Wiener Landtag diskutiert Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichts Wien 2016

In der Debatte zum Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtes Wien meldeten sich im Wiener Landtag die Vertreter aller Parteien zu Wort. In den Redebeiträgen wurde eine eigene Budgethoheit und das Recht des Gerichtes, offene Richterplanstellen selbst ausschreiben zu können, ebenso diskutiert wie das Fehlen von Ausstattung, Personal und Geldmitteln, um anhängige  Verfahren effizient abzuschließen zu können. Dem Gericht sei zu danken, weil es seine offensichtlichen Probleme im vorliegenden Bericht klar beim Namen genannt habe.

Seitens der Regierungspartei (SP) wurde festgestellt, dass mit der Besetzung von derzeit vier vakanten Richterposten die Personalsituation deutlich verbessert werden könne. Auch für die Möglichkeit, Posten direkt vom Verwaltungsgericht ausschreiben zu lassen und nicht über die Magistratsdirektion, wurde Zustimmung signalisiert. Angeregt wurde, dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtes ein Rederecht im Landtag einzuräumen.

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3. Piste: Klimaschutz weginterpretiert?

FOTO: APA/HERBERT NEUBAUER

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes über das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts überraschte in mehrfacher Hinsicht: Da war einmal die äußerst kurze Verfahrensdauer von nicht einmal vier Monaten, dann die von vielen als „Lehrstunde“ empfundene Verkündung der Entscheidung und letztlich das Erkenntnis selbst. Die vom Verfassungsgerichtshof argumentierte grobe Verkennung der Rechtslage durch das Bundesverwaltungsgericht und die daraus folgende Verfassungswidrigkeit der Entscheidung hatten so wohl nur wenige erwartet.

In einem Beitrag im Bezahlteil der Tageszeitung die „Presse“ wird unter dem Titel“ VfGH interpretiert Klimaschutz entschlossen weg“ der Versuch unternommen, die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes noch vor Zustellung der schriftlichen Ausfertigung zu analysieren. Besonders wird der Frage nachgegangen, ob Klimaschutz „ein sonstiges öffentliches Interesse“ im Sinne des Luftfahrgesetzes darstellt oder nicht. Eine Frage, die unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bejaht wird. Auch die Zulässigkeit der Heranziehung der Klimaschutzbestimmung in der Landesverfassung bzw. nicht unmittelbar anwendbarer völkerrechtlicher Verträge zur Rationalisierung der Interessensabwägungen wird bejaht.

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Justiz-Drachenbootrennen 2017

Am 21. Juni 2017 fand zum 8. Mal unter lebhafter Beteiligung der legal community am Gelände des Polizeisportvereins  das traditionelle Justiz-Drachenbootrennen der statt.

Heuer haben sich 17 Teams aus dem Justizbereich und der Verwaltungsgerichtsbarkeit, enthusiastisch angefeuert von zahlreichen Fans, dem Kräftemessen an der Alten Donau gestellt.

Das Team „Das jüngste Gericht“ des Verwaltungsgerichtes Wien erreichte , trotz eines Sieges im dritten Lauf, letztlich nur Rang 15. Verdiente Sieger wurde das Team „PARship“ aus dem BMJ  mit einer Laufzeit von 00:58,40.

Fotos:

 

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3. Piste: Zurück zum Start

Der Verfassungsgerichtshof hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen den Bau der dritten Piste am Flughafen Wien aufgehoben. Er gab damit einer Beschwerde des Flughafens Wien und des Landes Niederösterreichs statt, die sich gegen das abschlägige Erkenntnis des BVwG gerichtet hat.

Verkennung der Rechtslage

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Arbeitsinspektorat wegen Hitze im Landesgericht

Temperaturen jenseits von 30 Grad in den Verhandlungssälen im Wiener Landesgericht für Strafsachen haben das Arbeitsinspektorat auf den Plan gerufen. Seit Jahren bemüht sich der Gerichtspräsident um klimatisierte Säle.

Am Mittwoch wurden in mehreren Verhandlungssälen Probemessungen vorgenommen. Dabei wurden Raumtemperaturen jenseits der 30 Grad nachgewiesen. Jahr für Jahr leiden Richter, Staatsanwälte, Schriftführer, Verteidiger und nicht zuletzt Angeklagte im Grauen Haus unter den hochsommerlichen Temperaturen.

Über 30 Grad hat es teilweise in den Verhandlungssälen

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Verwaltungsgericht Wien: Ausschreibung Richterdienstposten

VwG Wien

Gemäß § 3 Abs. 2 des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien – VGWG, LGBl. für Wien Nr. 83/2012 in der geltenden Fassung, werden Dienstposten für sonstige Mitglieder des Verwaltungsgerichtes Wien (Landesverwaltungsrichterinnen und -richter) ausgeschrieben.

Das detaillierte Anforderungsprofil für Landesverwaltungsrichterinnen und -richter ist im Internet zu finden  http://www.wien.gv.at/verwaltung/personal/jobangebote/index.html),

kann telefonisch (4000 – 76252), postalisch (Frau Mag.a Anna Goldschmidt, Magistratsdirektion – Geschäftsbereich Personal und Revision, Gruppe Personalwirtschaft und Personalentwicklung, 1010 Wien, Bartensteingasse 9, 4. Stock) oder per E-Mail (anna.goldschmidt@wien.gv.at) angefordert werden bzw.

ist in der Magistratsdirektion – Geschäftsbereich Personal und Revision, Gruppe Personalwirtschaft und Personalentwicklung, 1010 Wien, Doblhoffgasse 6,
4. Stock, Zimmer 441, erhältlich.

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Gegen „politische Begehrlichkeit“: Verwaltungsrichter bekommen eigene Akademie

Nach einem Bericht der Tageszeitung „Die Presse“ wurde letzten Freitag in den Räumlichkeiten des Verwaltungsgerichtshofes eine „Österreichische Akademie der Verwaltungsgerichtsbarkeit“ gegründet.

Diese soll den rund 700 Verwaltungsrichterinnen und Richtern eine Fortbildung sowohl im juristischen Bereich als auch in richterlichen Fertigkeiten vermitteln, da selbstständige Ansätze und Institutionen notwendig seien, um den besonderen Bedürfnissen eines verwaltungsrichterlichen Berufsbildes Rechnung zu tragen.

Verwaltungsrichterinnen und Richter sollen insbesondere in der Lage sein, „Begehrlichkeiten der politischen Ebene nach einer bestimmten Lösung nicht nachzugeben und auch der Kritik standhalten, die an manchmal unerwünschten Entscheidung geübt wird“, wird der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, Rudolf Thienel, im Bericht zitiert.

Im Wesentlichen dürfte es sich bei dem Vorhaben um ein Kooperationsabkommen zwischen der Johannes-Kepler- Universität Linz (JKU) und der Wirtschaftsuniversität Wien einerseits und der „PräsidentInnenkonferenz“ anderseits handeln, nach den Vorbild einer Vereinbarung, welche bereits der UVS Oberösterreich im Jahr 2011 mit der JKU getroffen hatte.

Ob also tatsächlich eine Akademie mit eigener Rechtspersönlichkeit und Budget geplant ist, kann dem Bericht nicht entnommen werden.

Versäumnisse werden sichtbar

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Zugang zur Behördeninformationen (4): Rechtsschutz in Zeiten des Notstands

In drei europäischen Staaten ist aktuell der Notstand („State of emergency“) verhängt: In der Ukraine, in der Türkei und in Frankreich. Damit gelten für rund 190 Millionen Menschen die Rechtsschutzgarantien der EMRK gemäß Art 15 der Konvention nur mehr eingeschränkt.

Wie Bernard Even in seinem Vortrag ausführte, hat  Frankreich in den Jahren 2014 und 2015 – und somit bereits vor Verhängung des Notstandes – eine Vielzahl gesetzlicher Maßnahmen zur Terrorbekämpfung erlassen. Diese reichen von der Schaffung neuer Straftatbestände mit der Möglichkeit sog. „vorbeugender Inhaftierungen“, weitreichender Änderungen der Strafprozessordnung, über die Neuorganisation der Geheimdienste bis zu speziellen Ermittlungsmethoden und der Schaffung neuer polizeilicher Maßnahmen.

Notstandsgesetz nicht in Verfassungsrang

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Zugang zur Behördeninformationen (3): „Sui generis“ -Verfahren zur Überprüfung von vertraulichen Informationen

In Verlaufe der Tagung zeigte sich, dass die Problematik eines adäquaten Umgangs mit Geheimdokumenten am besten in der deutschen Verwaltungsprozessordnung  gelöst wurde.

Dort ist in § 99 VwGO das sogenannte „in-camera“- Verfahren  vorgesehen. Dabei wird von den Verfahrensgrundsätzen ausgegangen, dass Verwaltungsbehörden einerseits verpflichtet sind, Verwaltungsakten dem Gericht vollständig vorzulegen und anderseits die Verwaltungsbehörden die Beweislast dafür tragen, dass der bekämpfte Verwaltungsakt rechtskonform ist.

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Zugang zur Behördeninformationen (2): Wie umgehen mit vertraulichen/geheimen Informationen?

Dimitrios Gratsias,  Richter am Gerichtshof der Europäischen Union (General Court) erläuterte in seinem Vortrag auf der Tagung am Bundesverwaltungsgericht, dass der General Court seit „9/11“ immer öfter mit Geheiminformationen beschäftigt ist, es aber dafür keine eigenen Verfahrensregeln gab, sodass das Gericht selbst  gezwungen war, seine Verfahrensregeln den neuen Anforderungen anzupassen.

Das Problem bestehe darin, mit dem Spannungsverhältnis zwischen Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung von Dokumenten und der Effektivität des Rechtsschutzes in rechtsstaatlicher Weise umzugehen.

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