Polens Höchstgericht kämpft weiter um Unabhängigkeit- Vorabanfragen an EuGH

Nachdem der Europäische Gerichtshof in Luxemburg bereits zu Fragen der Kürzung von Richtergehältern in Portugal und vom Irischen High Court zu den Aspekten der Unabhängigkeit der Richter in Polen angerufen wurde, stellt der Oberste Gerichtshof in Polen weitere Vorabanfragen zur Unabhängigkeit der Justiz an den EuGH.

Diesmal geht es um die dienstrechtlichen Bestimmungen, die eine vorzeitige Pensionierung der Gerichtspräsidentin und fast 30 anderer Richterinnen und Richter vorsehen. Diese würden damit vor Ablauf ihrer (befristeten) Funktionsperiode pensioniert werden. Das polnische Höchstgericht sieht in den Gesetzbestimmungen eine Alterdiskriminierung und einen Versuch der Einflussnahme der Exekutive auf die Justiz.

Der Präsident Andrzej Duda, der das angefochtene Gesetz unterzeichnet hatte, erklärte, das Urteil des Obersten Gerichtshofs sei „grundlos“ und würde die Regierung nicht daran hindern, die Justiz neu zu gestalten.

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Kann man die österreichische Staatsbürgerschaft kaufen?

Internetportale werben für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft via Investment. Tatsächlich ist die Vergabe von „besonderen“ Staatsbürgerschaften undurchsichtig. Die Regierung will künftig gar keine Namen mehr nennen.

„Wie viel kostet eine Staatsbürgerschaft?“, fragte das US-Nachrichtenportal „Bloomberg“ Ende Juli – unter den Antworten befand sich auch eine Angabe zu Österreich. Knapp 24 Millionen Euro müsse man in die österreichische Wirtschaft investieren, um danach mit einer Staatsbürgerschaft ausgestattet zu werden. Staatsbürgerschaft gegen Investment also. „Wird seit 1985 verkauft“, fügte „Bloomberg“ an.

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Türkische Doppelstaatsbürger: VwGH zum Beweiswert des türkischen Personenstandregisters

In der dem Revisionsverfahren zugrunde liegenden Rechtssache hatte die Wiener Landesregierung festgestellt, dass die Betroffenen die österreichische Staatsbürgerschaft durch den (Wieder)Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit im Jahr 1987 verloren hätten. Die Behörde stützte ihre Entscheidung über den Wiedererwerb der türkischen Staatsbürgerschaft auf den ihr vorliegenden Auszug aus dem türkischen Personenstandsregister, in dem eine Doppelstaatsbürgerschaft vermerkt war.

Das Verwaltungsgericht Wien gab den dagegen erhoben Beschwerden statt und hob die angefochtenen Bescheide auf. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes hätten die Mitbeteiligten die türkische Staatsangehörigkeit nicht im Jahre 1987 wiedererworben. Dagegen erhob die Wiener Landesregierung Amtsrevision.

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Save the date: Symposion „1918 – 2018: Kontinuität – Brüche – Kompromisse“.

Das Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der WU (IOER) veranstaltet aus Anlass des hundertjährigen Bestehens der Republik Österreich ein rechtswissenschaftliches Symposion „1918 – 2018: Kontinuität – Brüche – Kompromisse“. Dieses wird am Donnerstag, den 22. und Freitag, den 23. November 2018 im Stadtsenatssitzungssaal des Wiener Rathauses stattfinden. Das vorläufige Programm …  

Erwachsenenschutzrecht: Neuerungen auch im Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren

Der neue Erwachsenenschutz ist seit 1. Juli 2018 in Kraft. Damit wird die Sachwalterschaft abgelöst. Künftig ist jeweils zu klären und festzulegen, in welchem Umfang für eine Person eine Erwachsenenvertretung notwendig ist, damit die betroffene Person so weitgehend wie möglich ein selbstbestimmtes Leben führen kann. Damit sind Neuerungen auch im Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren verbunden: Hier ein Überblick:

Viersäulenmodell

Statt dem bisherigen „Sachwalterrecht“ wird nun von Erwachsenenschutzrecht gesprochen, das von einem Dreisäulenmodell (Vorsorgevollmacht, Angehörigenvollmacht, Sachwalterschaft) zu einem Viersäulenmodell ausgebaut wird:

  1. Vorsorgevollmacht
  2. Gewählte Erwachsenenvertretung (neu)
  3. Gesetzliche Erwachsenenvertretung (als Erweiterung der bisherigen Angehörigenvertretung)
  4. Gerichtliche Erwachsenenvertretung (anstelle der Sachwalterschaft)

Alle Vertretungsarten werden im Österreichischen Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eingetragen, wobei die Eintragung der Vertretungsarten 1. bis 3. konstitutiv ist und daher notwendig ist, um wirksam zu sein.

Gerichtliche Erwachsenenvertretung nur mehr befristet

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Leiharbeit nach Lehre: So besetzt die Justiz trotz Sparprogramms

Weil es zu wenig Planstellen gibt, gehen Gerichte Umweg über Leasing-Firmen, 2017 schnellten Kosten auf 4,4 Millionen Euro hoch.

 

© Bild: APA/dpa/Boris Roessler

Einsparungen sorgten im Frühjahr für Proteste in der Justiz, besonders heikel waren die Sparpläne beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG):

120 Stellen, die das Gericht wegen der Flüchtlingswelle 2015 und 2016 zusätzlich bekommen hat, sollten kontinuierlich abgebaut werden.

Am Bundesverwaltungsgericht werden unter anderem alle Beschwerden gegen Asylbescheide aus erster Instanz bearbeitet.

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EuGH zum Prüfungsschema der Unabhängigkeit der Justiz und der Richter in Polen

Im Urteil vom 25.07.2018 führte der EuGH aufgrund des irischen Vorabentscheidungsverfahrens aus, wie die Unabhängigkeit der Justiz und der Richter zu prüfen ist, um beurteilen zu können, ob die betroffene Person einer echten Gefahr für ein fairen Verfahren wegen der Mängel des polnischen Justizsystems konkret ausgesetzt ist und daher der Europäische Haftbefehl nicht zu vollstrecken ist.

Eine Justizbehörde, die zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls aufgerufen ist, darf diesen nicht vollstrecken, wenn ihrer Ansicht nach für die betroffene Person wegen Mängeln, die die Unabhängigkeit der Justiz in dem Mitgliedstaat, der den Haftbefehl ausgestellt hat, beeinträchtigen können, die Gefahr bestünde, dass das Grundrecht dieser Person auf ein unabhängiges Gericht verletzt und damit der Wesensgehalt ihres Grundrechts auf ein faires Verfahren angetastet wird.

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Landesverwaltungsgericht Burgenland: Präsidentin/Präsident gesucht

Für das LVwG Burgenland wird eine neue Präsidentin/ein neuer Präsident gesucht. Im Landesamtsblatt wurde die Stelle ausgeschrieben, berichtet der „Kurier“. Bis 6. August läuft die Bewerbungsfrist. Der bisherige Präsident des Landesverwaltungsgerichts, Manfred Grauszer, der auch schon viele Jahre Vorsitzender des UVS Burgenland war, geht kommendes Jahr in Pension.

Die Stellenausschreibung erfolgt gemäß 21 Abs. 3 des Burgenländischen Landesverwaltungsgerichtsgesetzes. Bewerberinnen werden nach den Bestimmungen des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes bei gleicher Eignung bevorzugt, ein weiteres Anstellungserfordernis ist ein Lebensalter von höchstens 40 Jahren (!). Die Postenbesetzung erfolgt durch die Landesregierung auf Vorschlag einer Kommission.

Eine Mitwirkung der Richterinnen und Richter bei der Auswahl des Präsidenten/der Präsidentin ist nach den Bestimmungen des Landesverwaltungsgerichtsgesetzes nicht vorgesehen.

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„Recht auf Zugang zu Informationen“: Keine Gebühr für journalistische Anfragen

Anfragen von Journalisten an Behörden dürfen nichts kosten, hat das Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel nun klargestellt.

Die Rechercheplattform „Addendum“ hatte Anfang 2018 von allen österreichischen Gemeinden Informationen zu deren jeweiligen Sport- und Kulturförderungen erfragt. Abgesehen davon, dass viele Kommunen diese Anfrage ignorierten oder aber die Antwort verweigerten, forderten laut Rechercheplattform rund ein Fünftel eine Gebühr von 14,30 Euro pro „Eingabe“. Dies bedeute ein Kostenrisiko von rund 30.000 Euro, so „Addendum“, das dagegen Rechtsmittel einlegte. Ähnlich war es auch dem Forum Informationsfreiheit ergangen, das sich nach Anfragen zum Wahlrecht in Niederösterreich mit bis zu 7.500 Euro Gebührenforderungen konfrontiert sah.

„Recht auf Zugang zu Informationen“

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BVG-Novelle zum Entfall der Zustimmungsrechte bei Zuständigkeitsänderungen

Nach einem Ministerialentwurf eines Bundesverfassungsgesetzes (57/ME) sollen die Zustimmungsrechte der Bundesregierung und der Landesregierung zu Änderungen in den Sprengeln der politischen Bezirke (also in den Sprengeln der Bezirkshauptmannschaften) bzw. in den Sprengeln der Bezirksgerichte entfallen.

Nach Art. 83 Abs. 1 letzter Satz B‑VG dieses Gesetzesentwurfs sollen in Hinkunft die Sprengel aller Bezirksgerichte sowie der Bezirkshauptmannschaften allein durch schlichte Verordnung der Bundesregierung bestimmt werden. Der Dachverband der Verwaltungsrichtiger warnt davor, dass dadruch das in Art. 83 Abs. 2 B‑VG garantierte Recht auf den gesetzlichen Richter ausgehöhlt werden könnte.

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