Im April 2016 hatte im Auftrag der Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (GRECO) eine internationalen Expertenrunde alle Repräsentanten der österreichischen Rechtsprechungsorgane – darunter auch richterliche Standesvertreter – befragt, inwieweit die vom Europarat verabschiedeten Rechtsinstrumente zur Korruptionsprävention umgesetzt wurden. (Siehe dazu: „Greco“ überprüft Korruptionsprävention an österreichischen Gerichten)
Wenig überraschend wurde in dem jetzt veröffentlichten Bericht der sogenannten „ 4. Evaluierungsrunde“ festgestellt, dass bei den seit 1.1.2014 bestehenden Verwaltungsgerichten (in den Ländern) keines der vorgeschlagenen Instrumente Anwendung findet. Es fehlen sowohl Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung über mögliche Einfallstore für Korruption als auch Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen zur Korruptionsprävention. Diese Mangel betrifft richterliches und nichtrichterliches Personal gleichermaßen.