Asylverfahren: Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Sonderregelungen

Schwerpunkt Migration

Sowohl die im Regierungsprogramm vorgesehene Verkürzung der Beschwerdefristen  als auch der Ausschluss der außerordentlichen Revision in Asylverfahren stoßen auf gravierende verfassungsrechtliche Bedenken.  Der Verfassungsgerichtshof hat bereits in einer Reihe von Entscheidungen auf das von der Verfassung vorgegebene Erfordernis eines möglichst einheitlichen Verfahrensrechts für das verwaltungsgerichtliche Verfahren hingewiesen.  Vom VwGVG abweichende Regelungen dürfen daher nur dann getroffen werden, wenn sie zur Regelung des Gegenstandes „unerlässlich“ sind (Art 136. Abs. 2 B-VG).  

Verwaltungsgerichtshof gegen Sonderregelungen

In einer Presseaussendung weist der Gerichtshof darauf hin, dass es mit der 2012 beschlossenen Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform gelungen ist, ein für alle Verwaltungsmaterien einheitliches Rechtsschutzsystem zu schaffen, indem der  Verwaltungsgerichtshof sicherstellt, dass das Verwaltungsrecht nach einheitlichen Grundsätzen vollzogen wird.

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Regierungsprogramm (6): Kommt der gläserne Bürger?

Die neue Bundesregierung plant ein großflächiges Überwachungspaket mit Bundestrojaner und Datenspeicherung. Dazu sollen in den kommenden Jahren eine Reihe von Überwachungsmaßnahmen eingeführt werden. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Gesichtsfelderkennung sowie den Einsatz von Drohnen. Außerdem soll eine „Überwachung internetbasierter Kommunikation“ ermöglicht werden.

Das dürfte bedeuten, dass ein sogenannter „Bundestrojaner“ zum Einsatz kommt. Dabei handelt es sich um eine Spionagesoftware, die auf die Smartphones von Verdächtigen gespielt wird, um deren Inhalte auszulesen. Provider sollen dazu verpflichtet werden, Geräte klar einem Nutzer zuzuordnen, außerdem können Staatsanwälte bei einem Verdacht die Speicherung der Internet- und Mobilfunkdaten anordnen. Der Zugriff ist dann nach einem richterlichen Beschluss möglich.

Staat als „ungebremster Datensammler“

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Regierungsprogramm (5): Keine Informationsfreiheit im Koalitionspakt

Die SPÖ-ÖVP-Koalition ist mit der Aufhebung des Amtsgeheimnisses und der Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes gescheitert.

Im neuen Regierungsprogramm ist davon auch keine Rede. Und das, obwohl sich beide Regierungsparteien im Wahlkampf noch dafür ausgesprochen hatten.

Der Politologe Sickinger erinnert in einem Beitrag im „Standard“ daran, dass sich Kurz – damals Integrationsstaatssekretär – 2013 als erster Regierungspolitiker offensiv für eine Initiative für mehr Transparenz und die Aufhebung des Amtsgeheimnisses ausgesprochen hatte. Auch in das Programm der JVP sei das auf Kurz’ Wunsch hin aufgenommen worden.

Angesichts des Plans der Regierung, die Verwaltung zu modernisieren, hätte es aus Sickingers Sicht jedenfalls durchaus Sinn ergeben, eine transparentere Verwaltung zum Ziel zu erklären.

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Regierungsprogramm (4): Österreich soll Estland werden

Bei der Bürgerverwaltung möchte sich die Regierung am Beispiel Estland orientieren, wo viele Behördenwege bereits digital stattfinden und der Zugang zu Informationen vereinfacht wird. In Umsetzung  der sogenannten  eIDAS-Verordnung  der Europäischen Union sind die Einführung einer flächendeckenden digitalen Identität sowie die Schaffung und Implementierung eines einheitlichen, staatlich gesicherten Identitätsmanagementsystems  geplant.

Eine entsprechende Novelle zum  E-Government-Gesetz war bereit in Begutachtung, die für Sommer vorgesehene Beschlussfassung ist auf Grund der vorgezogenen Wahlen nicht erfolgt.

Weitere Pläne reichen hin zu einer kompletten Zentralisierung aller Datenbestände von Sozial-, Finanz- und Sicherheitsbehörden. Auf oesterreich.gv.at soll zudem ein zentrales Portal für alle Behördenwege eingerichtet werden, das help.gv.at ersetzen soll. Über dieses Portal sollen auch zentralisierte Datenschutzauskünfte aus diversen staatlichen Registern abrufbar sein.

Ethikrat

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Regierungsprogramm (3): Änderungen im Staatsbürgerschafts- und Asylrecht

Im Staatsbürgerschaftsrecht wird eine Änderung der Behördenzuständigkeit erwogen.  Im Asylverfahren sind weitere verfahrensrechtliche Sonderbestimmungen geplant (z.B. Verkürzung der Beschwerdefristen, Ausschluss der außerordentlichen Revision). Zudem sollen neue Verwaltungsstraftatbestände für illegale Wiedereinreise oder missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften geschaffen werden.

Neugestaltung des Staatsbürgerschaftsrechts

  • Überdenken der Behördenzuständigkeit im Bereich der Staatsbürgerschaftsverleihung
  • Anpassung der   Voraussetzungen   (z.B.   Deutschkenntnisse,   Durchrechnungszeitraum Selbsterhaltungsfähigkeit) und Aufenthaltsdauer für den Erwerb (10/20/30 Jahre)
  • Bei besonderer   Integrationsleistung   beziehungsweise   außerordentlichen   Leistungen im  Interesse  der  Republik  Österreich  bleiben  die  derzeitigen  Regelungen  zum  Erwerb  der Staatsbürgerschaft bestehen
  • Verpflichtender Kurs für die Staatsbürgerschaftsprüfung
  • Neugestaltung des   feierlichen   Rahmens   für   die   Verleihung   der   österreichischen   Staatsbürgerschaft

Maßnahmen zur Effizienzsteigerung in Asylverfahren

Regierungsprogramm (2): Änderungen in Gewerbe-, Umwelt- und Vergabeverfahren

Neben verfahrensrechtlichen Änderungen sind auch weitreichende Reformen der  Gewerbeordnung, des UVP-Verfahrens und des Vergaberechts geplant. Bereits im April 2014 sind drei neue EU-Vergaberichtlinien in Kraft getreten, welche eine umfassende Reformierung des nationalen Vergaberechts notwendig machen. In Österreich wurden diese Richtlinien bis dato nicht umgesetzt, sodass ein tägliches Zwangsgeld von fast 138.000 Euro droht.

Dem Regierungsprogramm ist nicht zu entnehmen, inwieweit auf die notwendige Umsetzung der Richtlinien Bedacht genommen wurde.

Auch im Umweltrecht ist Österreich säumig: Die Änderungs-Richtlinie der EU vom 16.4.2014 (2014/52/EU) schafft im UVP-Verfahren neue Prüfbereiche wie Flächenverbrauch, Klimawandel und Ktastrophenrisiken, sie normiert eine Koordinierung bzw. gemeinsame Abwicklung von UVP und anderen Umweltprüfungen und die leicht zugängliche, elektronische Bereitstellung der Unterlagen für die Öffentlichkeit. Ziel der Richtlinie ist die Beschleunigung von Umweltverfahren. Diese Richtlinie wäre von Österreich bis 16.5.2017 umzusetzen  gewesen. In der Regierungserklärung findet sich dazu kein Bezug.

Neukodifikation  der  Gewerbeordnung

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Regierungsprogramm (1): Konzentration, Effizienzsteigerung und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren

Unter den Kapiteln „Moderner Bundesstaat“, „Schlanker Staat“ oder „Moderner Verfassungsstaat“ enthält das Regierungsprogramm eine Reihe von Vorhaben, die Auswirkungen auf die künftige Verfahrensführung der Verwaltungsgerichte haben werden. Zahlreiche vorgeschlagene Änderungen sind deckungsgleich mit der „Agenda VG 2022“, dem Forderungspapier des Dachverbands der Verwaltungsrichter.

Im Rahmen der in Aussicht genommenen Entflechtung der Kompetenzverteilung zwischen dem Bund und den Ländern ist eine weitere Verfahrenskonzentration bei Betriebsanlagengenehmigungen etwa durch Vollkonzentration für die Bereiche Baurecht, Naturschutzrecht und Wasserrecht geplant. Das erklärte Ziel ist ein „bundeseinheitlicher Vollzug“ durch die Bezirksverwaltungsbehörde.

Die Landespolizeidirektionen sollen Kompetenzen an die Bezirksverwaltungsbehörden abgeben, letztere sollen zu Sicherheitsbehörden erster Instanz aufgewertet werden. Die Behördenzuständigkeit für Staatsbürgerschaftsverfahren wird überdacht. Im Dienstrecht soll u.a. eine größere Durchlässigkeit zwischen Bund und Ländern (Homogenität) ermöglicht werden.

Bessere Ausstattung der Verwaltungsgerichte

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Zugang zu Umweltinformationen – am Beispiel „Glyphosat“

Die EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde (Efsa) hatte das Unkrautvernichtungsmittel „Glyphosat“ für gesundheitlich unbedenklich erklärt. Ein Grund dafür, dass die EU-Kommission die Zulassung des Pestizids Ende November 2017  um fünf weitere Jahre verlängert hat.

Vier Europaabgeordnete hatten bereits im laufenden Zulassungsverfahren im Mai 2017 beim Europäischen Gerichtshof auf die Herausgabe der Studien geklagt, die zur Basis der Efsa-Entscheidung gehören. Diese Studien waren von den Herstellern Monsanto und Cheminova selbst angefertigt worden.

Keine Offenlegung wegen Geschäftsinteressen

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Preis für Zivilcourage an deutschen Richter verliehen

Sozialrichter Jan-Robert von Renesse hat Zivilcourage gezeigt.
(Foto: dpa/David Young)

Dr. Jan-Robert von Renesse, Sozialrichter am Landessozialgericht in Nordrhein-Westfalen, erhielt am Tag der Menschenrechte (10.Dezember) den seit dem Jahr 2005  vergebenen Preis der Stadt Dachau für Zivilcourage. Renesse hatte sich für die Anerkennung von Renten von Holocaust-Überlebenden eingesetzt, deren Ghetto-Renten nicht oder nur mit großer Verzögerung anerkannt wurden, und war genau deswegen selbst zu einem Angeklagten geworden.

Im Juli 2006 verabschiedete der Deutsche Bundestag ein Gesetz, durch das Holocaust-Überlebende, die in einem Ghetto gearbeitet hatten, eine Arbeitsrente erhalten sollten. Etwa 80.000 Anträge gingen ein, die allermeisten wurden von der Rentenversicherung abgelehnt. Einige Überlebende klagten dagegen, ihre Klagen kamen unter anderem auf den Tisch von Richter Jan-Robert von Renesse. Er bricht mit der üblichen Praxis, fährt mehrfach nach Israel und lässt sich den Ghetto-Alltag von 120 Überlebenden schildern. Bei etwa 60 Prozent der Fälle sieht er einen Anspruch begründet, im Unterschied zu seinen Richterkollegen, die 90 Prozent der Klagen abweisen.

2010 wird er von den Ghettorenten-Fällen abgezogen. Er wendet sich daraufhin mit einer Petition an den Deutschen Bundestag, was bewirkt, dass dieser 2014 das Gesetz zugunsten der Holocaust-Überlebenden ändert. Eine von seinem Dienstgeber gegen von Renesse erhobene Disziplinarklage wird September 2016 eingestellt.

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Glücksspielgesetz: Mehr Razzien, mehr Automaten beschlagnahmt

foto: apa / herbert neubauer

 Im Glücksspielbereich hat die Finanzpolizei 2017 wieder mehr Razzien durchgeführt und mehr Automaten beschlagnahmt. Auch die Zahl der Strafverfahren ist gegenüber 2016 gestiegen, geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch das Finanzministerium hervor.

Im Jahr 2017 gab es demnach bisher 918 Strafanträge nach dem Glücksspielgesetz, nach 746 im Jahr 2016 und 1.316 im Jahr 2015. Die meisten Strafanträge kamen aus Oberösterreich (416), Niederösterreich (148) und Wien (139). In den vergangenen fünf Jahren summierte sich die Zahl der Strafanträge in ganz Österreich auf 4.689. Insgesamt 11.661 Glücksspielanzeigen kamen seit 2013 zusammen, fast 4.000 davon wurden in Oberösterreich eingebracht.

943 Razzien in Österreich

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