Arbeitszeitgesetz: Verwaltungsgerichtshof bestätigte Bestrafung des Rektors der Medizin-Universität Wien durch UVS

Bereits im Februar 2010 hatte der UVS Wien hohe Geldstrafen gegen den Rektor der Medizin-Universität Wien wegen zahlreicher Übertretungen des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes durch Ärzte im Wiener AKH verhängt.

Der Magistrat der Stadt Wien hatte das Strafverfahren noch mit der Begründung eingestellt, es sei zwar die objektive Tatseite der in der Anzeige des Arbeitsinspektorats angelasteten Verwaltungsübertretungen, soweit von den Arbeitszeitüberschreitungen nichtbeamtete Ärzte betroffen waren, erfüllt, doch sei dem Beschwerdeführer die Nichteinhaltung der Arbeitszeitbestimmungen subjektiv nicht vorwerfbar.

Der Verwaltungsgerichthof folgte in seinem Erkenntnis vom 17. Juni 2013, Zl. 2010/11/0079, der vom UVS Wien vertretenen Auffassung, dass der Rektor als oberstes Leitungsorgan der Universität auch subjektiv für die aus der Diensteinteilung durch die Klinikvorstände resultierenden Arbeitszeitüberschreitungen strafrechtlich verantwortlich ist.

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