Die Zahl der Sachwalterschaften hat sich seit der Einführung 1984 verdoppelt.
Vor 30 Jahren war sie als nur im äußersten Notfall einzusetzender Nachfolger der Vormundschaft eingeführt worden – heute wird sie offensichtlich als Allheilmittel gesehen: die Sachwalterschaft, von der im Jahr 1984 rund 34.000 Menschen in Österreich betroffen waren. Aktuell sind es 59.000 – die Zahl hat sich also nahezu verdoppelt. „Eine Reform des Sachwalterrechts ist längst überfällig“, sagt dazu Marion Ondricek, Vorstand der Interessenvertretung sozialer Dienstleistungsunternehmen für Menschen mit Behinderung (IVS Wien). „Man muss endlich weg von der Entmündigung hin zu befristeten Sachwalterschaften.“
Das Justizministerium sieht das offenbar ähnlich, ist doch eine Novelle des Sachwalterrechts in Planung – sie tritt aber voraussichtlich erst 2017 in Kraft, wie es auf Nachfrage der „Wiener Zeitung“ heißt. Das Ziel sei, Sachwalterschaften durch eine Stärkung des sozialen Umfelds abzufangen.
Angehörige oft überfordert
Derzeit wird die Sachwalterschaft laut Ondricek noch viel zu oft eingesetzt, „weil die Haftung gesichert ist, wenn jemand besachwaltet ist. Damit ist man alle Probleme los.“ In mehr als der Hälfte aller Fälle wird die Sachwalterschaft für alle Angelegenheiten ausgesprochen. Das komme einer Entmündigung gleich. Auch bei der Volksanwaltschaft häufen sich Beschwerden über zu früh eingesetzte Sachwalter.
Bei Gericht freilich, das den Sachwalter bestimmt, ist man froh, eine Ansprechperson zu haben, heißt es von einem Mitglied der Vereinigung der Diplomrechtspfleger. Problematisch sei nur, dass Angehörige als Sachwalter allzu oft überfordert seien.
Den gesamten Artikel auf www.wienerzeitung.at lesen…