Bundesverwaltungsgericht: Computer mit Internetanschluss nicht rundfunkgebührenpflichtig

bvwg_logo.png BundesverwaltungsgerichtVor kurzem hatte bereits der schwedische Verwaltungsgerichtshof in Stockholm die automatische Rundfunk-Gebührenpflicht  für alle Computerbesitzer gekippt.

Nun hat auch das österreichische Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Computer mit Internetanschluss nicht rundfunkgebührenpflichtig sind.

Tatsächlich handle es sich bei der Kombination aus einem PC, Tablet oder Laptop und einem Internetanschluss nicht um eine Rundfunkempfangseinrichtung, weshalb keine Gebührenpflicht entstehe. dass ein Internetanschluss allein nicht ausreicht, um GIS-Gebühren zahlen zu müssen.

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VwGH legt Kriterien für Verhandlungspflicht in Asylverfahren fest

vwgh-logoDer Verwaltungsgerichtshof hat sich im Rahmen einer außerordentlichen Revision mit der Verhandlungspflicht in Asylverfahren auseinandergesetzt.

In seiner Entscheidung zur Zl. Ra 2014/20/0017, vom 28.5.2014, entwickelt der Gerichtshof so etwas wie einen „Kriterienkatalog“, der erfüllt sein muss, damit das Bundesverwaltungsgericht von der Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung absehen kann.

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VwGH: Entziehung des Waffenpasses keine Ermessensentscheidung der Behörde

presse-logoSeine kriminelle Vergangenheit holt nun einen früheren Polizisten ein zweites Mal ein.

Der ehemalige Chefinspektor hatte wegen einer Reihe gravierender Straftaten auf Anordnung des Obersten Gerichtshofs ins Gefängnis gehen müssen und hatte sein Amt verloren. Zwei Jahre nach dem Urteil des OGH hat jetzt der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschieden, dass dem Mann auch zu Recht der Waffenpass entzogen wurde.

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Keine vertraulichen Verfahren vor staatlichen Gerichten?

Deutscher-Juristentag-Logo_alias_190xVariabelMit brisanten Themen beschäftigt sich der derzeit in Hannover stattfindende 70. deutsche Juristentag

Ein Thema ist die Geheimhaltung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen im (zivil)gerichtlichen Verfahren. Während die Verwaltung ihre Streitigkeiten zwangsläufig vor Gericht austragen muss, zögen im Zivilverfahren mittlerweile fast alle Unternehmen die Schiedsgerichtsbarkeit vor, da Unternehmen Geschäftsgeheimnisse wie auch Umsatzgrößen naturgemäß nur ungern offen legen. Die Verhandlungen vor Schiedsgerichten finden hinter verschlossenen Türen statt, anders als vor staatlichen Gerichten, die dem Öffentlichkeitsgrundsatz unterliegen. Ob aus diesem Grund tatsächlich eine „Flucht in die Schiedsgerichtsbarkeit“ eingesetzt hat, ist aber umstritten.

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EJTN Podcast Seminar on EU Instiutional Law

ejtn-independent-seminarsThe EJTN Administrative Law SWG is pleased to launch its second EJTN Podcasted/Filmed Seminar, this time devoted to the topic “EU Institutional Law”.

This training was held at the Administrative Court ofthe Republic o fSlovenia, in Ljubljana, from 16 to 17 June 2014, and  gathered a panelo fspeakers ranging from academia to independent practitioners, EU court officials and national training institutions’ representatives. A total of 38 judges and prosecutors from 18 EU Member States actively participated in thisevent.

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VwG Wien: Ausschreibung von Richterdienstposten

Wappen Wien richtigGemäß § 3 Abs. 2 des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien – VGWG, LGBl. für Wien Nr. 83/2012 in der geltenden Fassung, werden Dienstposten für sonstige Mitglieder des Verwaltungsgerichtes Wien (Landesverwaltungsrichterinnen und -richter) ausgeschrieben.

Das detaillierte Anforderungsprofil der Richterinnen und -richter  ist im Internet zu finden und  kann telefonisch (4000 – 76233) und postalisch angefordert werden.

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Verwaltungsgericht Steiermark (2): Erste Richternennungen durch Selbstergänzung

Beim Verwaltungsgericht Steiermark erfolgte mit Wirksamkeit 1.8.2014 erstmals die Besetzung offener Richterplanposten im Rahmen der richterlichen Selbstergänzung, wie sie in Art. 134 Abs. 2 B-VG vorgesehen ist. Die Landesregierung folgte bei der Ernennung dem Vorschlag des Personalausschusses vollinhaltlich und bestellte die beiden erstgereihten KandidatInnen zu RichterInnen.

Verwaltungsgericht Steiermark sucht neue Vizepräsidentin/Vizepräsidenten

Steiermark_Wappen.svgDas Amt der Steirischen Landesregierung hat die Stelle des Vizepräsident/der Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtes Steiermark zur Besetzung ausgeschrieben.

Die Bewerbungsfrist läuft noch bis 03.10.2014.

Nach der geltenden Rechtslage ist noch unklar, ob bei BewerberInnen, die noch nicht RichterInnen sind, der Personalausschuss des Gerichtes in das Auswahlverfahren einzubeziehen ist.

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Abfallwirtschaftsgesetz: Behörde muss ermitteln, ob Abfall vorliegt

foto: ap/sarbach
foto: ap/sarbach

Im Verfahren zur Zahl 2011/07/0265 hatte der Verwaltungsgerichtshof zu klären, unter welchen Voraussetzungen der Export von (fahruntüchtigen) Altfahrzeugen nach Nigeria zulässig ist.

Der Gerichtshof stellte in seiner Entscheidung vom 28.5.2013 – unter Hinweis auf den Grundsatz der Amtswegigkeit – fest, dass die Behörde zur Klärung der Frage, ob bewegliche Sachen die Voraussetzungen des Abfallbegriffes im Sinn des § 2 Abs. 1 Z 1 und 2 AWG 2002 erfüllen, eigene Ermittlungen anzustellen hat.Das AWG 2002 enthält nach Auffassung des VwGH nämlich keine Regelung dahingehend, dass der Besitzer einer beweglichen Sache gegenüber der Behörde, ohne dass diese selbst Ermittlungen anstellen müsste, nachzuweisen hätte, dass es sich bei dieser Sache um keinen Abfall handle.

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OLG: Position eines Magistratsdiretkors fällt in Kompetenz von Landes- und Bundesverwaltungsgericht

orf-atDie Stadt Klagenfurt hat im Berufungsverfahren gegen die ehemalige Magistratsdirektorin Claudia Koroschetz beim Oberlandesgericht Graz Recht bekommen. Der Stadt bleibt die Blamage erspart, sich zwei Direktoren leisten zu müssen.

Das OLG hob das Ersturteil des Arbeitsgerichtes Klagenfurt auf, das Koroschetz einen Verbleib auf dem gut dotierten Posten zugesprochen hatte. In der Zwischenzeit kehrte Koroschetzs Vorgänger Peter Jost in sein Amt zurück, die Stadt hätte also zwei Direktoren gehabt. Allerdings hat Koroschetz noch weitere Möglichkeiten, gegen die Entscheidung des OLG zu berufen.

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