GEA-Entscheidung spätestens in sechs Wochen

Bei allem Verständnis für die Anliegen führte Richter Erich Wartecker mehrmals von der allgemeinen gesellschaftspolitischen Frage auf den Fall zurück.
Bei allem Verständnis für die Anliegen führte Richter Erich Wartecker mehrmals von der allgemeinen gesellschaftspolitischen Frage auf den Fall zurück.

Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien hat sich am Dienstag mit der Berufung des Waldviertler Schuhherstelles (GEA) Heini Staudinger gegen das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht beschäftigt. Die schriftliche Entscheidung ergeht innerhalb der nächsten sechs Wochen.

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Die nächste Berufungsinstanz wäre dann der Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof. Der Waldviertler Schuh- und Möbelproduzent trägt seinen Behördenstreit öffentlich aus. Er kämpft, wie er vor dem Senat betonte, im Interesse aller KMU für eine Legalisierung seines Modells.

Anwalt: Darlehensgebern sei Risiko bewusst gewesen

Zur Verhandlung in die Muthgasse in Wien-Döbling waren dermaßen viele Anhänger gekommen, dass nicht einmal die Hälfte im Saal Platz fand und der Termin erst mit halbstündiger Verspätung beginnen konnte. „Wir sind das Volk. Bürgerrecht statt Bankenrecht“ stand auf Aufklebern, die sich Besucher an die Jacken hefteten, „wir wollen rein“, skandierten Sprechchöre, berichtete die APA.

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Verwaltungsgericht neu“ ab 1. Jänner

Den österreichischen Behörden steht eine grundlegende Strukur-Reform bevor. Ab 1. Jänner startet das Projekt „Verwaltungsgericht neu“. Dutzende Berufungssenate und Sonderbehörden werden aufgelöst, dafür werden elf neue Verwaltungsgerichte eingeführt. Sie sollen künftig rascher urteilen, wenn ein Bürger mit der Entscheidung einer Behörde unzufrieden ist. Zeit im Bild, 10.11.2013

Erlaubt die Verfassung ein privates Schubhaftzentrum?

Bedenken gegen die Privatisierung der Schubhaft hat der Menschenrechtsexperte Univ. Prof. Manfred Nowak. Er verweist auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes, welche der Tendenz des Gesetzgebers zu Privatisierungen Grenzen gesetzt hat: Kernaufgaben, die letztlich das Wesen des Staates begründen, sind nach diesen Entscheidungen einer Ausgliederung nicht zugänglich. Dazu gehören laut Nowak die Vorsorge für die Sicherheit …

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Effektiver Rechtsschutz und das Recht auf reine Luft

luftverschmutghn_1384105534271787In einer Grundsatzentscheidung hat das deutsche Bundesverwaltungsgericht in Leipzig festgestellt, dass unmittelbar betroffene Bürgerinnen und Bürger und auch anerkannte Umweltverbände die Einhaltung der Vorschriften über Luftreinhaltepläne gerichtlich geltend machen können.

Konkret ging es in dem Rechtstreit um die Pflichten des Landes Hessen bei der Frage der Luftreinhaltung. Das Land ist zuständig für die Erstellung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, wozu auch das Stadtgebiet Darmstadt gehört. Schon seit Jahren werden dort die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) regelmäßig überschritten. Weil auch die letzte Fortschreibung des Plans aus dem Jahr 2011 keine Maßnahmen umfasste, die die Einhaltung der Grenzwerte ermöglicht hätten, reichte ein Umweltverband Klage ein. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht das Land Hessen verpflichtet, den für die Stadt Darmstadt geltenden Luftreinhalteplan entsprechend zu ändern und Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Umweltzone, umzusetzen.

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Nach Parkräumung: Obdachlose zeigen Polizei an

KURIERWien: Kritik an der Vorgehensweise von Polizei und MA 48 mündet in Rechtsstreit.

Vor knapp einem Monat wurde Herr Friedrich von seinem temporären Wohnort, einer Parkbank im Stadtpark, vertrieben . Lediglich 30 Minuten habe er Zeit gehabt, sein Hab und Gut zu packen. Durch eine offene Wunde am Bein ist Friedrich jedoch auf Krücken angewiesen. Das Gehen fällt schwer, mit Gepäck ist es fast nicht möglich. Diese Räumungsaktion sei nicht rechtens gewesen, findet Friedrich – und setzt sich nun zur Wehr.

Gemeinsam mit zwei weiteren Betroffenen – Herbert B. und der Griechin Vasiliki S. – brachte er am Freitag zwei Beschwerden beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Wien (UVS) ein. Die Anzeigen richten sich gegen die städtische Müllentsorgung (MA 48) und die Landespolizeidirektion Wien.

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KWG-Symposium Verwaltungsgerichte: Überraschungen sind möglich

Mödlhammer: schwere Bedenken gegen die Reform.© Gemeindebund
Mödlhammer: schwere Bedenken gegen die Reform.© Gemeindebund

Die Verwaltungsgerichte standen im Zentrum des Symposiums der Kommunalwissenschaftlichen Gesellschaft. Eines ist klar: Nicht alle Auswirkungen sind absehbar.

Aus unzähligen Verwaltungssenaten sollte eine übersichtliche Verwaltungsgerichtsbarkeit werden. So das hehre Ziel der Regierung. Von den Gemeinden wird diese so hoch gelobte Reform, die den Bürgern wesentliche Vereinfachungen bringen sollte, jedoch kritisch gesehen. Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer: „Es sind noch viele Fragen aus der Praxis offen. Diese Reform bedeutet einen enormen Eingriff in die Gemeindeautonomie. Die Gemeinden hatten beim zweigliedrigen Instanzenzug nicht nur eine juristische Entscheidung zu fällen, denn sie konnten auch die Erfahrungen mit den Bürgern einbringen.“

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Keine Veröffentlichung von Verwaltungsstrafbescheiden des Parteien-Transparenz-Senates?

Nach dem neuen Parteien-Transparenz-Gesetz kann der nach diesem Gesetz eingerichtete Senat über eine politische Partei mit Bescheid Geldbußen verhängen. Der Senat fungiert als Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz, gegen dessen Bescheide kann Berufung an den Unabhängigen Verwaltungssenat (ab 1.1.2014 Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht) erhoben werden. Nun ist strittig geworden, ob die Öffentlichkeit bereits über die Strafbescheide des …

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VfGH: Zuweisung einer bereits zugeteilten Rechtssache an ein neues Mitglied ist zulässig

In einem Verfahren gegen einen Berufungsbescheid des UVS Oberösterreich hatte der Beschwerdeführer vorgebracht, er sei in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt, da die belangte Behörde nicht durch das zuständige Mitglied entschieden habe.

Zum Zeitpunkt des Einlangens der Berufung bei der belangten Behörde im März 2011 sei ein anderes Mitglied zuständig gewesen. Die Neuzuteilung einer bereits zugeteilten Rechtssache widerspreche den Grundsätzen der festen Geschäftsverteilung, welche nach objektiven Kriterien zur erfolgen habe und keine Einzelfallentscheidung darstellen dürfe.

Der UVS Oberösterreich hatte im Verfahren vor dem VfGH geltend gemacht, die Abnahme und Neuzuteilung der Rechtssache sei erfolgt, da neue Mitglieder ernannt und andere überlastet gewesen seien.

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Wien hat ein Problem mit seiner Verfassung

landesgesetzblattWeder das Verwaltungsgericht noch die Landesrechtspfleger finden sich in der Wiener Stadtverfassung

Der aktuelle Entwurf zur Änderung der Wiener Stadtverfassung (MDR – 2846-2012, Stand: 2. September 2013) soll nach seinen Erläuterungen legistische Anpassungen an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 bringen. Das stimmt nur insoferne, als bestehende Sonderbehörden aufgehoben werden. Die Existenz des Verwaltungsgerichtes Wien bleibt der Wiener Stadtverfassung verborgen. Damit ist das Land Wien das einzige Bundesland, welches seinem Verwaltungsgericht keine landesverfassungsrechtliche Grundlage gibt.

Diesen Umstand könnte man allenfalls als Ausdruck einer manifesten Mentalreservation der Wiener Stadtverwaltung gegenüber einer umfassenden gerichtlichen Kontrolle deuten, in der Praxis dürfte die fehlende Verankerung in der Stadtverfassung für die Rechtmäßigkeit der richterlichen Entscheidungen aber ohne Bedeutung bleiben.

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Österreich ist Schlusslicht bei Auskunftspflicht

In Österreich haben die Bürger und Steuerzahler kaum Rechte zu erfahren, wofür der Staat ihr Geld ausgibt.

In einem international anerkannten Ranking ist Österreich mit seinem Auskunftspflicht-Gesetz sogar Schlusslicht unter 95 vergleichbaren Staaten. Autoren dieses Rankings kritisieren nun, dass dadurch Korruption und intransparente Verwendung von Steuergeld begünstigt werden.

Morgenjournal, 7.11.2013

Österreich ist Schlusslicht und deshalb als einziges Land rot eingezeichnet – auf der Internet-Weltkarte des kanadischen Zentrums für Gesetz und Demokratie und der spanischen-britischen Organisation Access-Info Europe. Deren Direktorin Helen Darbishire sagt: „Es gibt bei Ihnen ein paar unglaublich schwache Regeln, die den Bürgern ein Auskunftsrecht ermöglichen sollten. Und auf der anderen Seite hat Österreich das Amtsgeheimnis in der Verfassung. Also insgesamt hat Österreich da die weltweit schlechteste Gesetzgebung.“

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