Österreichs Strafjustiz eine Geheimjustiz?

JustizpalastZugang zum Recht. Bei Weitem nicht alle letztinstanzlichen Gerichtsentscheidungen werden im Internet veröffentlicht. Dabei wäre der Zugang zu ihnen für Rechtsberufe und Interessierte wichtig, um auf die Rechtsprechung reagieren zu können.

Ein Beispiel: Ein sogenannter Topanwalt hatte sich vor Beginn einer Gerichtsverhandlung von einer Boulevardzeitung mit seinem Klienten ohne dessen Erlaubnis ablichten lassen. Da der Klient auf dem Foto erkennbar war, verlor er prompt seine Arbeitsstelle. Das Oberlandesgericht bestätigte als Letztinstanz die Verurteilung des Mediums wegen Verletzung des Identitätsschutzes, das Verhalten des Rechtsanwaltes bezeichnete es als „eigenmächtig, lediglich seinen eigenen Interessen“ dienend.

Diese Entscheidung ist nicht nur für die Rechtsanwaltschaft wesentlich, sondern auch von öffentlichem Interesse. Es werden darin doch ganz deutlich auch Medien kritisiert, deren Gerichtsberichterstattung sich oft mehr durch Bildmaterial als durch Wortberichterstattung auszeichnet. Wer nach dem Volltext der Entscheidung sucht, tut dies vergeblich. Sie ist weder im digitalen Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), das unter anderem eine Datenbank an Gerichtsentscheidungen enthält, noch sonst auffindbar.

von Alexia Stuefer (Die Presse)

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