Wien: Keine Einigung zu Verwaltungsgericht

Der Wiener Landtag wird am Montag außerplanmäßig zusammenkommen, weil sich die Mandatare am Donnerstag nicht über den Gesetzesentwurf über das Verwaltungsgericht einigen konnten. Der Beschluss muss bis Jahresende erfolgen.

Normalerweise braucht es für die Beschlussfassung eine einfache Mehrheit – außer es erfolgen, so wie am Donnerstag, erste und zweite Lesung des Gesetzes gleich hintereinander. Dann wird eine Zweidrittelmehrheit verlangt.

Nun müssen die Mandatare neuerlich über das Regelwerk abstimmen, wobei dann die einfache Mehrheit ausreicht. Dafür wird eigens eine Landtagssitzung am Montag einberufen, die um 10.00 Uhr beginnt. Fragestunde und Aktuelle Stunde wird es keine geben. Laut Vorgabe des Bundes muss der Beschluss über das Verwaltungsgericht bis zum Jahresende erfolgen.

FPÖ: Unabhängigkeit nicht gegeben

„Besonders die Sozialisten wollten mit dieser Vorlage die Unabhängigkeit der neuen Behörde unterbinden und sie fest an die Parteikandare nehmen“, begründete FPÖ-Klubchef Johann Gudenus in einer Aussendung das Veto seiner Fraktion. Der Entwurf sei in mehrerer Hinsicht verfassungswidrig. Unter anderem sei die richterliche Unabhängigkeit nicht gegeben, da Richter an Weisungen der Landesregierung gebunden seien.

Für die ÖVP ist der Gesetzesentwurf „ein mittlerer Skandal“. Die Abgeordnete Barbara Feldmann sieht in der Vorlage ein Gesetz, das keine Unabhängigkeit garantiere, sondern Nähe zur Stadt aufweise. In einer Aussendung kritisierte sie unter anderem, dass der Präsident des Gerichts mit einer nicht notwendigen Machtfülle ausgestattet werde. Bei der Bestellung gebe es außerdem kein nachvollziehbares Prozedere. Vielmehr treffe die Landesregierung dieses Personalentscheidung.

Regierung sieht Vorgaben des Bundes erfüllt

Erwartungsgemäß anders sehen dies die Wiener Regierungsparteien SPÖ und Grüne. „Insgesamt ist diese neue Struktur ein großer Wurf – sowohl für den Bund als auch für die Länder“, erklärte Kurt Stürzenbecher, Justizsprecher der SPÖ, in einer Aussendung. Die neue Struktur eines Wiener Verwaltungsgerichts brächte vor allem beschleunigte Verfahren, den Ausbau des Rechtsschutzes und ein verstärktes Bürgerservice, lobte er die Vorteile.

Zum FPÖ-Vorwurf der Verfassungswidrigkeit meinte Stürzenbecher: „Sämtliche Mitglieder des Landesverwaltungsgerichts durch die Landesregierung zu nominieren entspricht exakt den bundesgesetzlichen Vorgaben.“

Auch Monika Vana (Grüne) hob die Vorzüge des geplanten Verwaltungsgerichts hervor. Das Ziel sei ein gut funktionierendes unabhängiges Verwaltungsgericht, das schnelle Entscheidung bringen solle. Als Teil der Verwaltungsreform ersetze das neue Gericht mehr als 100 Behörden österreichweit. Die Grünen hätten zudem zahlreiche Änderungen durchgesetzt, wies sie hin – so etwa der Entfall der Notfallkompetenz des Präsidenten.

wien.orf.at …

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