Im Schatten des Krieges in der Ostukraine fand aus Anlass des 10jährigen Bestehens der Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Ukraine eine internationale Konferenz statt.
Diese Veranstaltung in Kiew, welche u.a. von der OSZE und USAID organsiert wurde, widmete sich dem gegenwärtigen Rechtsschutzniveau durch die Verwaltungsgerichte und deren perspektivische Entwicklung.
Den Themen „Versammlungsfreiheit“, „Recht auf ein faires Verfahren“ und „Zugang zu öffentlichen Informationen“ kam im Hinblick auf die politische Situation besondere Brisanz zu, zumal aus Sicherheitsgründen Verwaltungsgerichte bereits aus der Ostukraine in den Westen verlegt werden mussten. Gerade bei Fragen der Versammlungsfreiheit stehen die ukrainischen RichterInnen vor dem Problem, dass diese durch kein nationales Gesetz gewährleistet wird.
Die Richterinnen können hier ausschließlich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zurückgreifen. Und hier zeigt sich auch, dass die mangelnde strukturelle Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte in der Ukraine ein wesentliches Erschwernis zur Durchsetzung der Versammlungsfreiheit darstellt.
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