Verwaltungsgericht Steiermark (2): Erste Richternennungen durch Selbstergänzung

Steiermark_Wappen.svgBeim Verwaltungsgericht Steiermark erfolgte mit Wirksamkeit 1.8.2014 erstmals die Besetzung offener Richterplanposten im Rahmen der richterlichen Selbstergänzung, wie sie in Art. 134 Abs. 2 B-VG vorgesehen ist.

Die Landesregierung folgte bei der Ernennung dem Vorschlag des Personalausschusses vollinhaltlich und bestellte die beiden erstgereihten KandidatInnen zu RichterInnen.

Teilen mit: