VfGH Alumni Tagung in Salzburg

vftwissen

 Lienbacher, Pallauf, Holzinger, Feik,
Lienbacher, Pallauf, Holzinger, Feik

Im Europasaal der Edmundsburg fand kürzlich die Bundesländertagung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) statt.

Die seit 2007 alle zwei Jahre abgehaltene Tagung dient sowohl der fachlichen aber auch kollegial-geselligen Begegnung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des VfGH. Aktuelle und ehemalige  wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter auch die LVwG-Präsidenten Johannes Fischer und Armin Ragossnig sowie  Richter und Richterinnen der Verwaltungsgerichte, nutzten die Tagung als Forum für einen regen Austausch zu den einzelnen Vortragsthemen, die sich mit verschiedenen Aspekten der Verwaltungsorganisation befassten.

Neben den einleitenden Worten von VfGH-Präsident Gerhart Holzinger sprachen auch Verfassungsrichter Georg Lienbacher, der als Hausherr fungierende Vizerektor der Universität Salzburg, Rudolf Feik, und die Präsidentin des Salzburger Landtags, Brigitta Pallauf.

Der wissenschaftliche Diskurs stand in diesem Jahr unter dem Thema „Verwaltung für die Bürger“.

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Gericht ordnet Verbesserungen für Migranten in Calais an

Schwerpunkt Migration
Schwerpunkt Migration

Das Verwaltungsgericht im nordfranzösischen Lille hat die Behörden aufgefordert, für bessere Bedingungen zu sorgen.

Die Präfektur des Départements Pas-de-Calais und die Gemeinde Calais sollen unter anderem 50 Toiletten und 10 zusätzliche Wasserzapfstellen einrichten, wie das Gericht am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Paris bestätigte. Außerdem sollen ein Müllsammelsystem eingeführt und das Gelände gereinigt werden. Zudem wurden bessere Zufahrtsmöglichkeiten für Rettungsdienste verlangt.

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Verwaltungsgerichtshof hebt die „Entlassung“ eines UVS-Richters auf

richter_apaWien: Für die Überleitung der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate zu Richtern der (neuen) Verwaltungsgerichte war von Verfassungs wegen im Jahr 2013 ein eigenes Verfahren vorgesehen:

UVS-Mitglieder, deren Bewerbung abgelehnt wurde, hatten das Recht, gegen den ablehnenden Bescheid Beschwerde an die Höchstgerichte des öffentlichen Rechts zu erheben.

Die Wiener Landesregierung hatte – als einzigen Fall in Österreich – die Überleitung eines Wiener UVS-Richters abgelehnt. Der betreffende negative Bescheid vom 12.06.2013 erging in einem Verfahren, in dem nahezu alle rechtsstaatlichen Verfahrensgrundsätze verletzt wurden.

Die Behandlung der an den Verfassungsgerichtshofes gerichteten Beschwerde wurde von diesem mit Beschluss vom 11.12.2013, Zl. B 777/2013, jedoch abgelehnt, „da spezifische verfassungsrechtliche Überlegungen im Beschwerdefall nicht anzustellen“ seien.

Nun hat der Verwaltungsgerichtshof über die an ihn gerichtete Beschwerde entschieden und den Bescheid der Wiener Landesregierung wegen „Rechtswidrigkeit seines Inhaltes“ aufgehoben.

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Höchstgericht mit hohem Politfaktor

In zwei goldenen Türmen in Luxemburg wird vieles entschieden, worauf man sich zuvor in Brüssel nicht hat einigen können: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss immer wieder „Lücken“ füllen, die EU-Rat, -Parlament und -Kommission offen lassen. Europas Höchstgericht wird von den EU-Gesetzgebern damit in eine heikle Position gedrängt. Für den Juristen Alberto Alemanno haben die EuGH-Richter …

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Ausschreibung des EJTN für die Teilnahme am Austauschprogramm 2016

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Diese Anmeldung betrifft  den Austausch von zwei Wochen bzw. langdauernde Hospitationen bei EGMR, EuGH und EuroJust.

Die große Neuerung besteht in der alleinigen Möglichkeit der Online-Anmeldung  bis 30. November 2015. Danach wird das Online Formular nicht mehr zur Verfügung stehen.

Die Zuteilung an die Gastgerichte soll bereits mit 8. Jänner abgeschlossen sein.

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RZ Editorial 11/2015: Die Personalsenate sind Grundpfeiler der richterlichen Unabhängigkeit

RZ LogoQuo vadis, Herr Minister?

von Sabine Matejka

Die Personalsenate sind keine Verwaltungskörper, sie sind Gerichte. Als solche treffen sie ihre Entscheidungen unabhängig, frei von äußeren Einflüssen, aufgrund der vom Gesetz vorgegebenen Maßgaben und Kriterien.

Ihre Besetzungsvorschläge dürfen nicht als bloße Empfehlungen behandelt werden.

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Hypo-Untersuchungsausschuss: Bundesverwaltungsgericht verhängte Beugestrafe wegen Nicht-Erscheinens einer Auskunftsperson

hypo ausschussDer Hypo-Untersuchungsausschuss ist der erste Untersuchungsausschuss, der nach den Regeln der im Dezember 2014 beschlossenen Verfahrensordnung abgehalten wird.

Nach diesen Regelungen können je nach Fall und Sachlage der Verfassungsgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht oder die Volksanwaltschaft (als Schiedsstelle) befasst werden.

Nach der Bestimmung des § 36 Abs. 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO-UA) kann ein Untersuchungsausschuss beim Bundesverwaltungsgericht die Verhängung einer Beugestrafe beantragen, wenn eine Auskunftsperson der ihr zu eigenen Handen zugestellten Ladung ohne genügende Entschuldigung nicht Folge leiste.

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Informationsfreiheit versus Datenschutz

docfinder-logoJene Bestimmung des Datenschutzgesetzes (§ 28 Abs. 2) die dem Einzelnen ein – begründungsloses – Widerspruchsrecht gegen eine – gesetzlich nicht angeordnete – Verwendung seiner Daten einräumt, wurde vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben (G 264/2015-18, vom 8. Oktober 2015).

Gegenstand des Verfahrens vor dem VfGH war die Beschwerde eines Internetportals (www.docfinder.at), welches Daten von in Österreich praktizierenden Ärzten verzeichnet.

Für jeden verzeichneten Arzt enthält das Portal eine eigene Seite, auf der Name, Praxisadresse und-telefonnummer, Vertragskassen, Ordinationszeiten und Diplome der Österreichischen Ärztekammer des jeweiligen Arztes angegeben sind. Die Nutzer des Portals können über eine Suchfunktion nach diesen Informationen in der Datenbank suchen, weiters können angemeldete Benutzer des Internetportals Bewertungen und Erfahrungsberichte zu dem jeweiligen Arzt veröffentlichen.

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Kritik an der Vergabe von Justizjobs

JUSTITZMINISTER BRANDSTETTER / Bild: (c) APA/HANS KLAUS TECHT (HANS KLAUS TECHT)
Bild: (c) APA/HANS KLAUS TECHT

Der österreichischen Richtervereinigung (RV) missfällt das Vorgehen von ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter bei Postenbesetzungen.

Immer wieder würden Stellen in Missachtung der Personalsenatsvorschläge nicht nach Qualifikation, sondern nach „anderen Interessen“ besetzt. Dies prangert nun RV-Präsident Werner Zinkl an.

Angesichts „zweifelhafter Besetzungen“ fordert Zinkl: Die Entscheidungsorgane (Justizminister und Bundespräsident) müssten an zwei gleichlautende Besetzungsvorschläge von Personalsenaten gebunden werden.

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