Platter fordert Steuerbremse und will bei Verwaltung sparen

„Derzeit bereiten wir uns intensiv auf die Einführung der Landesverwaltungsgerichte vor.“ Platter: Tirol nimmt bei der Verwaltungsreform seit vielen Jahren eine Vorreiterrolle ein. So haben wir nach einer Besoldungs- und Pensionsreform im letzten Jahr ein neues, modernes Dienstrecht für alle Landesbediensteten umgesetzt. Derzeit bereiten wir uns intensiv auf die Einführung der Landesverwaltungsgerichte vor. Ich werde …

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Wiens Baupolizei-Chef hofft, dass die Einführung der Landesverwaltungsgerichtshöfe schnellere Entscheide bringt

Jeder will sein eigenes Häuschen, um die Bauordnung scheren sich aber die wenigsten – Die Volksanwaltschaft registriert immer mehr Beschwerden im Zusammenhang mit der Flächenwidmung. Was der Baupolizei nebst renitenten Kleingärtnern zu schaffen macht, sind die langen Amtswege. Manchmal dauert die Durchsetzung eines Abrissbescheids zehn Jahre. Wiens Baupolizei-Chef Cech hofft, dass die Einführung der Landesverwaltungsgerichtshöfe …

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ZUV 2011/4 Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

die schier endlose Diskussion über eine Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit hat durch eine Ende Oktober geschlossene Vereinbarung zwischen Bund und Ländern eine neue Dynamik erfahren. Nach dem Willen der Verantwortlichen von Bund und Ländern soll es nun tatsächlich zur Einrichtung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz auf Länder- und Bundesebene kommen. Lesen Sie im aktuellen Beitrag von Siegfried Königshofer, dass nicht nur plötzlicher Reformeifer zu diesem Sinneswandel führte und welche Hintergründe und rechtliche Rahmenbedingungen diese Dynamik tatsächlich befördert haben.

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Das 10-Punkte-Programm zur Einrichtung der neuen Verwaltungsgerichte

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Siegfried Königshofer

Die gemeinsame Erklärung aller richterlichen Interessenvertretungen zur Schaffung von Verwaltungsgerichten erster Instanz vom 26. Oktober 2011 ist eine Erklärung von großer Symbolkraft. Sie macht deutlich, dass die Einrichtung von Verwaltungsgerichten nicht nur ein wesentlicher Teil der seit vielen Jahren diskutierten Verwaltungsreform wäre, sondern gleichzeitig auch eine der größten Justizreformen der letzten Jahrzehnte.

Die wesentliche Zielrichtung dieser Erklärung besteht folgerichtig darin, in Österreich ein Justizsystem mit einheitlichen Standards auf europäischem0 Niveau für alle Richter zu etablieren.

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RV für eine Verwaltungsgerichtsbarkeit des Bundes

Schritt eins ist genommen. Seit 14. 12. 2011 ist die bereits angesprochene RV im Parlament zur Behandlung und soll noch im ersten Quartal 2012 beschlossen worden. Sie zielt darauf ab, nach jahrelanger Diskussion 11 Verwaltungsgerichte (9+2 Modell) einzuführen (9 Landesverwaltungsgerichte, 2 Bundesverwaltungsgerichte).

von Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer

Das nunmehr vorliegende Modell kommt dem Entwurf des Jahres 2007 sehr ähnlich.

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Ungarn: Zweifel an unabhängiger Justiz

Besondere Sorge bereitet die geplante Machtkonzentration in den Händen des künftigen Präsidenten der neuen nationalen Justizbehörde, der im Prinzip allein für die Überwachung der Justizverwaltung und auch für die Ernennung von Richtern zuständig sein wird.

Die konservative Regierung Ungarns ist mit vehementen Mahnungen zur Wahrung der Unabhängigkeit von Justizbehörden konfrontiert. EU-Justizkommissarin Viviane Reding bemängelte in einem vergangene Woche bekanntgewordenen Schreiben Einschränkungen der Unabhängigkeit der Justiz.

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Ministerrat beschließt B-VG Novelle zur Einführung von Verwaltungsgerichten erster Instanz

Der nun vorliegende Entwurf sieht die Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit („9+2-Modell“) ab 1. Jänner 2014 vor. Die Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern sollen in den Verwaltungsgerichten der Länder aufgehen.

Der Asylgerichtshof soll zum Verwaltungsgericht des Bundes werden. Das Verwaltungsgericht des Bundes soll jedenfalls an die Stelle des Bundesvergabeamtes treten, das Verwaltungsgericht des Bundes für Finanzen an die Stelle des unabhängigen Finanzsenates. Die Zuständigkeiten der Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag und der sonstigen weisungsfrei gestellten Organe sollen, soweit sie eine rechtsprechende Tätigkeit ausüben, auf die Verwaltungsgerichte übergehen.

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Verwaltungsgerichte sollen mit 1. Jänner 2014 ihre Arbeit aufnehmen

Der Ministerrat hat heute ein Stück Verwaltungsreform auf den Weg gebracht und die Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit fixiert.

Damit werden rund 120 weisungsfrei gestellte Berufungssenate und Sonderbehörden durch neun Landesverwaltungsgerichte und zwei gleichrangige Einrichtungen des Bundes ersetzt, außerdem wird das Bundesamt für Asyl und Migration auf die Beine gestellt.

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Brauchtumspflege statt Disziplinargerichtsbarkeit?

Anwälte: Warum die Disziplinargewalt trotz neuer Verwaltungsgerichte autonom bleiben muss – eine Reaktion.

VON WOLFGANG HAHNKAMPER (Die Presse)

Im „Presse“-Interview mit VwGH-Präsident Clemens Jabloner (Rechtspanorama vom 28. November) kam die „Einsparung“ der OBDK zur Sprache, wie sie der Entwurf zur Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle vorsieht.

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Jabloner: Verwaltungsgerichtshof will kleiner werden

VwGH-Präsident Jabloner findet, sein Gericht habe die „optimale Größe“ überschritten, und hofft auf die neuen Verwaltungsgerichte

Interview von PHILIPP AICHINGER UND BENEDIKT KOMMENDA (Die Presse)

Auf die Frage ob bei den bisherigen Institutionen, den Unabhängigen Verwaltungssenaten und dem Unabhängigen Finanzsenat, das richterliche Selbstverständnis unterentwickelt war:

„Es macht doch einen Unterschied, ob jemand Richter ist oder nicht. Es stärkt seine Unabhängigkeit, und es gibt einen psychologischen Faktor, den man nicht unterschätzen darf: Für die Richter des Verwaltungsgerichtshofes kommt es sehr darauf an, dass im jeweiligen Verfahren bereits Richter im formell-organisatorischen Sinn tätig waren. Das stärkt das Vertrauen und erhöht unsere Bereitschaft, uns auf Fälle nicht einzulassen.“

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