Wer Jobs aus politischen Gründen vergibt, soll gefälligst dafür einstehen.
In der Liste der für die neuen Verwaltungsgerichte nominierten Richter finden sich dutzendweise Kandidaten, die aus dem Umfeld der Großparteien kommen. Oder gleich aus den engsten Mitarbeiterstäben hoher Politiker. Das sagt nichts über die Qualifikation der künftigen Richter: Immerhin wurde jede Bewerbung objektiv geprüft.
Und die Kenntnis dessen, wie es in der österreichischen Verwaltung – und den Kabinetten, die die politische Verantwortung für die Verwaltung koordinieren – zugeht, dürfte mit einigem Recht als Zusatzqualifikation gelten: Ein Verwaltungsrichter muss verstehen, wo welche Ermessensspielräume liegen und wie diese Ermessensspielräume genutzt werden, um das umzusetzen, was im Sinne der politisch Verantwortlichen liegt. Das ist immer dann der Fall, wenn ein Politiker verspricht, dass eine Sache „möglichst unbürokratisch gelöst wird“ – das heißt: unter unkonventioneller Ausnutzung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Kommentar von Conrad Seidl, Der Standard vom 24.7.2013