Verfassungsausschuss gibt grünes Licht für Verwaltungsgerichte

Einstimmiger Beschluss nach intensiven Verhandlungen

Die geplante Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit hat die erste parlamentarische Hürde genommen. Nach zwei Hearings und intensiven Verhandlungen zwischen den Fraktionen stimmten die Mitglieder des Verfassungsausschusses des Nationalrats einhellig für den von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf. Damit ist der Weg für einen Beschluss im Nationalrat Mitte Mai frei. Geplant ist die Einrichtung von je einem Verwaltungsgericht erster Instanz in den neun Bundesländern und zwei Verwaltungsgerichten erster Instanz beim Bund: sie sollen unter anderem die Unabhängigen Verwaltungssenate, den Unabhängigen Finanzsenat, das Bundesvergabeamt und zahlreiche sonstige weisungsfreie Sonderbehörden ersetzen.

In einzelnen Punkten, etwa hinsichtlich der Zuständigkeit für UVP-Angelegenheiten, nahmen die Abgeordneten noch Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf vor. Zudem fasste der Ausschuss, teils einstimmig, teils mehrheitlich, eine Reihe von Entschließungen und Feststellungen.

Dabei geht es unter anderem um die Sicherung der Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte, die Einführung einer so genannten „Gesetzesbeschwerde“, Sachentscheidungen durch den Verwaltungsgerichtshof, das Disziplinarrecht für RechtsanwältInnen, den Instanzenzug im Universitätsbereich, den Ausbau der rechtlichen Stellung von Legalparteien und die Mitwirkung von fachkundigen LaienrichterInnen an der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte. Um die notwendige Disziplin beim Bundesheer nicht zu untergraben, treten die Abgeordneten weiters dafür ein, das bestehende Kommandantenverfahren möglichst unverändert beizubehalten.

Um die Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit und eine einheitliche Organisation der Verwaltungsgerichte zu gewährleisten, urgiert der Ausschuss gemeinsame Standards und transparente, objektive Stellenbesetzungsverfahren.

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Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit im parlamentarischen Verfassungsausschusses

Spektakulär wie selten noch werden am Mittwoch die Beschlüsse des parlamentarischen Verfassungsausschusses ausfallen. Bereits in Gesetzesform gegossen wird am Mittwoch die Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die zahlreiche Verfassungsänderungen nötig macht. Mehr als 120 Senate und Sonderbehörden werden abgeschafft.

PHILIPP AICHINGER (Die Presse)

Ihre Aufgaben übernehmen abhängig von der Materie neun Landesverwaltungsgerichte (für jedes Bundesland eines) bzw. zwei Bundesverwaltungsgerichte (ein allgemeines und eines für Finanzen). Das bringt für den Bürger den Vorteil, dass er bei Beschwerden gegen Bescheide (etwa bei Baugenehmigungen, in Steuerfragen oder bei Verkehrsdelikten) sofort zu „echten“ Berufsrichtern kommt. Über den Landes- und den Bundesverwaltungsgerichten steht dann noch der Verwaltungsgerichtshof (VwGH), der sich aber nur mehr mit Fällen, in denen die Rechtslage unklar ist, beschäftigen soll.

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Die Eckpunkte der B-VG-Novelle zur Einrichtung von Verwaltungsgerichten: Interview mit Sektionschef Dr. Gerhard Hesse (BKA)

Im Rahmen der Internationalen Konferenz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Europa, welche am 12. April 2012 im Wiener Rathaus stattfand, hat der Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, Sektionschef Dr. Gerhard Hesse, bereits über die Eckpunkte der Verfassungsgesetznovelle zur Einrichtung von Verwaltungsgerichten referiert. In einem online- Interview fasst er die wesentlichen Inhalte nochmals zusammen.

VUVS-online: Sehr geehrter Herr Sektionschef, werden bei der Ernennung der Verwaltungsrichter signifikante Unterschiede zum Ernennungsvorgang der Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit bestehen?

Hesse: Gemäß dem vorgeschlagenen Art. 134 Abs. 2 B-VG ernennt die Landesregierung den Präsidenten, den Vizepräsidenten und die sonstigen Mitglieder des Verwaltungsgerichtes eines Landes. Die Landesregierung hat – soweit es sich nicht um die Stelle des Präsidenten oder Vizepräsidenten handelt – Dreiervorschläge der Vollversammlung des Verwaltungsgerichtes (oder eines aus der Mitte der Vollversammlung gewählten Ausschusses) einzuholen. Gemäß dem vorgeschlagenen Art. 134 Abs. 3 B-VG ernennt der Bundespräsident den Präsidenten, den Vizepräsidenten und die sonstigen Mitglieder des Verwaltungsgerichtes des Bundes auf Vorschlag der Bundesregierung. Die Bundesregierung hat – soweit es sich nicht um die Stelle des Präsidenten oder Vizepräsidenten handelt – Dreiervorschläge der Vollversammlung des Verwaltungsgerichtes (oder eines aus der Mitte der Vollversammlung gewählten Ausschusses) einzuholen.

Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden gemäß Art. 86 Abs. 1 B-VG gemäß dem Antrag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten ernannt. Der Bundespräsident kann jedoch den Justizminister zur Ernennung ermächtigen. Die Bundesregierung oder der Justizminister hat Besetzungsvorschläge der zuständigen Senate der Gerichte einzuholen.

Signifikante Unterschiede zwischen der Ernennung der Verwaltungsrichter und der Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit bestehen demnach nicht. Weder die Ernennungsvorschläge in der Verwaltungsgerichtsbarkeit noch die Ernennungsvorschläge in der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind bindend.

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Spindelegger will Auffrischung der Demokratie

Die Einführung von Landesverwaltungsgerichtshöfen sei bereits umgesetzt Er habe in seiner Zeit als Parteichef begonnen, das Verhältnis Bund und Länder auf andere Beine zu stellen, sprach Spindelegger die Reformpartnerschaft an. Maßnahmen des Stabilitätspakts wie ein Aufnahmestopp und die Aufhebung des Versetzungsschutzes im öffentlichen Dienst sowie die Einführung von Landesverwaltungsgerichtshöfen oder die Mindestsicherung seien bereits umgesetzt. …

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Tagung der Personalvertreter der Unabhängigen Verwaltungssenate der Bundesländer

Anders als bei der Justiz, die immer schon gewerkschaftlich bundesweit organisiert war, erfolgte die Vertretung der UVS im Personalvertretungsbereich, wenn überhaupt, lediglich auf Landesebene. Um die volle Unabhängigkeit im Interesse des Rechtschutz suchenden Bürgers auch weiterhin zu wahren, ist es mehr denn je geboten, bundesweite einheitliche Standards für die organisationsrechtlichen Grundlagen in Zusammenarbeit mit den Landesgesetzgebern in den Bundesländern zu schaffen

Die 1991 in allen Bundesländern eingerichteten Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) wurden als Tribunal im Sinne der Menschenrechtskonvention eingerichtet. Jeder Bürger hat das Recht, dass über ein Rechtsmittel gegen eine verhängte Strafe zumindest in der Berufungsinstanz ein unabhängiger und weisungsfreier Richter entscheidet. Die UVS haben seit mehr als 20 Jahren die Verfahren im Interesse des allgemeinen Rechtsschutzes und somit im Interesse der Bürger unabhängig und weisungsfrei geführt.

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Internationale Konferenz der Verwaltungsrichter in Wien

„Die Verwaltungsgerichte in der Europäischen Union“ war das Thema der von der UVS-Vereinigung gemeinsam mit der Vereinigung der Euroäischen Verwaltungsrichter am 12.4.2012 in den Prunkräumen des Wiener Rathauses veranstalteten internationalen Konferenz.

Namhafte Vertreterinnen und Vertreter aus sechs Mitgliedsstaaten der Europäischen Union referierten über Organisation, Zuständigkeit und Verfahren der Verwaltungsgerichte in ihren Heimatstaaten. Besondere Aktualität erfuhr die Veranstaltung im Hinblick auf die in Österreich bevorstehende Einführung einer umfassenden Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz.

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Doping: Hoffmann blamiert die NADA

Aufgezeichnete Gespräche der Doping-Verhandlung werfen ein schiefes Licht auf das Richtergremium. Darabos  kündigt Konsequenzen an.

Ein Tonbandprotokoll erregt die Gemüter. Das Protokoll wurde auch dem KURIER zugespielt, darin festgehalten sind die Gespräche der Mitglieder der Rechtskommission der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA), als diese die Urteilsfindung zum Fall des Langläufers Christian Hoffmann, 37, beraten.

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Disziplinargericht unter Beschuss

Schwere Vorwürfe erhebt die Stadtzeitung „Falter“ gegen die Disziplinaroberkommission im Bundeskanzleramt (BKA). Polizisten würden trotz schwerster Verfehlungen im Dienst belassen.

„Vorsätzliche schwere Körperverletzung und Kinderpornografie sind unerträgliche Delikte, sie haben im öffentlichen Dienst nichts verloren. Wir professionalisieren die Verwaltungsgerichtsbarkeit, bis dahin lautet die Devise: Kontrolle durch mehr Transparenz und Verschärfung des Disziplinarrechts“, so Gabriele Heinisch-Hosek, Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst.

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