Wien wird Menschenrechtsstadt

logo-grIm Jahr 1997 war die argentinische Stadt Rosario die erste offizielle Menschenrechtsstadt.

Die erste europäische Menschenrechtsstadt war Barcelona. In Österreich haben sich bislang Graz und Salzburg dazu verpflichtet, nach menschenrechtlichen Prinzipien zu entscheiden und zu gestalten.

Am 19. Dezember 2014 soll der Wiener Gemeinderat eine Deklaration für die „Menschenrechtsstadt Wien“ beschließen. Die Grundlage für diesen Prozess bietet die Studie „Wien – Stadt der Menschenrechte“ verfasst von Manfred Nowak.

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EuGH: Beamte müssen früher vorrücken

EuropŠischer Gerichtshof (EuGH) in LuxemburgDie Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Besoldungssystem für Beamte kann für den öffentlichen Dienst teuer werden.

Bund und Länder werden durch dieses Urteil – neuerlich- verpflichtet, die Vordienstzeiten für öffentliche Bedienstete so anzurechnen, dass keine Ungleichbehandlung („Altersdiskriminierung“) bei der Berechnung der Vorrückungsstichtage besteht.

Im Kern geht es um die Gleichstellung der Ausbildungszeiten, die vor dem 18. Lebensjahr zurückgelegt wurden. Während die Lehrzeiten schon nach der bisherigen Rechtslage bei der Berechnung des Vorrückungsstichtages heranzuziehen waren, blieben Schulzeiten unberücksichtigt.

Mit der Entscheidung des EuGH im Fall „Hütter“ (C-88/8, vom 18. Juni 2009,) war aber klargestellt worden, dass die gesetzlich angeordnete Nichtberücksichtigung von Vordienstzeiten, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres zurückgelegt worden sind, eine dem Unionsrecht zuwiderlaufende Diskriminierung wegen des Alters darstellt.

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Sozialversicherungsrecht: Neue Kostenregelung für Gutachten im Verfahren vor dem BVwG

Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute zahlreiche Änderungen im Sozialversicherungsrecht beschlossen, darunter auch eine Neuregelung der Gutachterkosten im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht. Es wird vorgesehen, das bestimmte Barauslagen, etwa für Gutachten zur Feststellung von Nachtschwerarbeit oder zur Feststellung der gesundheitlichen Beeinträchtigung von pflegebedürftigen Angehörigen im Zusammenhang mit einer Selbstversicherung der Pflegeperson, nicht von der Beschwerde …

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Richterbesoldung: An der Schmerzgrenze der Prädikatsjuristen

© dpa Auch Roben sind nicht billig: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts am Mittwoch in Karlsruhe
© dpa Auch Roben sind nicht billig: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts am Mittwoch in Karlsruhe

Nur in Deutschland und Armenien verdienen Richter im ersten Jahr weniger als der Durchschnitt der Bevölkerung. Das Bundesverfassungsgericht muss nun entscheiden, welche Besoldung angemessen ist.

 von Helene Bubrowski (FAZ)

Von dem Weg in die „gesicherte Armut“ sprechen manche Juristen, wenn sie sich nach dem zweiten Staatsexamen für das Richteramt entscheiden, statt Anwalt in einer großen Wirtschaftskanzlei zu werden. Die Redewendung klingt zynisch, weil kein deutscher Richter in Armut leben muss. Allerdings beträgt das Bruttoeinstiegsgehalt eines Richters im Schnitt etwa 41.000 Euro im Jahr, während das Einstiegsgehalt manches Wirtschaftsanwalts bei mehr als 100.000 Euro liegt. Die formalen Anforderungen für beide Karrierewege sind identisch: Zwei Prädikatsexamina – das schaffen, je nach Bundesland, nur etwa zehn Prozent der Absolventen.

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Verdienen unsere Richter zu wenig?

Bild: APA/ROLAND SCHLAGER
Bild: APA/ROLAND SCHLAGER

Auch Österreichs Richter wollen mehr Geld

Von Judith Hecht  (Die Presse)

Ein 27 Jahre alter Richter oder Staatsanwalt verdient in Nordrhein-Westfalen derzeit 3653 Euro brutto pro Monat. Andere deutsche Bundesländer zahlen ihren Jungrichtern noch weniger. Sie kämen damit auf nicht mehr als zwölf Euro netto pro Stunde, kritisieren deren Vertreter. Einige der erzürnten Richter haben deshalb sogar Klagen eingebracht. Ob ihnen tatsächlich mehr Geld gebührt, darüber wird Anfang Jänner das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Und wie zufrieden sind die österreichischen Richter mit ihrem Salär?

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Werden Richter unterbezahlt?

Spiegel onlineDie Verfassungsrichter in Karlsruhe müssen entscheiden, ob ihre Kollegen zu wenig Geld bekommen. Ein Urteil könnte ein Signal für die Bezahlung von Millionen Beamten sein.

Karlsruhe – Über seine eigenen Kollegen muss Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle selten entscheiden. Nun muss der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVG) allerdings klären, ob Richter und Staatsanwälte in Deutschland genug verdienen. Das Verfahren, das am heutigen Mittwoch beginnt, könnte Signalwirkung für andere Beamtengruppen haben.

Viele Länder sparen seit Jahren an den Gehältern ihrer Beamten: Für viele Richter gab es Kürzungen von Sonderleistungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Gehaltsanpassungen gab es zum Teil nur geringe oder gar keine. Die Verfassungsrichter wollen die allgemeine Lohnentwicklung sowie die Anforderungen der Richter und Staatsanwälte im Beruf oder das Ansehen der Justiz insgesamt in Betracht ziehen.

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Verwaltungsgerichte sollen für Informationsfreiheit sorgen

 

Foto: bluedesign - Fotolia/Oliver Boehmer/Fotolia
Foto: bluedesign – Fotolia/Oliver Boehmer/Fotolia

Die Regierung hat ihre Ankündigung wahrgemacht und im Ministerrat den Entwurf für ein „Informationsfreiheitsgesetz“ beschlossen.

Damit wird das Amtsgeheimnis abgeschafft und im Gegenzug das Recht auf „freien Zugang zu Informationen“ in der Bundesverfassung verankert.

„Eine Pflicht zur aktiven Information über Inhalte von allgemeinem Interesse soll auf Bundes- und auf Landesebene für alle Organe der Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit, Rechnungshof sowie Volksanwaltschaft und entsprechende Landeseinrichtungen gelten“ so liest sich das im sogenannten Ministerratvortrag. „Gläserner Staat statt gläserner Bürger“ nennt es ÖVP-Generalsekretär Gernot Blümel.

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Glücksspiel: Die Finanzpolizei will das Verbot intensiv kontrollieren

orf-atDas Verbot des kleinen Glücksspiels ab 2015 beeindruckt die Automatenbetreiber wenig: Neben dem Konzern Novomatic wollen auch andere Betreiber ihre Automaten stehen lassen. Die Finanzpolizei will das Verbot intensiv kontrollieren.

„Die allermeisten werden stehen bleiben“, sagte Helmut Kafka, Sprecher des Automatenverbandes, am Dienstag. Und: „Klagen werden auf jeden Fall kommen, da scharren schon eine ganze Reihe von Anwälten“, so Kafka. Er rechnet mit verschiedenen Verfahren gegen die Stadt Wien wegen des Verbots des kleinen Glücksspiels.

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Gerichtshof für Menschenrechte: Hoher Posten ohne Transparenz

StandardNach welchen Kriterien der Richterposten beim Menschenrechtsgerichtshof vergeben wird, ist unklar

Günther Oswald (Der Standard)

Grüne sehen Verstoß

Die grüne Verfassungssprecherin Daniela Musiol sieht in dem Prozedere einen klaren Verstoß gegen die Ausschreibungsprinzipien des EGMR.

In einer Resolution des Europarats (bei dem der EGMR angesiedelt ist) sei festgehalten, dass Nominierungen den Grundsätzen der Transparenz, Nichtdiskriminierung und demokratischer Verfahren zu folgen hätten. Zumindest von Transparenz könne in Österreich nicht die Rede sein. Die Öffentlichkeit erfahre nicht, welche Kriterien letztlich entscheidend seien.

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Glückspiel: Novomatic und Casinos Austria beschäftigen Verwaltungsgerichte

Bild: APA/GEORG HOCHMUTH
Bild: APA/GEORG HOCHMUTH

Die Fa. Novomatic will mit allen rechtlichen Mitteln gegen das Verbot des Automatenspiels in Wien ab dem kommenden Jahr vorgehen.

Die Casinos Austria wiederum haben gegen die Vergabe der Spielbanken-Konzession an die Fa. Novomatic Beschwerde an des Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Es zeichnet sich ab, dass zumindest auf das Verwaltungsgericht Wien viel Arbeit zukommt, soll es doch um rund 1500 Automaten gehen. Zentraler Streitpunkt ist die Frage, was mit den auf landesgesetzlicher Grundlage erteilten aufrechten Konzessionen geschieht, die über das Jahr 2015 hinauslaufen oder gar unbefristet erteilt wurden.

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