Behörden werden umgebaut – aber keinem fällt es auf

StandardDie Klage über fehlende Reformen in der österreichischen Verwaltung hat Tradition. In der abgelaufenen Gesetzgebungsperiode hat es tatsächlich einige Fortschritte gegeben, die aber kaum auffallen

Conrad Seidl, Der Standard

Elf Tage vor Weihnachten haben die Österreicher andere Sorgen, als sich von der Regierungsspitze den „größten Umbau des Rechtsschutzes in Österreich seit 1920“ erklären zu lassen.

Als Bundeskanzler Werner Faymann im Dezember 2011 diese Ankündigung machte, war ihm ebenso wie Vizekanzler Michael Spindelegger klar, dass sie mit der Reform des Verwaltungsverfahrens keine besonders schönen Blumentöpfe gewinnen würden – mochten auch die Experten die Abschaffung von mehr als 120 Verwaltungssenaten und Sonderbehörden sowie die damit verbundene Straffung des Amtswegs noch so loben. Pech.

Als es eineinhalb Jahre später ernst wurde mit der Einrichtung der neuen, straff organisierten Verwaltungsgerichte, erntete die Regierung viel mehr Aufmerksamkeit. Aber da waren die möglichen Einsparungen und der Gewinn an Rechtssicherheit längst kein Thema mehr: Im Sommer 2013 beherrschte nur mehr die Personalfrage die Diskussion. Stichwort: parteipolitische Besetzung der neuen Verwaltungsrichter-Ämter, direkte Drähte in die Kabinette von Ministern und von Landesräten oder gar in Parteizentralen. Noch mehr Pech.

Abseits des politischen Geplänkels bekommt die Regierung allerdings von einer Institution Respekt gezollt, mit der sie sonst im Dauerclinch liegt: Der Beamtengewerkschafter und ÖGB-Vizepräsident Norbert Schnedl lobt im STANDARD-Gespräch die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit als „eine der bedeutendsten Reformen überhaupt“. Dieselbe Einschätzung kommt wortgleich aus dem Büro von Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek.

Nicht gegen Mitarbeiter

Schnedl betont überhaupt, dass sich Dienstgeber und Dienstnehmer in den vergangenen Jahren in vielen Punkten einig geworden sind: „Wo die Sinnhaftigkeit einer Reform offensichtlich ist, wo mit den Betroffenen Einvernehmen herrscht und genügend Zeit für eine Implementierung herrscht“, könne man Fortschritte erzielen, sagt Schnedl, „aber umgekehrt gilt: Reformen gegen die Mitarbeiter gehen nicht.“

Weiter auf derStandard.at …

Teilen mit: