Das deutsche Verfassungsgericht hat das vom Landkreis erlassene Versammlungsverbot für die Kleinstadt Heidenau bei Dresden aufgehoben. Das teilte ein Sprecher des Gerichts heute in Karlsruhe mit. Eingereicht worden sei die Klage von einem „potenziellen Versammlungsteilnehmer“, der das Verbot nicht habe hinnehmen wollen.
Das Karlsruher Urteil ist der bisherige Höhepunkt eines juristischen Hin und Her um die sächsische Kleinstadt, wo es rund um ein Flüchtlingsheim zu fremdenfeindlichen Ausschreitungen gekommen war.