Der österreichischen Richtervereinigung (RV) missfällt das Vorgehen von ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter bei Postenbesetzungen.
Immer wieder würden Stellen in Missachtung der Personalsenatsvorschläge nicht nach Qualifikation, sondern nach „anderen Interessen“ besetzt. Dies prangert nun RV-Präsident Werner Zinkl an.
Angesichts „zweifelhafter Besetzungen“ fordert Zinkl: Die Entscheidungsorgane (Justizminister und Bundespräsident) müssten an zwei gleichlautende Besetzungsvorschläge von Personalsenaten gebunden werden.
Als Beispiele für das Prädikat „zweifelhaft“ würde demnach etwa die Besetzung einer leitenden Funktion im Oberlandesgericht Wien mit einer zuvor im Justizministerium tätigen Richterin gelten. Die Richterin war bei der Bewerbung zweimal nur Drittgereihte. Weiteres Beispiel: die Schaffung einer zweiten Vizepräsidentenstelle im Landesgericht Wiener Neustadt. Diesem Vorgehen vorausgegangen war ein Tauziehen zwischen Bundespräsident und Justizminister. Die beiden Stellen präferierten unterschiedliche Kandidaten.
Personalsenate wesentliches Instrument der richterlichen Selbstverwaltung
Die aus Richtern bestehenden Personalsenate seien ein wesentliches Instrument der richterlichen Selbstverwaltung zur Sicherung der Unabhängigkeit. Also beeinträchtige es die Unabhängigkeit, wenn ihren Dreier-Vorschlägen nicht Folge geleistet wird, kritisiert Zinkl.
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Siehe dazu auch:
Ermunterung zu politischen Besetzungen
Richterzeitung 8/2015: Strukturelle Defizite
VerwaltungsrichterInnen und JustizrichterInnen – Gemeinsamkeiten und Unterschiede