Die heimische Justiz hinkt hinsichtlich der personellen Ausstattung im europäischen Vergleich deutlich hinterher.
Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Europarates zur Qualität der europäischen Justizsysteme, die sich auf Datenmaterial aus dem Jahr 2012 bezieht. Demnach gibt es in Österreich fast dreimal weniger Staatsanwälte als im europäischen Durchschnitt.
Griechenland befindet sich nach wie vor in einer tiefen Krise. Was als Finanzkrise begonnen hat, ist zur sozialen Krise und letztlich zur Krise des Rechtsstaats geworden, die auch auf die persönlichen Lebensverhältnisse der Richterinnen und Richter massiven Einfluss hat. Das zeigten die Vorträge und Diskussionen bei unserem mehrtätigen Studienaufenthalt in Thessaloniki.
Das Programm begann mit dem Besuch der griechischen Richterakademie, die sich in Thessaloniki und nicht in Athen befindet. Diese wird von einem Richter des Staatsrates geleitet, Ausbildungs- und Fortbildungsprogramme werden von Richtern organisiert und durchgeführt. Dort erfolgt die Aufnahme und Ausbildung aller Richter, getrennt nach den Sparten Zivil-, Straf-, und Verwaltungsrecht.
Die Kandidaten müssen sich bereits bei der Aufnahmeprüfung für eine der Sparten entscheiden, ein späterer Wechsel ist nicht mehr möglich. Die Ausbildung dauert 18 Monate und endet mit einer Abschlussprüfung. Mindestalter für eine Bewerbung ist das Erreichen des 28. Lebensjahrs und eine mindestens zweijährige Anwaltspraxis.
Zwei aktuellen Erkenntnissen des Verwaltungsgericht Wiens (VGW) zu Folge liegt kein korrigierbarer Rechenfehler vor, wenn in einem Angebot die Überstunde nur mit dem Überstundenzuschlag anstatt dem Grundlohn zuzüglich Überstundenzuschlag kalkuliert wurde
Laut den zu beurteilenden Angeboten kostete die Überstunde 66% der Normalstunde. Die Aufklärung seitens des AG ergab, dass die Überstunde 166% der Normalstunde kosten sollte.
Ein Autofahrer blitzt mit einer Revision an das Höchstgericht ab. (Die Presse) Ob eine Vignette ganz, teilweise oder gar nicht an einer Windschutzscheibe klebt, ist keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung. Genau besehen ist es gar keine Rechts-, sondern eine Tatsachenfrage. Jedenfalls aber ist die Frage nicht durch den Verwaltungsgerichtshof zu lösen. Ein Autofahrer, der vom …
Beim 2. „Forum Verwaltungsgerichtbarkeit“ wird auch der Dachverband der VerwaltungsrichterInnen (DVVR) einen Programmpunkt bestreiten. Vor dem Hintergrund, dass den RichterInnen an den Verwaltungsgerichten elf verschiedene Dienstgeber gegenüberstehen, die RichterInnen an den Bundesgerichten über keine Personalvertretung verfügen und die Anliegen der RichterInnen in den Ländern von der „allgemeinen“ Personalvertretung vertreten werden müssen, soll diskutiert werden, wie …
Zur Unterstützung des Präsidenten im Bereich der Justizverwaltung gelangt beim Bundesverwaltungsgericht die Stelle eines Leiters/einer Leiterin des Präsidialbüros zu Ausschreibung. Dieser Dienstposten ist mit A1/6 bzw. v1/4 bewertet, im Bundesdienst die höchste Bewertung für Ernennungen auf Dienstposten, die nicht auf 5 Jahre befristet sind. Die Bewerbung ist bis 3.11.2014 möglich. Weitere Informationen …
Rasch reagiert hat der Verfassungsgerichtshof auf die Anfechtung der Zuständigkeit von Rechtspflegern in Verwaltungsstrafverfahren durch das Verwaltungsgericht Wien. Es wurde bereits das Vorverfahren eingeleitet und unter anderem das Bundeskanzleramt zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes Wien eignen sich die vom Land Wien übertragenen Verfahren nicht für Rechtspfleger, darüber hinaus wird auch deren …
Vergaberecht, spekulatives Angebot Gibt der Auftraggeber in einer Ausschreibung an, dass der abzutragende Straßenuntergrund hoch kontaminiert ist, dann darf der Bieter nach einem aktuellen Erkenntnis des LVwG Vlbg nicht mit bloß geringer Kontamination spekulieren. Der Bieter hat in seinem Angebot lediglich die günstigeren Kosten für die Entsorgung von leicht kontaminiertem Straßenuntergrund kalkuliert und daher einen …
Der Wiener Landesgesetzgeber wird nicht müde, das Organisationsgesetz des Verwaltungsgerichts Wien zu novellieren.
Die Novellen erfolgen allesamt ohne Begutachtungsverfahren und ohne Einbeziehung der am Gericht tätigen Richterinnen und Richter. Zuletzt hatte der Landesgesetzgeber quasi „über Nacht“ die Auflösung des ordnungsgemäß gewählten Geschäftsverteilungsausschusses und dessen Neuwahl angeordnet.
Jetzt hat der Gesetzgeber bei der Besorgung von Justizverwaltungsaufgaben Handlungsbedarf gesehen und überfallsartig eine weitere Novelle erlassen. Just an dem Tag, an dem das Gericht, nach Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof und Auflösung durch Landesgesetz, zum dritten Mal den Geschäftsverteilungsauschuss wählte.
Kernpunkt dieser Novelle ist diesmal eine Neuregelung über die Zuteilung von Aufgaben der Rechtsprechung (!) an den Präsidenten.
Auch bei den Verwaltungsgerichten wurde damit begonnen, diverse Verwaltungstätigkeiten an private Dienstleister auszulagern, etwa im Zustellbereich.
Bei der ordentlichen Justiz ist die Auslagerung hoheitlicher Aufgaben auf eine „Justizbetreuungsagentur“ schon vor längerem erfolgt. Nach dem Bericht des Rechnungshofes scheint der Einsparungserfolg dieser Vorgangsweise allerdings mäßig zu sein.
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