Staatsschutzgesetz: Anwälte wollen Höchstgericht befassen

 Wenn SPÖ und ÖVP keine Änderungen vornehmen – Journalistenclub unterstützt Gang zum Verfassungsgerichtshof

von Nina Weissensteiner, der Standard

Der Präsident des Rechtsanwaltskammertags, Rupert Wolff übt als Vertreter der Rechtsanwälte  heftige Kritik am geplanten Einsatz von Vertrauensleuten, die künftig in den entsprechenden Milieus eingesetzt und bezahlt werden können: „Wir wollen keine V-Leute in Beichtstühlen, Arztpraxen, Rechtsanwaltskanzleien, und auch nicht in den Redaktionen“, sagte er. Für ihn kollidieren die präventiven Ermittlungsmethoden der Staatsschützer mit den Grundrechten, deswegen braucht es für Wolff – abgesehen von einem besonderen Schutz für bestimmte Berufsgruppen und deren Informanten – vor den einzelnen Ermittlungsschritten eine richterliche Kontrolle.

Rat der Pensionisten statt Richter

Stattdessen setze der Gesetzgeber auf einen „Rat von Pensionisten“, kritisierte er; gemeint sind damit der Rechtsschutzbeauftragte des Innenministeriums und seine beiden Stellvertreter, die ehemalige Richter oder Staatsanwälte sein sollen. Doch für Wolff entspricht das keinem ausreichenden Schutz für unbescholtene Bürger, die ins Visier der Ermittler geraten, denn Richter seien von der Verfassung geschützt, unabhängig und unversetzbar. Seine Konklusio: Wenn das Gesetz kommende Woche in dieser Form im Parlament beschlossen werde, „werden wir mit Sicherheit den Verfassungsgerichtshof befassen“.

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