspielverfahren künftig zu einer Verurteilung, gibt es auch eine Vorstrafe

foto: apa/epa/federico gambarini
foto: apa/epa/federico gambarini

Günther Oswald, Der Standard

Für die Anwälte ist es ein gutes Geschäft: Fast 1800 Verwaltungsstrafverfahren gab es im Vorjahr wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Glücksspielgesetz. Es geht dabei in aller Regel um die Beschlagnahmung von Spielautomaten, die aus Sicht der Finanz illegal betrieben werden.

Ein neues Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) beschäftigt nun die ganze Branche – und auch die für die Materie zuständigen Ministerien. Künftig ist für die Ermittlungsarbeit nämlich nicht mehr nur die Finanzpolizei zuständig. Immer dann, wenn die theoretische Möglichkeit besteht, dass auf einem Automaten pro Spiel mehr als zehn Euro eingesetzt werden können (Grenze für kleines Glücksspiel), muss das Verfahren an die Staatsanwaltschaft übertragen werden. Es handelt sich dann um kein Verwaltungs-, sondern um ein Strafverfahren, für das in weiterer Folge ein Bezirksgericht zuständig ist.

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vuvs-online: Danke!

150.000 Besuche auf dieser Seite Bei einem Klick pro Sekunde müsste man dafür eine ganze Arbeitswoche ununterbrochen klicken. Für das große Interesse ein Dankeschön an unsere Leser! Die Redaktion

Disziplinaroberkommission wird nach umstrittenen Urteilen aufgelöst

KURIERStatt der Disziplinaroberkommission wird ab Jänner 2014 der Bundesverwaltungsgerichtshof (richtig: das Bundesverwaltungsgericht, Anm. Red.) über Berufungen (richtig: Beschwerden) der Beamten entscheiden.

„In schweren Fällen, wenn es um Entlassungen geht, werden künftig drei Richter urteilen“, erklärt Andreas Buchta-Kadanka vom Beamtenministerium.

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Richtertalare: Bundesweite Ausschreibung

Die Bundesbeschaffungs GmbH (BBG) hat die Ausschreibung über die Lieferung der Amtskleider für Richter und Staatsanwälte erfolgreich abgeschlossen. Der Zuschlag wurde dem Bestbieter am 23.7.2013 erteilt. Diese Produkte können in Kürze über den e-Shop der BBG bestellt werden. Das Bundesasylgericht wird die Ausstattung der neuen Richterinnen und Richter über die BBG beziehen. Das überaus günstige …

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Glückspielgesetz: Nicht geklärte verwaltungsbehördliche Zuständigkeit führt zur Aufhebung von UVS-Entscheidungen

In seinem Erkenntnis vom 23. Juli 2013, Zl. 2012/17/0249, hat sich der Verwaltungsgerichtshof in der strittigen Frage der Abgrenzung von gerichtlicher und verwaltungsbehördlicher Zuständigkeit der Rechtsmeinung der Verfassungsgerichtshofs angeschlossen (siehe Beitrag: Richtungsweisende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes) . Da der UVS– ausgehend von der nicht mehr aufrecht erhaltenen Auffassung des VwGH – im Beschwerdefall nur die Höhe …

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