„HETA“ landet beim Bundesverwaltungsgericht

1288681_m3w561h315q80v48846_xio-fcmsimage-20150617194901-006010-5581b30d17dd2-.5efc327a-57dd-4976-bf6d-64847ef8dc1eBereits am 1. März 2015 hatte die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde mit einem Mandatsbescheid die Fälligkeit aller berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten der Hypo Kärnten (jetzt: Hypo-Abbaugesellschaft HETA) aufgeschoben.

Gegen dieses „Schuldenmoratorium“ wurden erwartungsgemäß Rechtsmittel erhoben, über welche die FMA letzte Wochen mittels „Vorstellungsbescheid“ entschieden hat. Mit diesem Bescheid wurde der Mandatsbescheid vollinhaltlich bestätigt. Dagegen können die Gläubiger nun Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht einbringen. Diese besitzt keine aufschiebende Wirkung.

Auch „Schuldenschnitt“ mittels Mandatsbescheid

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Maiforum 2016: Die Qualität richterlicher Entscheidungen

Maiforum 2016 save the date2„Contemporary Judgement Writing“
Die Qualität richterlicher Entscheidungen
Anforderungen – Herausforderungen

20. Mai 2016
Landtagssaal des NÖ Landhauses
Landhausplatz, Haus 1B
3109 St. Pölten

Die Veranstaltung wird diesmal von den Standesvertretungen der Verwaltungsrichter gemeinsam mit dem Landesverwaltungsgericht Niederösterreich durchgeführt.

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„Greco“ überprüft Korruptionsprävention an österreichischen Gerichten

CrecoIntransparente Auswahlsysteme wie „closed-door-hearings“ ermöglichen es, Personen als Richter zu ernennen, die für eine Einflussnahme anfällig sind.

Die Beeinflussung von Entscheidungsträgern in den Justizsystemen kann Dienstbeurteilungen oder disziplinäre Maßnahmen gegen Richter und so deren weiteren Karriereverlauf steuern. Lukrative Nebentätigkeiten können als Möglichkeit zur Einflussnahme dienen. Das sind die gängigsten Mechanismen, welche nach internationaler Erfahrung zur Korruption von Richtern führen können.

Die Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (GRECO) überprüft derzeit in allen Mitgliedsstaaten, inwieweit die vom Europarat verabschiedeten Rechtsinstrumente zur Korruptionsprävention umgesetzt wurden (4. Evaluierungsrunde). Letzte Woche wurden dazu im Justizministerium von einer internationalen Expertenrunde alle Repräsentanten der österreichischen Rechtsprechungsorgane befragt, darunter auch die Vertreter der richterlichen Standesvertretungen.

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Judikatur VwGH: Mindestsicherung nicht als bedingungsloses Grundeinkommen konzipiert

vwgh-logoNach der Mindestsicherungs-Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern können Leistungen gekürzt werden, wenn trotz schriftlicher Ermahnung keine Bereitschaft zu einem zumutbaren Einsatz der Arbeitskraft besteht.

Zwar darf die Kürzung grundsätzlich nur stufenweise und maximal bis 50 % erfolgen, eine weitergehende Kürzung oder ein völliger Entfall ist aber in besonderen Fällen zulässig.

Das Salzburger Mindestsicherungsgesetz sieht vor, dass eine über 50 % hinausgehende Kürzung bei besonders schweren Verstößen gegen die Pflicht zum Einsatz der Arbeitskraft zulässig ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat nun klargestellt, dass diese Kürzung bis zu einem völligen Entfall der Leistung gehen kann.

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Vorwurf der richterlichen Willkür: Eine Patientin kämpft gegen die Ohnmacht

Spiegel onlineLisa Hase klagte gegen ihre Zahnärzte, als die Richter plötzlich an ihrem Geisteszustand zweifelten. Reine Willkür, behauptet die 62-Jährige. Nun attackiert sie die Justiz – mit starken Argumenten.

Im Jahr 2004 reichte Lisa Hase beim Landgericht Göttingen eine erste Klage auf Schadensersatz gegen mehrere Zahnärzte ein, vier Jahre darauf eine zweite. Die Verfahren sind bis heute nicht entschieden. Es geht um mutmaßliche Behandlungsfehler, Hase hatte Schmerzen, konnte nicht mehr arbeiten.

Mitten im Verfahren geschah das, was Lisa Hase für einen Skandal hält. Ende 2009 fasste die zuständige Kammer den Beschluss: Ein Psychiater solle untersuchen, ob die Klägerin überhaupt prozessfähig sei, sprich: ob da nicht eine geisteskranke Querulantin wirbelte.

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Sozialbetrug: Neues Haftungsrisiko für Firmen

presse-logoIn Österreich gibt es eine „Liste der Scheinunternehmen“. Sie ist, anders als die geleakten Daten aus Panama, hochoffiziell und steht auf der Homepage des Finanzministeriums.

 Von Christine Kary  (Die Presse)

Frmal gibt es sie seit Jahresbeginn, seit ein paar Tagen beginnt sie sich zu füllen. Der erste Firmenname wurde am 25. März eingetragen, vergangenen Dienstag folgten vier weitere. Betroffene Branchen: Bau, Handel, Transport.

Aber von Anfang an: Seit 1. Jänner 2016 ist ein Gesetz „zur Verbesserung der Sozialbetrugsbekämpfung“ (SBBG) in Kraft. Als Sozialbetrug gelten demnach im Wesentlichen das Vorenthalten von Sozialabgaben und das Erschleichen von Sozialleistungen. Eine Baufirma, die Schwarzarbeiter beschäftigt, ist genauso betroffen wie ein Unternehmer, der Familienangehörige nur deshalb in seinem Betrieb anmeldet, damit sie sozialversichert sind.

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Polens Verfassungsgericht sieht sich massiv durch Regierung bedrängt

Rzeplinski will sich nicht einschüchtern lassen
Rzeplinski will sich nicht einschüchtern lassen

Richter treten trotz Widerstands der Regierung zusammen

Der Machtkampf zwischen der rechtskonservativen polnischen Regierung und dem Verfassungsgericht setzt sich fort: Gerichtspräsident Andrzej Rzeplinski warf Justizminister Zbigniew Ziobro am Mittwoch massive Einschüchterungsversuche vor. Der Minister habe den Richtern „mit rechtlichen Konsequenzen wegen Ungehorsams gedroht“, sagte der Gerichtspräsident zum Auftakt einer Sitzung des Gremiums in Warschau.

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Europäische Union will Asylverfahren an sich ziehen

Schwerpunkt Migration
Schwerpunkt Migration

Asylverfahren könnten bald nicht mehr auf nationaler Ebene stattfinden, wie aus einem unveröffentlichten Papier der EU-Kommission hervorgeht.

Eine EU-Agentur soll dafür Ableger in jedem Land bekommen.

Der Plan sehe vor, das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) in eine Agentur mit Entscheidungsbefugnissen umzuwandeln, die in jedem Mitgliedstaat künftig einen Ableger haben und auch Einsprüche gegen die jeweiligen Bescheide bearbeiten solle.

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Justiz in Angst

„Not only must justice be done; it must also be seen to be done“ lautet ein altes englisches Diktum. Es besagt: Die Justiz lebt auch vom äußeren Anschein. Doch wie weit kann die Justiz „sichtbar“ bleiben, in Prozessen gegen salafistischen Prediger und IS-Kämpfer, wenn für Richter und Staatsanwälte die Gefahr besteht, zur Zielscheibe terroristischer (Rache-)Akte …

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