Die FPÖ plakatiert im Wahlkampf: „Asylbetrüger müssen gehen“. Die restlichen Parteien formulieren es andersherum, aber es läuft auf dasselbe hinaus: Wem Asyl zusteht, der soll auch Asyl bekommen. Nur – wem steht Asyl zu, wem nicht, wer ist ein „Betrüger“, und wie kann man das ordentlich recherchieren?
Simon Hadler, ORF.at
Das Gewicht der ersten paar Sätze
Das beginnt mit der Frage, ob diese eine erste Antwort zur Begründung für eine Entscheidung in Erwägung gezogen werden darf. Caritas-Rechtsexpertin Katrin Hulla sagt: Nein. Das sei auch nicht sinnvoll. Die Menschen kämen gestresst nach einer langen Flucht, würden vielfach unter den Folgen einer Traumatisierung leiden, seien oft nur wenig gebildet und könnten aus all diesen Gründen ihr Anliegen nicht stringent vorbringen, schon gar nicht in ein paar Sätzen. Es sei problematisch, ihnen später etwas vorzuhalten, was in dieser Situation gesagt wurde.
Der Gerichtshof hat die Auffassung bestätigt, dass für die Durchführung eines Anrufs zu Werbezwecken grundsätzlich die Einwilligung des Gesprächspartners einzuholen ist. Ob es sich bei dem Angerufenen um einen Konsumenten oder Unternehmer handelt, macht dabei keinen Unterschied (Zl.
Die EU-Kommission vermutet einen unerlaubten Missbrauch der Marktmacht des Marktführers Abfall Recycling Austria (ARA). Dieser droht deshalb nun eine Geldbuße von bis zu 18 Mio. Euro (zehn Prozent des Umsatzes) sowie möglicherweise auch eine Zerschlagung der bestehenden Struktur.
Noch im Dezember 2012 hatten sich die Bundesländer darauf geeinigt, im Bereich des Jugendschutzes nach jahrzehntelanger Diskussion für eine einheitliche Gesetzgebung zu sorgen.
558 Sonderbehörden werden aufgelöst und Abteilungen zusammengelegt. Montag wird die Verwaltungsreform zur Begutachtung versandt.