Auslieferung verweigert –Irischer „High Court“ bezweifelt Unabhängigkeit polnischer Gerichte

EU hat ein Strafverfahren gegen Polen eingeleitet. – imago/ZUMA Press

Derzeit können in der Europäischen Union Urteile in Zivil- oder Handelssachen in einem Mitgliedstaat ohne weitere Formalitäten in jedem anderen Mitgliedsstaat anerkannt und vollstreckt werden. Gleiches gilt für die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls.

Eine irische Richterin stoppt jetzt die Auslieferung eines Drogenhändlers nach Polen  wegen der Sorge um die Unabhängigkeit der polnischen Justiz. Damit wird die polnische Justizreform zur Nagelprobe für die Rechtsstaatlichkeit in der EU.

Richterin Aileen Donnelly bezeichnete die polnischen Justizreformen als „schädlich“ für den Rechtsstaat und die Demokratie in Polen. Sollte der Drogenhändler ausgeliefert werden, sei nicht sichergestellt, dass ihn ein faires Verfahren erwarte. Einen vergleichbaren Fall habe es in der EU noch nicht gegeben, sagte er der frühere Präsident des polnischen Verfassungsgerichts.

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Polnische Richter fühlen sich unter Druck gesetzt

Nach dem Obersten Gerichtshof in Warschau wendet sich  jetzt auch die Vollversammlung des Regionalgerichtes Krakau (einem richterlichen Selbstverwaltungsorgan) mit einer Resolution an die (europäische) Öffentlichkeit.

Die Maßnahmen der Justizverwaltung, die im Zusammenhang mit der Justizreform in Polen gesetzt wurden, werden vehement kritisiert.

Einschüchterung von Richtern

Die Repressionen, denen einzelne Richter und der Gerichtspräsident des Gerichts grundlos ausgesetzt seien, würden an die sozialistische Zeit Polens (bis zum Jahr 1989) erinnern. Richter würden durch grundlose Disziplinarverfahren unter Druck gesetzt. Ziel dieser Maßnahmen sei offenkundig, die Richter einzuschüchtern.

Bei Disziplinarverfahren gegen Richter seien darüber hinaus wesentliche prozedurale Schlechterstellungen vorgenommen worden. Letztlich würden Disziplinarverfahren gegen Richter damit politisiert.

Medienkampagne gegen Justiz

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Einsparungen (3): Auch Bundesverwaltungsgericht betroffen

Letzte Woche hatte Justizminister Josef Moser noch mitgeteilt, dass es trotz des angekündigten Personalabbaus im Öffentlichen Dienst zu keinen Einsparungen bei Richtern und Staatsanwälten kommen werde.  

Nun stellt sich heraus, dass nicht nur bei den ordentlichen Gerichten, sondern auch am Bundesverwaltungsgericht Stellen gestrichen werden sollen. Insgesamt sollen 120 Stellen nicht nachbesetzt werden. Mit einer Protestaktion wollen sich Mitarbeiter gegen diese Sparpläne wehren.

Unterschriftenaktion geplant

Aufgrund geplanter Kürzungen könnten die Gerichte ihre Leistungen und die Qualität nicht mehr garantieren, sagte Sabine Matejka, Präsidentin der Richtervereinigung. Sie berichtet von „äußerst regem Zulauf“ zu einer Unterschriftenaktion.

Die Standesvertreter hoffen, mit dieser – ersten – Protestmaßnahme die Regierung zum Einlenken zu bewegen. Gibt es trotz der zu erwartenden breiten Ablehnung keine Gesprächsbereitschaft über das Justizbudget, „werden wir uns weitere Maßnahmen überlegen“, so Matejka. Denn mit den geplanten Kürzungen könnten die Gerichte ihre Leistungen und die Qualität nicht im vorgesehenen Umfang aufrechterhalten: Längere Verfahren wären die Folge – und an eine zügige Umsetzung des neuen Erwachsenenschutzgesetzes sei nicht zu denken.

Matejka: Aufstockung dringend nötig

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M A I F O R U M 2018: „Das Gesetz ändert sich. Das Gewissen nicht.“ (Sophie Scholl)

Richterliche Integrität auf dem Prüfstand

Freitag, 08. Juni  2018,

Salzburg, Neue Residenz

Die Veranstaltung wird diesmal von den Standesvertretungen der Verwaltungsrichter gemeinsam mit dem Landesverwaltungsgericht Salzburg durchgeführt.

Zum Tagungsthema:

Die mediale Berichterstattung über die „politnahe“ Bestellung von Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichtern und die persönlichen Angriffe auf den Richtersenat, der über die dritte Landepiste des Flughafens Wien entschieden hatte, mündeten letztlich in der Frage: „Sind die Richter redlich?“ (Wochenzeitschrift „Falter“ Nr. 13/2017). Damit ist die Diskussion über die Integrität von Richterinnen und Richtern, die unter verschiedenen Vorzeichen in einer Reihe europäischer Staaten schon länger stattfindet, nun auch in Österreich angekommen.

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FRONTEX: EU-Staaten haben Probleme bei Rückführungen

Schwerpunkt Migration

151.398 abgelehnte Asylwerber wurden voriges Jahr aus der Union abgeschoben – um 16 Prozent weniger als 2016 und so wenige wie zuletzt 2012, warnt die Grenzschutzagentur Frontex in ihrer neuen Risikoanalyse.

Statt immer mehr rechtskräftig abgelehnte Asylwerber in ihre Herkunftsländer zu schicken, gelingen den Unionsmitgliedern von Jahr zu Jahr immer weniger Rückführungen. 151.398 Abschiebungen gab es im vorigen Jahr. Das waren um 16 Prozent weniger als 2016 und der niedrigste Wert seit fünf Jahren, heißt es in der Risikoanalyse der EU-Grenzschutzagentur Frontex.

Fehlende Ressourcen, mangelnde Zusammenarbeit  

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Deutsche Verwaltungsrichter kritisieren Abschiebepraxis

Schwerpunkt Migration

Verwaltungsrichter in Düsseldorf haben die deutsche Abschiebepraxis scharf kritisiert. Der große Aufwand im Asylrecht sei nur sinnvoll, wenn die Urteile auch umgesetzt würden.

„Es dreht sich ein riesiges rechtsstaatliches Rad und die Urteile laufen dennoch ins Leere“, sagte Gerichts-Vizepräsidentin Gabriele Verstegen am Freitag. „Der Staat muss rechtsstaatliche Entscheidungen vollziehen, ansonsten kann er sich das Geld sparen“, ergänzte Gerichtspräsident Andreas Heusch.

Es werde faktisch niemand in den Iran und den Irak abgeschoben, obwohl es im Irak durch das Zurückdrängen des IS durchaus sichere Regionen wie den Nordirak gebe, kritisierten die Richter weiter. Die nordafrikanischen Staaten nähmen ebenfalls kaum eigene Staatsbürger aus Deutschland zurück. „Spanien macht das deutlich besser und hat entsprechende Rückführungsabkommen geschlossen“, hieß es.

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Judikatur VfGH / Deckelung und Wartefrist bei niederösterreichischer Mindestsicherung sind verfassungswidrig

Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hatte wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die Deckelung der Mindestsicherung und der Einführung einer Wartefrist die entsprechenden Bestimmungen des Niederösterreichischen Mindestsicherungsgesetzes in  160 Verfahren angefochten.

Der Verfassungsgerichtshof hat diese Bestimmungen nun mit sofortiger Wirkung aufgehoben und festgestellt, dass das System der Deckelung der Ansprüche den konkreten Bedarf nicht berücksichtigt und die Einführung einer Wartefrist gleichheitswidrig ist (G 136/2017 ua, vom 12.03.2018).

Gerichtshof verweist auf ständige Rechtsprechung

Zur Frage der Deckelung verweist der Gerichtshof auf seine bisherige Rechtsprechung: „Auch wenn die Lebenshaltungskosten pro Person bei zunehmender Größe der Haushaltsgemeinschaft abnehmen mögen, so ist doch immer noch je weiterer Person ein Aufwand in einiger Höhe erforderlich.“ Es gebe also keinen sachlichen Grund, richtsatzmäßige Geldleistungen für eine Haushaltsgemeinschaft ab einer bestimmten Anzahl von Haushaltsangehörigen abrupt zu kürzen.

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Vortrag : „Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Verwaltungsgerichtsbarkeit“

VwGH-Präsident Rudolf Thienel (Presse)

Vortragender:

Univ.-Prof. Dr. Rudolf THIENEL

Präsident des Verwaltungsgerichtshofes

Mittwoch, 11.04.2018, 18.00 Uhr s.t.

Wiener Rathaus, Stadtsenatssitzungssaal (Zugang: Wien 1., Lichtenfelsgasse 2, Feststiege I, 1. Stock)

Das Thema

Der Vortrag wird sich mit ausgewählten Fragen des Verfahrensrechts der Verwaltungsgerichte und des Verwaltungsgerichtshofes befassen. Beleuchtet werden insbesondere die Verpflichtung der Verwaltungsgerichte zur reformatorischen Entscheidung bzw. die Voraussetzungen, unter denen ein Verwaltungsgericht den angefochtenen Bescheid kassieren und die Rechtssache zur neuerlichen Entscheidung an die Verwaltungsbehörde zurückverweisen darf.

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Filmtipp: „Murer – Anatomie eines Prozesses“

Regisseur Christian Frosch zeichnet den Fall des angesehenen steirischen Politikers und Großbauers Franz Murer nach, der von 1941 bis 1943 als „Schlächter von Vilnius“ einer der Hauptverantwortlichen für die Tötung der Juden in der heutigen litauischen Hauptstadt gewesen sein soll. Murer wurde erst 1963 auf die juristische Intervention von Simon Wiesenthal hin in Österreich vor …

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Mögliche Korruption bei begünstigten Staatsbürgerschaften

Ein Antikorruptionskonsortium fordert Transparenz beim Verleihungsverfahren für begünstigte Staatsbürgerschaften

Vor möglicher Korruption bei der Verleihung von Staatsbürgerschaften im Schnellverfahren warnt ein globales Antikorruptionskonsortium. Gefordert werden auch von Österreich mehr Transparenz und die Offenlegung des Verleihungsverfahrens für begünstigte Staatsbürgerschaften.

Kritik an fehlender Transparenz

„Konkrete Fälle aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass die fehlende Transparenz bei der Verleihung von Staatsbürgerschaften im Schnellverfahren nicht nur international, sondern auch in Österreich ein Einfallstor für Korruption darstellt. Korruption darf jedoch nicht ‚part of the game‘ sein. Österreich sollte unter allen Umständen vermeiden, auch nur den Anschein zu erwecken, dass man sich hierzulande Staatsbürgerschaften kaufen kann“, sagte Eva Geiblinger, Vorstandsvorsitzende der österreichischen Abteilung von Transparency International.

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