Verfahrensrecht: Das Mysterium der mündlichen Verkündung von Erkenntnissen

fachgruppe verfahrensrechtDie Praxis der Verhandlungsführung bei den Verwaltungsgerichten ist ziemlich einheitlich.

In jenen Verfahren, in denen keine Beweisaufnahme erforderlich ist, wird im Rahmen des „Rechtsgesprächs“ das Beschwerdevorbringen erörtert und werden die gegenseitigen Standpunkte ausgetauscht. Im Anschluss erfolgt dann die mündliche Verkündung der Entscheidung.

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Polen: Die Unterwerfung des Verfassungsgerichts

1-format43Große Eile und Einfallsreichtum zeigt die neue polnische Regierung, um einer Kontrolle durch den Verfassungsgerichtshof zu entgehen. Die dabei gewählten Mittel sind nicht zimperlich, die dahinterstehenden Denkmuster sind aber auch bei uns bekannt.

So benötigt das Verfassungsgericht für seine Entscheidung künftig eine Zweidrittelmehrheit statt wie bisher die einfache Mehrheit. Zudem ist vorgesehen, dass über die Fälle mindestens 13 der insgesamt 15 Verfassungsrichter entscheiden müssen. Dies wäre eine Abkehr von der bisher gängigen Praxis, die eine weitaus kleinere Zahl von Richtern pro Fall möglich macht.

Selbst die Reihenfolge, in der die Fälle bearbeitet werden müssen, wird dem Gericht vorgeschrieben, nämlich streng nach der Reihenfolge des Einlangens. Führen diese Regelungen immer noch nicht zum gewünschten Erfolg, können unbotmäßige Verfassungsrichter neuerdings auf Antrag der Parlamentsmehrheit, des Justizministeriums oder des Staatspräsidenten abgesetzt werden.

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Polen: Parlament beschließt Reform des Verfassungsgerichts

zeit-online1Die neue polnische Regierung hat den umstrittenen Umbau des obersten Gerichts vorangetrieben. Die Opposition spricht von einem schleichenden Staatsstreich.

Das polnische Parlament hat eine umstrittene Reform zur Neuordnung des Verfassungsgerichts beschlossen. Mit der Mehrheit der nationalkonservativen Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) votierten 235 Abgeordnete für das Gesetz, 181 dagegen. Der Abstimmung war eine hitzige Parlamentsdebatte vorausgegangen. Kritiker im In- und Ausland werten die Reform als einen Versuch, das Gericht handlungsunfähig zu machen und die polnische Demokratie zu untergraben. Die Regierungspartei PiS argumentierte hingegen, dass das Verfassungsgericht von „Spießgesellen“ der im Oktober abgewählten liberalen Partei Bürgerplattform kontrolliert wird.

Durch die neue Reform sollen Richter ihre Entscheidung künftig nur noch mit Zweidrittelmehrheit treffen können statt wie bisher mit einfacher Mehrheit. Da zwei Drittel der Richterstimmen in den meisten Fällen als nicht erreichbar gelten, fiele das Gericht aus Sicht von Kritikern als Kontrollinstanz der rechtskonservativen Regierung weitgehend aus.

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EU-Führerscheinrichtlinie: EU-Kommission verklagt Österreich wegen unzureichender Umsetzung

eu-führerschein-richtlinieDie Europäische Kommission verklagt neben Österreich auch Finnland, Deutschland und Polen wegen unzulänglicher Umsetzung der dritten Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG vor dem Europäischen Gerichtshof.

Dies hat die Kommission am 10.12.2015 beschlossen.

Bei den Vorwürfen geht es unter anderem um die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen, das Wohnsitzerfordernis und den Anschluss an das EU-Führerscheinnetz.

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Digitale Amtswege: Neues Angebot mit Jahresanfang

Bild: (c) FABRY Clemens - Die Presse
Bild: (c) FABRY Clemens – Die Presse

Es ist bereits der zweite Anlauf, die Digitalisierung in der Verwaltung in dieser Weise auszubauen und die Österreicher damit auf den elektronischen Amtsweg zu führen.

Ab 2005 hat es bereits das Angebot gegeben, mittels Bürgerkarte davon Gebrauch zu machen, was aber damals noch nicht im erhofften Ausmaß Anklang gefunden hat.

Jetzt setzt der Staat freilich darauf, dass nicht zuletzt durch den Siegeszug der Mobiltelefone auch die Online-Amtswege nunmehr ungleich häufiger mittels Handy-Signatur abgewickelt werden. Rund 580.000 aktive Nutzer der Handy-Signatur gibt es inzwischen. Täglich kommen im Schnitt nach Angaben des Kanzleramtes 1000 weitere Freischaltungen dazu. An Werktagen wird die Handysignatur im Schnitt pro Stunde für 1000 bis 1500 Anwendungen genützt.

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Richter wollen Beschuldigte sehen, bevor sie ihr Urteil fällen

Foto: KURIER/Jürg  Christandl
Foto: KURIER/Jürg Christandl

Strafverfügungen: Das neue Modell des Mandatsverfahrens ohne Prozess kommt nicht an.

Ricardo Peyerl (Kurier)

Das so genannte Mandatsverfahren wurde vom Justizministerium gegen heftigen Widerstand von Richter und Rechtsanwälten durchgesetzt. Das Modell beschneide die Rechte von Beschuldigten und unterbinde den persönlichen Eindruck, den sich die Richter von diesen machen.

Das Mandatsverfahren ist „eine Totgeburt“, wie es Richterpräsident Werner Zinkl ausdrückt. Bis Oktober wurden von der Anklagebehörde 433 Anträge auf Erledigung ohne Verhandlung eingebracht. 52 Mal folgten die Richter dem Antrag und erließen ein Strafmandat, statt sich das Käppi aufzusetzen und mündlich ein Urteil auszusprechen.

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Länder bremsen bei Informationsfreiheit

StandardDie Bundesländer fordern weitere Einschränkungen beim geplanten Informationsfreiheitsgesetz.

So plädiert die steirische Landesregierung in ihrer Stellungnahme für die Einschränkung der Auskunftspflichten der Rechnungshöfe, damit über diesen Umweg keine Regierungsunterlagen öffentlich werden. Völlig ausgenommen werden möchte die Volksanwaltschaft.

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Kritik an Amtsgeheimnis-Reform: Zu viele Ausnahmen

D5E510C3-C9D8-4C6E-B329-A9096D89CEC9_v0_h„Wir begrüßen die grundsätzlichen Bemühungen der Regierung um eine gesetzliche Verankerung der Informationsfreiheit“, so Franz Fiedler, Ehrenpräsident des Beirats von Transparency International – Austrian Chapter (TI-AC).

„Jedoch sieht der Gesetzesentwurf derart viele Einschränkungen vor, dass sich diese in ihrer Gesamtheit nicht wesentlich von der gegenwärtigen Amtsverschwiegenheit unterscheiden.“ Daher werde die Neuregelung „de facto nichts an der gegenwärtigen Amtsverschwiegenheit ändern“.

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