Vor kurzem hatte bereits der schwedische Verwaltungsgerichtshof in Stockholm die automatische Rundfunk-Gebührenpflicht für alle Computerbesitzer gekippt.
Nun hat auch das österreichische Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Computer mit Internetanschluss nicht rundfunkgebührenpflichtig sind.
Tatsächlich handle es sich bei der Kombination aus einem PC, Tablet oder Laptop und einem Internetanschluss nicht um eine Rundfunkempfangseinrichtung, weshalb keine Gebührenpflicht entstehe. dass ein Internetanschluss allein nicht ausreicht, um GIS-Gebühren zahlen zu müssen.