Erstmals zwei Blinde als Richter

KURIERAb 2014 im Einsatz. Gerichtspräsident sieht „historischen Schritt und Signal für Normalität“.

Die beiden Juristen haben einen Schritt vorwärts gewagt, sich beworben, einem Auswahlverfahren gestellt – und hatten schließlich gegenüber vielen Kandidaten die Nase vorne: Gerhard Höllerer (45), Beamter im Wissenschaftsministerium und Alexander Niederwimmer (46), Polizeijurist in Oberösterreich, werden die ersten blinden Richter Österreichs sein.

Sie zählen zu jenen Richtern, die am Bundesverwaltungsgericht ab 2014 über Berufungen (richtig „Beschwerden“, Anm. vuvs-online) gegen Entscheidungen von Behörden urteilen werden.

Dass sie ernannt wurden, konnten beide, wie sie erzählen, erst gar nicht glauben. Niederwimmer: „Ich war fassungslos.“

Zweifel beseitigt

Am Bundesverwaltungsgericht wird mit der Personalwahl Neuland betreten. Eine Arbeitsgruppe habe sich im Vorfeld mit dem Einsatz blinder Richter und dem nötigen Arbeitsumfeld beschäftigt. Fazit laut Gerichtspräsident Harald Perl: „Alle Zweifel sind unangebracht. Wir konnten einen historischen Schritt setzen und signalisieren damit Normalität.“

Das Signal geht in Richtung Justizministerium

Blinde sind vom Richteramt im Zivil- oder Strafrecht ausgeschlossen. Es gibt Zweifel, dass Blinde – wie laut Gesetz vorgesehen – die „uneingeschränkte Fähigkeit zu unmittelbarer eigener Wahrnehmung“ haben. Zudem müsse ein Richter die Vorgänge in einem Verhandlungssaal genau beobachten können, ob etwa jemand versucht, Zeugen durch optische Signale zu beeinflussen – Sitzungspolizei wird das genannt. Diese Aufgaben könnten auch nicht von Hilfskräften übernommen werden, heißt es im Ministerium.

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