Staatsbürgerschaft (4): Estland bieten virtuelle Staatsbürgerschaft an

Seit letztem Jahr bieten Estland eine „E-Residency“ an. Estland ist damit der erste Staat, der einen virtuellen Wohnsitz möglich macht.

Seitdem kann jeder Mensch auf der Welt virtueller Bürger von Estland werden und mittels einer ID-Karte auch ohne Wohnsitz Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen: Online-Firmengründungen, Beglaubigung von Zeugnissen, Ausstellung von Geburtsurkunden und sogar Eheschließungen. Für die E-Heirat braucht es keinen Notar, kein Standesamt und keinen Priester – die Heiratsurkunde wird einfach digital (mittels „Blockchain“) hinterlegt. Prominentester „E-Resident“  ist zweifelsohne Angela Merkel.

Digitale Gesellschaft

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Staatsbürgerschaft (3): UNHCR legt Bericht zu Staatenlosigkeit in Österreich vor

Weltweit haben geschätzte 10 Millionen Menschen keine Staatsangehörigkeit, in Europa sind es rund 600.000 Personen.

Auch in Österreich sind Menschen von dem bisher wenig erforschten Problem der Staatenlosigkeit betroffen. Staatenlose haben oft massive Probleme im Alltag: Sie dürfen aufgrund fehlender Dokumente häufig nicht arbeiten, kein Bankkonto eröffnen, nicht reisen oder heiraten. Sie führen häufig ein rechtliches Schattendasein.

Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR hat nun im Rahmen seines Mandats für Staatenlose eine umfassende Bestandsaufnahme zu Staatenlosigkeit in Österreich vorgelegt. „Mit unserer Untersuchung möchten wir Bewusstsein für das Thema Staatenlosigkeit schaffen. Außerdem geben wir auf Basis der Ergebnisse Empfehlungen ab, wie die Situation von Staatenlosen in Österreich verbessert werden kann. Schließlich hoffen wir, durch die vorliegende Studie auch neue Fälle von Staatenlosigkeit zu verhindern“, so Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich.

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Staatsbürgerschaft (2): Keine Behördendaten über Türkische Doppelstaatsbürger

Rund 15 Prozent aller Menschen, die in Österreich leben, sind ausländische Staatsangehörige – insgesamt also etwas mehr als 1,3 Millionen Personen. Fast die Hälfte von ihnen stammt aus anderen Ländern der Europäischen Union. Die Statistik Austria hat erhoben, dass etwa 117.000 Menschen in Österreich die türkische Staatsbürgerschaft haben – ob oder wie viele jener auch …

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Staatsbürgerschaft (1): Ecker/Kind/Kvasina/Peyrl Kommentar zum Staatsbürgerschaftsgesetz 1985

Mit diesem Werk liegt der erste umfangreiche und fundierte Praxiskommentar des Staatsbürgerschaftsgesetzes seit 1990 vor.

Der Kommentar knüpft an die bisher rund alle Vierteljahrhunderte erfolgte grundlegende Aufarbeitung des Staatsbürgerschaftsrechts in Österreich an. Wie seine „Vorgänger“ – namentlich der Kommentar von Goldemund/Ringhofer/Theuer (1969) und die Monografie von Thienel (1989/1990) – unterzieht das Werk diese Rechtsmaterie einer detaillierten und bisweilen kritischen Analyse. Dabei will es insbesondere den Bedürfnissen der Praxis gerecht werden, indem es Überblick verschafft, Hintergründe beleuchtet und auf Probleme hinweist.

Auch wenn das StbG 1985 nur ein „einfaches“ Gesetz ist, zählt es zum „systemrelevanten Kern“ der österreichischen Rechtsordnung. An die Voraussetzung der österreichischen Staatsbürgerschaft knüpfen zahlreiche Gesetze und Verordnungen, Rechte und Pflichten. Darüber hinaus hängt damit das demokratische und republikanische Bauprinzip der Bundesverfassung zusammen; durch das Wahlrecht und die Wehrpflicht erhält die grundlegende Aussage des Artikels 1 B-VG über die Staats- und Regierungsform Gewicht und Bestand. Insofern könnten manche allzu „zeitgeistige“ Vorschriften des StbG 1985 zu einer „Feuerprobe“ der Verfassung werden.

Die Autoren, darunter auch ein Richter des Verwaltungsgerichtes Wien, beleuchten die historische Entwicklung des österreichischen Staatsbürgerschaftsrechts und analysieren kritisch die Gestaltung der Normen über den Erwerb und Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft. Besonders deutlich zeigt sich die dadurch zum Ausdruck kommende fehlende klare Linie des häufig mehr Parteipolitik als Allgemeinwohl verpflichteten Gesetzgebers. Dabei wird diese Entwicklung anschaulich dargestellt.

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RZ 4/17 Editorial: Rechtsstaat unter Beschuss?

In den letzten Wochen wurden drei Richter Bundesverwaltungsgerichts persönlich angegriffen, weil sie eine für manche unangenehme Entscheidung trafen. Gerhard Jarosch Ihnen wurde Befangenheit und sogar Amtsmissbrauch vorgeworfen. Sie und viele andere Richter und Staatsanwälte werden Jahr für Jahr wegen solcher Delikte angezeigt und in ein Strafverfahren gezogen. Im Anschluss wird darüber manchmal genüsslich und oft …

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Landeshauptleute: Ein Brief aus der Vergangenheit

Es war im Jahr 2002, als das Europäische Parlament die EU-Grundrechte-Charta beschlossen hat. Ab diesem Zeitpunkt  waren alle zukünftigen Beitrittswerber verpflichtet, vor einem Beitritt zur EU Verwaltungsgerichte einzurichten.

Die EU-Kommission  wollte – noch vor Inkrafttreten der Verträge von Lissabon – in den Beitrittsverhandlungen sicherstellen, dass jeder Unionsbürger in jedem Mitgliedsstaat behördliche Entscheidungen, mit denen er nicht zufrieden war, von einem unabhängigen Gericht überprüfen lassen konnte (Art 47 Grundrechte-Charta).

Es waren die Bundesländer, die in Österreich die Einrichtung von Verwaltungsgerichten lange Zeit verhinderten. Und  es war der Auslegungsstreit der Höchstgerichte über Art 47 der Grundrechte-Charta – bezeichnender Weise in einem Umweltverfahren –  der letztlich die Einrichtung von Verwaltungsgerichten in Österreich wesentlich beschleunigte (Stichwort: Brennerbasistunnel) .

Der jetzt von den Landeshauptleuten vorgetragenen Angriffe auf den mühsam erreichten Rechtschutz  im öffentlichen Recht erscheint in diesem Licht wie ein Nachhall vergangener Zeiten.

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Mikl-Leitner will Gerichte nicht einschränken

Die neue Landeshauptfrau Niederösterreichs will doch nicht bei Verwaltungsgerichten ansetzen, sondern „klare gesetzliche Regeln“ schaffen

In der aktuellen Debatte rund um die Macht der Verwaltungsgerichte sagt Niederösterreichs neue Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP), dass sie gegen eine Einschränkung der Kompetenzen der Verwaltungsgerichte sei. Wie berichtet hatten die Landeshauptleute in einem Brief an die Bundesregierung gefordert, dass wichtige Infrastrukturentscheidungen nicht von Gerichten, sondern von „demokratisch legitimierten Organen“ getroffen werden sollten.

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Ländervorstoß wird zum Bumerang: Kern für mehr Bundeskompetenzen

Der Vorschlag des Tiroler Landeshauptmanns Günther Platter (ÖVP) zur Beschneidung der Macht der Verwaltungsgerichte schlägt weiter Wellen.

Am Freitag schaltete sich auch Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) in die Diskussion ein, die sich über die Entscheidung zur dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat entzündet hatte. Kern will nicht an der Gerichtsbarkeit rütteln – sehr wohl aber an der Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern. So fordert Kern nun im Verwaltungsrecht mehr Macht für den Bund und die Verankerung von Wirtschaftsinteressen als Staatsziel.

Brief laut Kaiser nicht akkordiert

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Wer den Mund zur Justiz aufmacht, sollte die Gewaltenteilung kennen

Der Angriff auf das Bundesverwaltungsgericht entlarvt die Verlogenheit, den Hang zur Willkür und das seltsame Demokratieverständnis der Landeshauptleute und anderer Politiker. Anneliese Rohrer (Die Presse) Vor rund acht Jahren ging ein Aufschrei durch das Land, nachdem eine Umfrage unter Islam-Lehrern ihr gering ausgeprägtes Demokratieverständnis gezeigt hat. „Islam gefährdet unsere Demokratie“, alarmierten einige Medien. Schon damals …

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Gerichte entmachten: Richter lehnen LH-Vorstoß scharf ab

Der Präsident der Richtervereinigung, Werner Zinkl, weist den Vorstoß der Landeshauptleute auf Entmachtung der Verwaltungsgerichte scharf zurück.

„Eine derartige Missachtung rechtsstaatlicher Einrichtungen ist eines verantwortungsvollen Politikers unwürdig“, forderte Zinkl im Gegenteil Maßnahmen, um diese Gerichte gänzlich dem Einfluss der Landespolitik zu entziehen.

Es wäre „völliger Unsinn“, die Verwaltungsgerichtsbarkeit – deren Etablierung so lange gedauert habe – „über den Haufen zu werfen und den politischen Einfluss wiederherzustellen, weil der Politik eine Entscheidung nicht passt“, so Zinkl, der jegliche Änderung der Kompetenzen strikt ablehnte.

 

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