Rechtsanwaltskammer: Ausdehnung von Überwachungsmaßnahmen nur mit richterlicher Kontrolle

s-l300Als beunruhigend beurteilt der Präsident der Rechtsanwaltskammer, Rupert Wolff, in einem Interview mit der „Wiener Zeitung“ die Tendenz, dass nach jedem Terroranschlag eine Einschränkung der Freiheitsrechte und mehr Überwachung gefordert werden, die ohne richterlichen Beschluss erfolgen und nur von Sicherheitspolizeibehörden vollzogen werden sollen.

Eine Ausdehnung von Überwachungs- und Strafmaßnahmen auf Kosten persönlicher Freiheitsrechte könne gerechtfertigt sein, müsse aber von Richtern entschieden werden und dürfe nicht Beamten des Innenministeriums oder einfachen Rechtsschutzbeauftragten überlassen werden. Die von VfGH und EuGH gekippte Vorratsdatenspeicherung sieht Wolf als klares Zeichen dafür, dass der Staat die Rechtsstaatlichkeit verlassen habe.

Fast zeitgleich mit diesen Bedenken gab die Regierung bekannt, dass eine elektronische Überwachung von Jihad-Rückkehrern kommen soll. Dies werde je nach Fall entweder mittels elektronischer Fußfessel, telefonischer Überwachung über sogenannte IMSI-Catcher oder auch über andere Abhörmaßnahmen erfolgen. Richterlicher Beschluss soll dafür keiner notwendig sein.

Weiters sollen öffentliche Betreiber zur  Speicherung von Video-Überwachungsmaterial für mindestens einen Monat verpflichtet werden. Betroffen davon wären etwa der Autobahn-Betreiber Asfinag oder die ÖBB. Auch habe man sich auf eine dauerhafte Kennzeichenerfassung an den Grenzen verständigt, auch die Asfinag-Kameras sollen entsprechend umgerüstet werden.

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RiV-Präsident: Fußfessel für Gefährder „nicht umsetzbar“

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