EU-Höchstgericht erwägt Recht auf Visa für Flüchtlinge

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Andernfalls Grundrechtsverstoß, argumentiert Gutachter Mengozzi. Experte erwartet „wütenden Protest aus Mitgliedstaaten“

Laut dem Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Paolo Mengozzi, haben Flüchtlinge das Recht, humanitäre Visa in die EU zu erhalten, wenn ihnen akute Verfolgung droht. Entschieden habe das höchste EU-Gericht noch nichts – aber sollte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg dem Vorschlag seines Generalanwalts Paolo Mengozzi folgen, so sei „wütender Protest aus vielen Mitgliedstaaten“ zu erwarten: „Sie würden auf ihr Recht pochen, die Einreise von Drittstaatsangehörigen autonom zu regeln.“

Ehepaar mit Kindern aus Aleppo

So kommentiert der Anwalt und Fremdenrechtsexperte Georg Bürstmayr einen am Dienstag veröffentlichten Schlussantrag Mengozzis im Fall einer Familie aus der umkämpften syrischen Stadt Aleppo: Dem Ehepaar und seinen drei Kindern war es gelungen, in den Libanon zu reisen und an der dortigen belgischen Botschaft einen Antrag für ein humanitäres Visum zu stellen – mit dem Ziel, in Belgien um Asyl zu ersuchen.

Als orthodoxe Christen seien sie in ihrer Heimat in großer Gefahr, argumentierten die Syrer, auch sei ein antragstellendes Familienmitglied von einer bewaffneten Gruppe entführt und gefoltert worden, bevor es gegen Lösegeld freigelassen worden sei.

Kein Visum für Belgien

Der Visumsantrag wurde abgelehnt: Die Familie wolle sich länger als die eigentlich mit einem Visum bewilligten 90 Tage in Belgien aufhalten. Auch seien die EU-Staaten nicht verpflichtet, alle Menschen, die eine katastrophale Situation durchlebten, bei sich aufzunehmen, argumentierte das belgische Ausländeramt.

Laut Mengozzi kommt dies einer Missachtung der EU-Grundrechtecharta gleich. Bei Vorliegen einer Situation, in der Gefahr eines Verstoßes gegen das Folterverbot und Verbot unmenschlicher Behandlung bestehe sowie den Betroffenen das Recht vorenthalten werde, Asyl zu beantragen, seien die EU-Mitgliedstaaten zur Ausstellung humanitärer Visa verpflichtet, meint er. Das Urteil in der Rechtssache (Az. C-638/16) wird in einigen Monaten erwartet.

Bürstmayr: „Hintertür“ für die EU-Staaten

Laut Bürstmayr würde Mengozzis Rechtsansicht Botschaften der EU-Staaten künftig verpflichten, Flüchtlingen humanitäre Visa auszustellen. Doch es gebe „eine Art Hintertür“: Werde der Visumsantrag wie im vorliegenden Fall außerhalb des Verfolgerstaates gestellt, so könne argumentiert werden, dass die Antragsteller in dem Drittstaat ohnehin sicher seien.

Derzeit kann kaum ein Flüchtling auf ein humanitäres Visum für einen EU-Staat hoffen. Auch die Möglichkeit, an EU-Botschaften im Ausland einen Asylantrag zu stellen, besteht nicht. So gelangen Asylsuchende nur mit Schleppern in die EU, in der solche Migration als unerwünscht gilt.

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