
Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien hat sich am Dienstag mit der Berufung des Waldviertler Schuhherstelles (GEA) Heini Staudinger gegen das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht beschäftigt. Die schriftliche Entscheidung ergeht innerhalb der nächsten sechs Wochen.
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Die nächste Berufungsinstanz wäre dann der Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof. Der Waldviertler Schuh- und Möbelproduzent trägt seinen Behördenstreit öffentlich aus. Er kämpft, wie er vor dem Senat betonte, im Interesse aller KMU für eine Legalisierung seines Modells.
Anwalt: Darlehensgebern sei Risiko bewusst gewesen
Zur Verhandlung in die Muthgasse in Wien-Döbling waren dermaßen viele Anhänger gekommen, dass nicht einmal die Hälfte im Saal Platz fand und der Termin erst mit halbstündiger Verspätung beginnen konnte. „Wir sind das Volk. Bürgerrecht statt Bankenrecht“ stand auf Aufklebern, die sich Besucher an die Jacken hefteten, „wir wollen rein“, skandierten Sprechchöre, berichtete die APA.
In einer Grundsatzentscheidung hat das deutsche Bundesverwaltungsgericht in Leipzig festgestellt, dass unmittelbar betroffene Bürgerinnen und Bürger und auch anerkannte Umweltverbände die Einhaltung der Vorschriften über Luftreinhaltepläne gerichtlich geltend machen können.
Weder das Verwaltungsgericht noch die Landesrechtspfleger finden sich in der Wiener Stadtverfassung