Rechtspfleger: Verfassungsgerichtshof leitet Vorverfahren ein

Rasch reagiert hat der Verfassungsgerichtshof auf die Anfechtung der Zuständigkeit von Rechtspflegern in  Verwaltungsstrafverfahren durch das Verwaltungsgericht Wien. Es wurde bereits das Vorverfahren eingeleitet und unter anderem das Bundeskanzleramt zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes Wien eignen sich die vom Land Wien übertragenen Verfahren nicht für Rechtspfleger, darüber hinaus wird auch deren …

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VwG Judikatur / Vergaberecht

Vergaberecht, spekulatives Angebot Gibt der Auftraggeber in einer Ausschreibung an, dass der abzutragende Straßenuntergrund hoch kontaminiert ist, dann darf der Bieter nach einem aktuellen Erkenntnis des LVwG Vlbg nicht mit bloß geringer Kontamination spekulieren. Der Bieter hat in seinem Angebot lediglich die günstigeren Kosten für die Entsorgung von leicht kontaminiertem Straßenuntergrund kalkuliert und daher einen …

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Verwaltungsgericht Wien: Richterliche Tätigkeit „nur auf Antrag“

VwG Wien
VwG Wien

Der Wiener Landesgesetzgeber wird nicht müde, das Organisationsgesetz des Verwaltungsgerichts Wien zu novellieren.

Die Novellen erfolgen allesamt ohne Begutachtungsverfahren und ohne Einbeziehung der am Gericht tätigen Richterinnen und Richter. Zuletzt hatte der Landesgesetzgeber quasi „über Nacht“ die Auflösung des ordnungsgemäß gewählten Geschäftsverteilungsausschusses und dessen Neuwahl angeordnet.

Jetzt hat der Gesetzgeber bei der Besorgung von Justizverwaltungsaufgaben Handlungsbedarf gesehen und überfallsartig eine weitere  Novelle erlassen. Just  an dem Tag, an dem das Gericht, nach Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof und Auflösung durch Landesgesetz, zum dritten Mal den Geschäftsverteilungsauschuss wählte.

Kernpunkt dieser Novelle ist diesmal eine Neuregelung über die Zuteilung von Aufgaben der Rechtsprechung (!) an den Präsidenten.

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Justiz: Keine Einsparungen durch Auslagerung auf private Dienstleister

presse-logoAuch bei den Verwaltungsgerichten wurde damit begonnen, diverse Verwaltungstätigkeiten an private Dienstleister auszulagern, etwa im Zustellbereich.

Bei der ordentlichen Justiz ist die Auslagerung hoheitlicher Aufgaben auf eine „Justizbetreuungsagentur“ schon vor längerem erfolgt. Nach dem Bericht des Rechnungshofes scheint der Einsparungserfolg dieser Vorgangsweise allerdings mäßig zu sein.

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OGH sieht Sachverständige als „Zeugen der Anklage“ und beantragt die Aufhebung von Bestimmungen der Strafprozessordnung

OGHDer Oberste Gerichtshof hat Ernst gemacht und in der Causa „Immofinanz“ beim Verfassungsgerichtshof den Antrag auf Aufhebung jener Bestimmungen der StPO gestellt, welche im Spannungsverhältnis zu Art6 Abs 3 lit. d zweiter Fall EMRK stehen.

Nach Auffassung des OGH müssen Angeklagte das Recht haben, die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen zu erwirken wie die Belastungszeugen (Art 6 Abs 3 lit d 2.Fall).

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VwGH Judikatur / Ausländerbeschäftigungsgesetz

DVWGH-Logoer VwGH erläuterte den Begriff Beschäftigung in einem Familienbetrieb:

Zur Qualifikation der Mitarbeit eines Ehegatten im Betrieb seiner Ehegattin als Beschäftigung im Sinne des § 4 Abs. 2 ASVG hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 23. Mai 2012, Zl. 2010/08/0183, Folgendes ausgeführt:

„Die Abgrenzung familiärer Beschäftigungsverhältnisse von solchen, die in wechselseitigen rechtlichen Verpflichtungen ihren Grund haben, bereitet vor allem deshalb Schwierigkeiten, weil der tatsächliche Vorgang der Mitarbeit Angehöriger bei sämtlichen denkbaren Rechtsformen gleich aussieht und das äußere Bild eines solchen Leistungsaustausches daher ebenso gut in den vertraglichen wie in den familiären Bereich eingeordnet werden kann (vgl. das hg. Erkenntnis vom 10. Oktober 1980, VwSlg. 10.258/A, sowie das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 11. Oktober 1983, VfGH Slg. 9815, mwN).

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Verwaltungsgericht Wien: Anfechtung der Rechtspflegerzuständigkeit in Verwaltungsstrafverfahren

VwG Wien
VwG Wien

Das Land Wien hat als einziges Bundesland von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, für die Führung von Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Rechtspfleger einzusetzen.

Gemäß § 26 Z. 6 des Wiener Organisationsgesetzes (VGWG) obliegt den Landesrechtspflegerinnen und -rechtspflegern u.a. die eigenständige Führung und Erledigung von Beschwerden in Verwaltungsstrafverfahren, in denen die Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe bis höchstens 1.500 Euro bedroht ist.

Diese Bestimmung wurde nun vom Verwaltungsgericht Wien beim Verfassungsgerichtshof angefochten. Nach Auffassung des Gerichtes eignen sich die übertragenen Verfahren nicht für Rechtspfleger, darüber hinaus sei auch deren Ausbildung ungenügend.

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OGH: Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Bestellung von Sachverständigen durch Staatsanwalt

In seiner Entscheidung vom 11.8.2014, 17 Os 25/14a, hat der Oberste Gerichtshof erstmals verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Bestimmungen der Strafprozessordnung über den Sachverständigenbeweis geäußert.

Der Grund dafür besteht darin, dass im strafgerichtlichen Ermittlungsverfahren ein Sachverständiger im Normalfall von der Staatsanwaltschaft bestellt wird. Nach Ansicht des Senats führt dies dazu, dass der von der Staatsanwaltschaft bestellte Sachverständige, soweit sich die Anklage begründend auf seine Expertise stützt und ihn das Gericht für das Hauptverfahren neuerlich zum nunmehr auch gerichtlichen Sachverständigen bestellt, als von einer Verfahrenspartei nicht unabhängiger Zeuge der Anklage zu qualifizieren ist. Die Bedenken an der Verfassungskonformität betreffen § 126 Abs 4 dritter Satz StPO im Zusammenspiel mit § 126 Abs 2c und 3 erster Halbsatz StPO.

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Verfahrensrecht-Symposium an der Wirtschaftsuniversität Wien

Das Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien hält auch heuer wieder ein Symposium zu verfahrensrechtlichen Themen ab. Die Veranstaltung unter dem Titel: „Das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof in Steuersachen“ wird heuer am 14./15. November 2014 stattfinden. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos, das genaue Programm gibt’s hier…