In seiner Sitzung vom 13. Dezember 2012 hat der Wiener Landtag nur mit den Stimmen der Regierungsparteien (SPÖ/Grüne) die Rechtsgrundlagen für das Verwaltungsgericht Wien beschlossen.
In der Debatte wurde seitens der Wiener ÖVP ihre Ablehnung damit begründet, dass die Bestellung des neuen Gerichtspräsidenten intransparent sei, die Besetzung des Geschäftsverteilungsausschusses nicht verfassungskonform sei und die Rechtspfleger nach der Gesetzesvorlage zu „Nebenrichtern“ würden, welche vom Magistrat dienst –und besoldungsrechtlich abhängig seien. Seitens der Wiener FPÖ wurden diese Bedenken geteilt und die Verfassungswidrigkeiten des Entwurfs im Einzelnen dargelegt. Insbesondere wurde kritisiert, dass in den Gesetzen die Entschließung des Nationalrates zur Schaffung eines einheitlichen Richterbildes weitgehend unberücksichtigt geblieben ist.
Seitens der Wiener SPÖ wurde hervorgestrichen, dass die Zielsetzung der Verfassungsgesetz-Novelle zur Einrichtung von Verwaltungsgerichten erfüllt worden sei. Es werde eine Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes erreicht, ein Ausbau des Rechtsschutzes und ein besseres Bürgerservice. Durch die Einrichtung der Rechtspfleger sei eine Verfahrensbeschleunigung in rund einem Drittel der prognostizierten 18.000 Verfahren zu erwarten.
Die insbesondere gegen die vorgesehene Zusammensetzung des Geschäftsverteilungsausschusses erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken wurden weder von der Wiener SPÖ noch von den Wiener Grünen geteilt. Diese stellten in der Debatte fest, sie könnten dem Gesetz mit gutem Gewissen zustimmen.