Entwurf: Burgenländisches Landesverwaltungsgerichts-Übergangsgesetz

Erforderliche organisatorische und personellen Maßnahme bereits mit Ablauf des Tages der Kundmachung der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle

Die Landesverwaltungsgerichte müssen mit 1. Jänner 2014 ihre Tätigkeit vollinhaltlich aufnehmen. Sie ersetzen mit diesem Zeitpunkt grundsätzlich alle derzeit noch bestehenden Berufungsinstanzen und Sonderbehörden und entscheiden grundsätzlich unmittelbar nach der (erstinstanzlichen) Verwaltungs-behörde.

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Statistikfieber, Baustellen & Energiewende

Gerade im Hinblick auf die Aufgabe der Justiz, Rechtsfrieden herzustellen, wäre es lohnend, die Energie, die immer wieder an den Baustellen vorbeifließt, gezielt dorthin zu wenden. von Charlotte Schillhammer Da wären einmal die großen „Klassiker“ wie etwa die teilweise Abhängigkeit der Justiz von der Verwaltung, die (partei-) politische Weisungsspitze der Anklagebehörde oder seit kurzem die …

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Finanzgericht: Ministerium reagiert auf Kritik

Prompt reagiert hat das Finanzministerium auf die heftige Kritik der Personalvertretung und der Richtervereinigung am Begutachtungsentwurf zum Bundesfinanzgericht.  Die Regierungsvorlage, welche gestern im Ministerrat beschlossen wurde, wurde weitgehend abgeändert.

Der Begutachtungsentwurf zum Bundesfinanzgericht ist im Begutachtungsverfahren auf teilweise heftige Kritik gestoßen. Nach Auffassung der Personalvertretung des Unabhängigen Finanzsenates erfüllte der vorgelegte Entwurf die vom Verfassungsgesetzgeber angestrebte Verbesserung des Rechtsschutzes nicht. Vielmehr sei ein Rückschritt im Rechtsschutzstandard gegenüber dem status quo im Unabhängigen Finanzsenat erfolgt. Das sei ua an der Machtverschiebung von der Vollversammlung zum Präsidenten und somit von der Selbstverwaltung zur weisungsgebundenen, monokratischen Justizverwaltung erkennbar.

Die Richtervereinigung kritisierte in ihrer Stellungnahme, der Justizverwaltung komme im Entwurf durch ein zum Teil an frühere Ministerialbürokratie erinnerndes neu einzurichtendes hierarchisches und monokratisch geleitetes System von Justizverwaltungsorganen ein unangebrachtes Gewicht zu. Insgesamt erscheine daher der Weg vom UFS zu einem vollen Verwaltungsgericht im Sinne der Bundesverfassung, den dieses Gesetz entsprechend dem Wunsch des Verfassungsgesetzgebers beschreiten sollte, bei der hier vorliegenden Umsetzung teilweise nicht nach vor sondern zurück zu führen, sodass das aufgetragene Ziel verfehlt werde.

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Warum ein Kostenersatz bei den neuen Verwaltungsgerichten sinnvoll wäre

Die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit macht Verfahren komplexer. Es wäre daher fair, wenn man seine Aufwendungen nach erfolgreicher Klage zurückbekommt.

PETER SANDER (Die Presse)

Auf der Hand liegt, dass man das AVG, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz, welches das verfahrensrechtliche Tätigwerden von Verwaltungsbehörden und auch der von den neuen Verwaltungsgerichten zu ersetzenden unabhängigen Senate, Kommissionen und sonstigen Behörden regelt, nicht eins zu eins auch für Gerichte heranziehen kann. An der Frage, ob es bei geringfügigen Adaptierungen bleiben kann oder ob ein gänzlich neues (an den Zivilprozess angelehntes) Regime nötig und/oder zweckmäßig ist, scheiden sich die Geister – und sie darf und soll zu Recht diskutiert werden. Eines ist aber wohl sicher: Das neue Verfahrensrecht wird komplexer und formalistischer werden müssen.

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Richtervereinigung kritisiert Entwurf zum Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz 2012

Der Justizverwaltung kommt durch ein zum Teil an frühere Ministerialbürokratie erinnerndes neu einzurichtendes hierarchisches und monokratisch geleitetes System von Justizverwaltungsorganen ein unangebrachtes Gewicht zu.

Die unionsrechtliche Grundrechtscharta fordert in allen Bereichen der Umsetzung von Unionsrecht vollen gerichtlichen Rechtschutz durch unabhängige Gerichte. Die Unabhängigkeit des Gerichtes ist insbesondere keine Frage der Instanz!

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10. Rechtsschutztag im BM.I: „Neue Herausforderungen für den Rechtsschutz“

Holzinger: Der VfGH hat zur Frage des Grundrechtschutzes seiner Vorreiterrolle in der internationalen Gemeinschaft der Verfassungsgerichte entsprochen.
Jabloner: Verwaltungsgerichte erfordern ein höheres Maß organisatorischer Unabhängigkeit als ordentliche Gerichte.
 

Unter dem Titel „Neue Herausforderungen für den Rechtsschutz“ stand der 10. Rechtsschutztag, der heute am 9.11.2012 von der Sektion III des Bundesministerium für Inneres veranstaltet wurde.

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Gerhart Holzinger betonte in seiner Rede, der Verfassungsgerichtshof sei der wichtigste Garant der Grundrechte, also der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte des Einzelnen.

In seinem Erkenntnis vom 14. März 2012, U 466/11 ua., habe der Verfassungsgerichtshof ausgesprochen, dass auch die durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union eingeräumten Rechte und Freiheiten als verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte beim Verfassungsgerichtshof geltend gemacht werden können. Mit diesem Erkenntnis habe der Verfassungsgerichtshof seine Funktion als Garant der Grundrechte richtungweisend weiterentwickelt und auch der Vorreiterrolle in der internationalen Gemeinschaft der Verfassungsgerichte entsprochen.

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„Ungleichbehandlung“: EuGH verurteilt Ungarn

Der Europäische Gerichtshof hat Ungarn wegen der Zwangspensionierung von Richtern aufgrund des Alters verurteilt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Dienstag Ungarn wegen der Zwangspensionierung von Richtern aufgrund des Alters verurteilt. Die „starke Absenkung des Rentenalters ungarischer Richter stellt eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung aufgrund des Alters dar“, heißt es in dem Urteil.

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Bundesverwaltungsgeicht: Das Gebäude steht fest!

Harald Perl

Der Hauptsitz des Bundesverwaltungsgerichtes wird sich in 1030 Wien, Erdbergstraße 192 -196, befinden.

Wie der zukünftige Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes, Harald Perl, in einer Aussendung mitteilte, werden auf rund 15.000qm Nutzfläche  alle  in Wien tätigen ca. 370 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter einem Dach ausreichend Platz finden.

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Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit geht voran

Als Anschubfinanzierung für das Bundesverwaltungsgericht sind rund 4 Mio. € vorgesehen

Budgetausschuss zu Höchstgerichten und Präsidentschaftskanzlei Wien

Nachdem im Frühjahr dieses Jahres die umfassende Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit beschlossen worden war, richtete sich das Interesse der Abgeordneten im heutigen Budgetausschuss zur Beratung des Bundesvoranschlags 2013 für die Höchstgerichte in erster Linie auf die entsprechende Umsetzung der Neuerungen. Ab 1. Jänner 2014 wird in den neun Bundesländern jeweils ein Landesverwaltungsgericht 1. Instanz eingerichtet, auf Bundesebene wird es ein Bundesverwaltungsgericht 1. Instanz, das organisatorisch an den Asylgerichtshof angedockt wird, und ein Bundesfinanzgericht geben. Die Verwaltungsgerichte 1. Instanz sollen in der Regel in der Sache selbst entscheiden, der Verwaltungsgerichtshof fungiert als 2. Instanz, kann allerdings nur mehr unter bestimmten Voraussetzungen angerufen werden.

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