Sicherheitspaket und Datengesetz beschlossen

REUTERS

Das Paket besteht aus einem Strafprozessrechtsänderungsgesetz, Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz, der Straßenverkehrsordnung und des Telekommunikationsgesetzes 2003 sowie einem Bundesgesetz, das die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der EU auf Basis der Gegenseitigkeit weiter ausbaut.

Überwachungsinstrumente werden erweitert

Mit der Novelle erhält die Polizei Zugriff auf einen Großteil der Überwachungskameras im öffentlichen Raum, werden anonyme Wertkarten-Handys verboten (Die Identität des Besitzers muss ermittelt werden können.), wird ein „Bundes-Trojaner“ ermöglicht und eine Art Vorratsdatenspeicherung light etabliert.

Der „Bundestrojaner“ meint den Einsatz staatlicher Spionagesoftware zur Überwachung verschlüsselter Nachrichten bzw. von Messengerdiensten wie Whatsapp und Skype im Internet. Die Software kann etwa bei Verbrechen mit einer Strafobergrenze von mehr als zehn Jahren, bei einem Verdacht auf terroristische Straftaten oder bei Straftaten gegen Leib und Leben sowie die sexuelle Integrität mit einer Strafobergrenze von mehr als fünf Jahren eingesetzt werden.

Weiters im Paket enthalten: In Verdachtsfällen wird künftig eine anlassbezogene Vorratsdatenspeicherung in Form eines „Quick-Freeze-Modells“ möglich sein. Auch wird es Behörden erleichtert, Briefe und Pakete zu beschlagnahmen, ohne dass sich der Beschuldigte in Haft befinden muss. (Siehe dazu die Parlamentskorrespondenz)

„Abgespecktes“ Datengesetz beschlossen

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Lohndumping und Scheinfirmen: Was gegen Sozialbetrug am Bau helfen könnte

Eine Sozialbetrugswelle beschäftigt die Behörden. Deutschland macht vor, wie man Scheinfirmen ausbremsen kann

In Österreich gibt es seit 2016 eine Auftraggeberhaftung, um das Problem zu begrenzen: Wer eine Scheinfirma beauftragt, haftet dafür, dass Mitarbeiter dort korrekt entlohnt werden. Auch eine Haftung für Versicherungsbeiträge ist fixiert. In der Praxis deutet sich an, dass das junge Gesetz leicht auszuhebeln ist. In dem aktuellen Fall, in dem die Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt, gibt es Scheinunternehmerketten: Ein von einem österreichischen Unternehmen beauftrage Subfirma hat sich selbst einer Scheinfirma bedient, um Fassadenarbeiten zu erledigen. Mehrere Arbeiter sagen, die inzwischen insolvente Scheinfirma habe sie nicht richtig entlohnt. Für den Lohn haften müsste laut Gesetz aktuell nur die beauftragte Subfirma. Aber dort gibt es auch nichts zu holen, sie ist selbst insolvent.

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Umfassende Reform des Vergaberechts beschlossen

Für das EU-Richtlinienpaket zum Vergaberecht  ist die Umsetzungsfrist (16. April 2016) längst abgelaufen. Nun hat der Nationalrat die notwendige Reform des Vergaberechts beschlossen.

Demnach sollen künftig mehr Aufträge nach dem Bestbieterprinzip und nicht alleine nach dem günstigsten Preis vergeben werden. Ab Oktober 2018 müssen Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich elektronisch erfolgen.

Ausnahmen für öffentlichen Verkehr

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Bundesverwaltungsgericht: Leihkräfte für Asyl-Verfahren angeheuert

© APA/dpa/Uli Deck

Skurrile Blüten treibt das Vorhaben der Bundesregierung, einerseits die Beschleunigung von Asylverfahren zu fordern, gleichzeitig aber beim zuständigen Bundeverwaltungsgericht (BVwG)  Personal einzusparen.

Nach einem Bericht der Tageszeitung „Kurier“ werden beim BVwG  40 Planstellen für nichtrichterliches Personal gestrichen. Diese sollen durch Leiharbeitskräfte ersetzt werden. Der Vorteil für das Justizressort: Sie belasten nicht das Personalbudget, sondern gelten als Sachaufwand. Dass damit dem Gericht erfahrene Mitarbeiten mit viel Sachkenntnis verloren gehen, spielt bei diesem Vorhaben offenkundig keine Rolle.

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EuGH: Straffällige EU-Bürger dürfen nicht ohne Weiteres ausgewiesen werden

Auch wenn EU-Bürger straffällig geworden sind, können sie nicht einfach in ihren Herkunftsstaat abgeschoben werden.

Wenn EU-Bürger bereits eine Reihe von Jahren im Aufnahmestaat verbracht haben und integriert sind, gilt ein verstärkter Ausweisungsschutz. So das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen C-316/16 und C-424/16. Im Einzelfall müsse die Situation des Betroffenen umfassend geprüft werden.

Hintergrund des EuGH-Verfahrens waren ein Fall aus Deutschland und einer aus Großbritannien. Im Prozess vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg geht es um einen griechischen Staatsangehörigen, der mit drei Jahren nach Deutschland kam, seitdem dort lebt und kaum Verbindungen zu Griechenland hat. Nach 20 Jahren in Deutschland überfiel er eine Spielhalle und wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilt. Dann sollte er nach Griechenland ausgewiesen werden.

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Regierung will Daten der Bürger für Forschung freigeben

foto: apa/jäger

Ermächtigungsgesetz liegt bereits im Parlament und soll ab 2019 gelten,  scharfe Kritik von Datenschützern

Die Regierung will persönliche Daten der Österreicher für die Forschung freigeben, darunter auch Informationen der elektronischen Gesundheitsakte ELGA. Ein entsprechendes Ermächtigungsgesetz liegt bereits im Parlament. Während Universitäten und Industrie die Pläne begrüßen, warnen Datenschützer vor Missbrauch ähnlich dem aktuellen Facebook-Skandal. Kritik übt auch die Datenschutzbehörde.

Beschlossen hat die Regierung die Änderungen schon am 21. März. Einer breiten Öffentlichkeit bekannt wurden sie trotz vorheriger Begutachtung bisher nicht – wohl auch deshalb, weil die Novelle des Forschungsorganisationsgesetzes (FOG) in einem der 13 „Datenschutz-Anpassungsgesetze“ der Regierung verborgen ist. Wobei die Datenschutzbehörde im Justizministerium schon in der Begutachtung kritisiert hat, dass die Pläne weit über bloße Anpassungen an das neue EU-Datenschutzrecht hinausgehen. (Siehe dazu: Ärztekammer empfiehlt „Patienten, aus Elga auszutreten„)

Auch Unternehmen erhalten Zugriff

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Zugang zu Informationen (2): „Was geht euch das an?“

Die Onlineplattform „Addendum“ wollte sich einen Überblick über Gemeindeförderungen im Bereich Sport und Kultur verschaffen.

Per E-Mail wurden unter Berufung auf das Auskunftspflichtgesetz alle 2098 Kommunen um eine Antwort innerhalb von drei Wochen gebeten. Von etwa 120 Gemeinden gab es innerhalb dieser Zeit eine Rückmeldung – darunter viele Absagen. Fast 95 Prozent der Gemeinden ignorierten die journalistische Anfrage komplett.

Teilweise verwunderlich war auch der Ton mancher Ablehnungen. „Was geht Euch dass (sic!) an. Wer ist überhaupt Quo Vadis (Redaktionsgesellschaft von „Addendum“, Anm.), sagt mir überhaupt nichts. Auskunftspflicht könnt ihr auch vergessen“, lautete etwa eine schriftliche Reaktion aus Niederösterreich. Etwa 100 Gemeinden haben laut „Addendum“ bisher Gebühren für die Eingabe des Auskunftsbegehrens vorgeschrieben. Dazu hatte der Gemeindebund geraten.

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Zugang zu Informationen (1): Keine Auskunft, aber Gebühr

Das Forum Informationsfreiheit (FOI), ein gemeinnütziger Verein, schickte ein Schreiben an jede der 573 niederösterreichischen Gemeinden mit dem Ersuchen mitzuteilen,  wie viele Personen aus dem Wählerverzeichnis gestrichen wurden, wie viele davon ihren Hauptwohnsitz nicht in Niederösterreich hatten, wie viele von der Streichung direkt informiert wurden und wie viele schließlich die Streichung beeinspruchten. 

Grund  der Recherche waren mediale und politische Diskussionen über ein umstrittenes Gesetz zur Änderung des Wählerverzeichnisses in Niederösterreich, durch das Bürgerinnen und Bürgern in Niederösterreich vor der letzten Landtagswahl das Wahlrecht aberkannt worden war. Bisher gab es keine amtliche Gesamtzahl dazu – weder vom Amt der niederösterreichischen Landesregierung, noch in den Medien.

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VwGH Judikatur / Leistungen zur Sicherung des Wohnbedarfes nach dem Steiermärkischen Mindestsicherungsgesetz

Welche Leistungen aus dem Titel des Wohnbedarfes im Fall der Obdachlosigkeit nach dem Steiermärkischen Mindestsicherungsgesetz (Stmk. MSG) zu gewähren sind, hatte der VwGH in seiner Entscheidung vom 28.02.2018 zu klären.

Nach dem Stmk. MSG wird die Mindestsicherung (u.a.) durch pauschalierte Geldleistungen (Mindeststandards) zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes erbracht; diese sind im Verhältnis 75:25 auf den Lebensunterhalt und den Wohnbedarf aufgeteilt. Der Wohnbedarf umfasst nach § 3 Abs. 3 Stmk. MSG den für die Gewährleistung einer angemessenen Wohnsituation erforderlichen regelmäßig wiederkehrenden Aufwand für Miete, Strom, Heizung, allgemeine Betriebskosten und Abgaben.

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Europäische Rechtsakademie: Seminar zur Rechtsstaatlichkeit in der EU

Die Europäische Rechtsakademie (ERA) in Trier (DE) bietet eine spezielle, viertägige Veranstaltung zu Fragen der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union und zur Anwendung der Grundrechte an. Die Veranstaltung findet vom 18. bis 21. Juni in Trier statt. Behandelt werden insbesondere Fragen zum Verfahren nach Art 7 des EU-Vertrages (Sicherung der Rechtsstaatlichkeit in der EU), der …

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