Verwaltungsgerichtsbarkeitsanpassung streicht Senatszuständigkeit bei Einsprüchen
Oona Kroisleitner, DER STANDARD
Wien – Ungerechte Benotungen, Probleme bei der Anrechnung von Auslandssemestern oder falsche Berechnungen der Studienbeihilfe – Beispiele dafür, womit Studierende künftig vors Gericht ziehen müssen. Grund dafür ist die 2012 beschlossene Novelle zur Verwaltungsgerichtsbarkeit, welche nur noch eine zweistufige Gerichtsbarkeit vorsieht.
Im Studienjahr 2011/12 gingen am Senat der Uni Wien über 200 Rechtsmittel ein. Durch die Streichung des Senats im Instanzenzug landen diese Beschwerden in Zukunft alle vor dem Bundesverwaltungsgericht.
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