Autonomes Fahren ist eine Schlüsseltechnologie beim Mobilitätswandel – bisher war es allerdings, juristisch gesehen, verboten. Nun hat die deutsche Bundesregierung ein Gesetz verabschiedet, das alles regeln soll. Kern des Gesetzes ist die rechtliche Gleichstellung von menschlichem Fahrer und Computer.
Hoch- oder vollautomatisierte Fahrsysteme dürfen damit künftig die Fahraufgabe selbstständig übernehmen. Der Fahrer darf dem Gesetz zufolge bei der hochautomatisierten Fahrt die Hände vom Lenker nehmen, um etwa im Internet zu surfen oder E-Mails zu checken. Eine Rückübernahme der Fahrzeugsteuerung durch den Fahrer sei nur dann vorgeschrieben, wenn das System ihn dazu auffordert.
Genau an dieser Stelle aber scheiden sich schon die Geister bei der Interpretation des Gesetzestextes. Für Stephan Kühn, Sprecher für Verkehrspolitik bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ist die jetzige Fassung viel zu unkonkret: „Dass sie als Fahrer E-Mails checken dürfen oder im Internet surfen, steht eben nicht im Entwurf. Es gibt keine Definition der erlaubten Tätigkeiten. Stattdessen gibt es eine Definition der Pflichten für Fahrer, die alles andere als kundenfreundlich ist.“