Nachdem der Europäische Gerichtshof in Luxemburg bereits zu Fragen der Kürzung von Richtergehältern in Portugal und vom Irischen High Court zu den Aspekten der Unabhängigkeit der Richter in Polen angerufen wurde, stellt der Oberste Gerichtshof in Polen weitere Vorabanfragen zur Unabhängigkeit der Justiz an den EuGH.
Diesmal geht es um die dienstrechtlichen Bestimmungen, die eine vorzeitige Pensionierung der Gerichtspräsidentin und fast 30 anderer Richterinnen und Richter vorsehen. Diese würden damit vor Ablauf ihrer (befristeten) Funktionsperiode pensioniert werden. Das polnische Höchstgericht sieht in den Gesetzbestimmungen eine Alterdiskriminierung und einen Versuch der Einflussnahme der Exekutive auf die Justiz.
Der Präsident Andrzej Duda, der das angefochtene Gesetz unterzeichnet hatte, erklärte, das Urteil des Obersten Gerichtshofs sei „grundlos“ und würde die Regierung nicht daran hindern, die Justiz neu zu gestalten.
In der dem Revisionsverfahren zugrunde liegenden Rechtssache hatte die Wiener Landesregierung festgestellt, dass die Betroffenen die österreichische Staatsbürgerschaft durch den (Wieder)Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit im Jahr 1987 verloren hätten. Die Behörde stützte ihre Entscheidung über den Wiedererwerb der türkischen Staatsbürgerschaft auf den ihr vorliegenden Auszug aus dem türkischen Personenstandsregister, in dem eine Doppelstaatsbürgerschaft vermerkt war.
Der neue Erwachsenenschutz ist seit 1. Juli 2018 in Kraft. Damit wird die Sachwalterschaft abgelöst. Künftig ist jeweils zu klären und festzulegen, in welchem Umfang für eine Person eine Erwachsenenvertretung notwendig ist, damit die betroffene Person so weitgehend wie möglich ein selbstbestimmtes Leben führen kann. Damit sind Neuerungen auch im Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren verbunden: Hier ein Überblick:
Im Urteil vom 25.07.2018 führte der EuGH aufgrund des irischen Vorabentscheidungsverfahrens aus, wie die Unabhängigkeit der Justiz und der Richter zu prüfen ist, um beurteilen zu können, ob die betroffene Person einer echten Gefahr für ein fairen Verfahren wegen der Mängel des polnischen Justizsystems konkret ausgesetzt ist und daher der Europäische Haftbefehl nicht zu vollstrecken ist.
Für das LVwG Burgenland wird eine neue Präsidentin/ein neuer Präsident gesucht. Im Landesamtsblatt wurde die Stelle ausgeschrieben, berichtet der „Kurier“. Bis 6. August läuft die Bewerbungsfrist. Der bisherige Präsident des Landesverwaltungsgerichts, Manfred Grauszer, der auch schon viele Jahre Vorsitzender des UVS Burgenland war, geht kommendes Jahr in Pension.
Anfragen von Journalisten an Behörden dürfen nichts kosten, hat das Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel nun klargestellt.
Nach einem Ministerialentwurf eines Bundesverfassungsgesetzes (57/ME)