Die Zentralisierung der Datenverwaltung schreitet in Österreich voran: Seit 1. November 2014 gibt es ein zentrales Personenstands- und ein zentrales Staatsbürgerschaftsregister, am 30. März 2015 ist auch das neue „Gewerbeinformationssystem Austria“ (GISA) in Betrieb gegangen.
Damit werden die 14 dezentralen Gewerberegister ersetzt. Gewerbeanmeldungen, Standortverlegungen und Betriebseröffnungen sollen damit erleichtert werden.



Der Verfassungsgerichtshof hat mit seiner Entscheidung (G 203/2014-16)den Bedenken der antragstellenden Verwaltungsgerichte, die Sanktionierung des illegalen Glückspiels ausschließlich durch Verwaltungsstrafen sei verfassungsrechtlich bedenklich, eine Absage erteilt.