Zu diesem Schluss gelangte der Oberste Gerichtshof in seiner Entscheidung zur Zl. 9 Ob 48/12t vom 24. 7. 2013. Gegenstand des Verfahrens waren Geruchsbelästigungen, die von einem behördlich genehmigten Mastschweinebetrieb ausgingen.
Strittig war insbesondere die Frage, ob die gegenständliche Baubewilligung nach dem Steiermärkischen Baugesetz in der bei Bescheiderlassung am 31.5.2007 geltenden Fassung den Mastschweinebetrieb der Beklagten zu einer „behördlich genehmigten Anlage“ iSd § 364a ABGB machte. In diesem Fall könnten die Kläger keine Unterlassung nach § 364 Abs 2 ABGB begehren, sondern nur den Ersatz des zugefügten Schadens nach § 364a ABGB verlangen.
Das Gewicht der ersten paar Sätze
Der Gerichtshof hat die Auffassung bestätigt, dass für die Durchführung eines Anrufs zu Werbezwecken grundsätzlich die Einwilligung des Gesprächspartners einzuholen ist. Ob es sich bei dem Angerufenen um einen Konsumenten oder Unternehmer handelt, macht dabei keinen Unterschied (Zl.
Die EU-Kommission vermutet einen unerlaubten Missbrauch der Marktmacht des Marktführers Abfall Recycling Austria (ARA). Dieser droht deshalb nun eine Geldbuße von bis zu 18 Mio. Euro (zehn Prozent des Umsatzes) sowie möglicherweise auch eine Zerschlagung der bestehenden Struktur.
Noch im Dezember 2012 hatten sich die Bundesländer darauf geeinigt, im Bereich des Jugendschutzes nach jahrzehntelanger Diskussion für eine einheitliche Gesetzgebung zu sorgen.
558 Sonderbehörden werden aufgelöst und Abteilungen zusammengelegt. Montag wird die Verwaltungsreform zur Begutachtung versandt.