Verdienen unsere Richter zu wenig?

Bild: APA/ROLAND SCHLAGER
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Auch Österreichs Richter wollen mehr Geld

Von Judith Hecht  (Die Presse)

Ein 27 Jahre alter Richter oder Staatsanwalt verdient in Nordrhein-Westfalen derzeit 3653 Euro brutto pro Monat. Andere deutsche Bundesländer zahlen ihren Jungrichtern noch weniger. Sie kämen damit auf nicht mehr als zwölf Euro netto pro Stunde, kritisieren deren Vertreter. Einige der erzürnten Richter haben deshalb sogar Klagen eingebracht. Ob ihnen tatsächlich mehr Geld gebührt, darüber wird Anfang Jänner das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Und wie zufrieden sind die österreichischen Richter mit ihrem Salär?

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Werden Richter unterbezahlt?

Spiegel onlineDie Verfassungsrichter in Karlsruhe müssen entscheiden, ob ihre Kollegen zu wenig Geld bekommen. Ein Urteil könnte ein Signal für die Bezahlung von Millionen Beamten sein.

Karlsruhe – Über seine eigenen Kollegen muss Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle selten entscheiden. Nun muss der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVG) allerdings klären, ob Richter und Staatsanwälte in Deutschland genug verdienen. Das Verfahren, das am heutigen Mittwoch beginnt, könnte Signalwirkung für andere Beamtengruppen haben.

Viele Länder sparen seit Jahren an den Gehältern ihrer Beamten: Für viele Richter gab es Kürzungen von Sonderleistungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Gehaltsanpassungen gab es zum Teil nur geringe oder gar keine. Die Verfassungsrichter wollen die allgemeine Lohnentwicklung sowie die Anforderungen der Richter und Staatsanwälte im Beruf oder das Ansehen der Justiz insgesamt in Betracht ziehen.

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Richterernennungen am Verwaltungsgericht Wien: „Vorauswahl“ hat begonnen

Wappen Wien richtigDas im Bundesverfassungsgesetz vorgesehene Selbstergänzungsrecht der Verwaltungsgerichte scheint an sich klar zu sein: Die Landesregierung hat von der Vollversammlung des Verwaltungsgerichtes oder einem aus ihrer Mitte zu wählenden Ausschuss Dreiervorschläge einzuholen.

Das Land Wien sieht diese verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht so eng.

Das Wiener Landesgesetz sieht vor, dass die Bewerbungen zuerst vom Amt der Wiener Landesregierung – also von der vom Verwaltungsgericht Wien kontrollierten Behörde – zu begutachten und nach Maßgabe der höheren Befähigung und besseren Verwendbarkeit zu reihen sind.

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Umfassende Prüfpflicht des Gerichts bei der Heranziehung von Amtssachverständigen

gutachtenBereits im Vorfeld der Einrichtung der Verwaltungsgerichte zeigte sich, dass die Erstattung von Gutachten durch Amtssachverständige in Verfahren vor den neuen Verwaltungsgerichten ein zentraler Streitpunkt sein wird.

Während die Gegner in der Heranziehung von Amtssachverständigen eine Verletzung des Gebotes der Waffengleichheit sehen und einen Versuch der parteipolitischen Einflussnahme auf das gerichtliche Verfahren vermuteten– hier wurde insbesondere auf die Habilitationsschrift des Verfassungsrichters Christoph Grabenwarter verwiesen – hielten die Befürworter die Amtssachverständigen für „ unabhängig genug“.

Der Verfassungsgerichtshof hat  jetzt klargestellt, dass auch im neuen Rechtsschutzsystem die Heranziehung von Amtssachverständigen in Verfahren vor Verwaltungsgerichten grundsätzlich zulässig ist, aber an eine Reihe von Voraussetzungen gebunden ist:

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Verwaltungsgericht Wien – Land verteidigt Rechtspflegermodell

Wappen Wien richtigWien ist das einzige Bundesland, in welchem zur Entlastung der Richter Rechtspfleger eingesetzt werden.

In mehreren Verfahren haben Richter des Verwaltungsgerichtes Wien die Einrichtung der Rechtspfleger beim Verfassungsgerichtshof angefochten, weil der Gesetzgeber Kernbereiche der richterlichen Entscheidungsbefugnis auf Rechtspfleger übertragen und dadurch in den genuinen Bereich richterlicher Entscheidungsbefugnis eingegriffen habe.

Wie zu erwarten, verteidigt das Land Wien das Rechtspflegermodell vor dem Verfassungsgerichtshof (hier den Beitrag in der Presse lesen).

Von 1798 Fällen, die bis September durch Rechtspfleger erledigt worden seien (977 negativ), seien nur 239 durch die jederzeit mögliche „Vorstellung“ an den Richter bekämpft worden. Und nur einmal habe der Richter anders entschieden als der Rechtspfleger.

Diese Argumentation geht aber am Kern des Problems vorbei:

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Hat die Finanzpolizei Parteistellung in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten?

17.673.999Das BM für Finanzen zu einer diesbezüglichen Anfrage des Verwaltungsgerichtes Kärnten ausführlich Stellung genommen.

Seit ihrer Einrichtung im Frühjahr 2011 führt die Finanzpolizei in einer Vielzahl von Wirtschaftsbereichen Kontrollen und Erhebungen durch, insbesondere zur Bekämpfung der illegalen Ausländerbeschäftigung, des Sozialbetrugs und Lohndumpings, des illegales Glücksspiels und der Hinterziehung von Abgaben.

Erlassen die zuständigen Verwaltungsstrafbehörden auf Grund von Anzeigen der Finanzpolizei Straferkenntnisse, Beschlagnahmebescheide, Einziehungsbescheide etc., gegen die Beschwerde an ein Verwaltungsgericht erhoben wird, stellte sich bereits wiederholt die Frage, ob im Beschwerdeverfahren der Finanzpolizei selbst eine Parteistellung zukommt oder nicht. Jetzt hat das BM für Finanzen zu einer diesbezüglichen Anfrage des Verwaltungsgerichtes Kärnten ausführlich Stellung genommen.

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Lehrerin soll SchülerInnen beschäftigt haben: 40.000 Euro Strafe verhängt

orf_apaFür eine Veranstaltung des ORF-Landesstudio Kärnten unter dem Titel „60 Jahre Funkhaus“ wurde zwischen dem ORF und einer Schule (einer höheren Bundeslehranstalt für Wirtschaftliche Berufe) vereinbart, dass die Schule im Rahmen des Unterrichts das Catering Service für die Veranstaltung übernimmt.

Die Speisen wurden im Schulunterricht zubereitet, die Zutaten wurden vom ORF bezahlt. Aufgrund einer anonymen Anzeige führte die Finanzpolizei eine Kontrolle der Feier des ORF durch. Im Zuge dieser Kontrolle wurden insgesamt 34 Schülerinnen und Schüler bei Servier- und Küchenarbeiten in Schulkleidung angetroffen.

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Forum Verwaltungsgerichtbarkeit: Noch wenig Konkretes

War es die erst kurze Zeitspanne von rund 10 Monaten, die seit Einrichtung der Verwaltungsgerichte vergangen ist oder lag es doch an der Themenwahl der Vortragenden? Wer sich beim „2. Forum Verwaltungsgerichtsbarkeit“ konkrete Aussagen zum Spannungsverhältnis zwischen Verfahrensökonomie und Rechtsstaatlichkeit (so der Titel der Veranstaltung) erhofft hatte, wurde – zumindest teilweise – enttäuscht.

Ingrid Siess-Scherz, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes, bedauerte eingangs, dass der Gerichtshof seine letzte Session erst vor kurzem beendet habe, eine Reihe von interessanten Entscheidungen daher noch nicht diskutiert werden können, da sie noch nicht zugestellt sind. Sie ermunterte aber die Richterinnen und Richter der Verwaltungsgerichte, ihre Bedenken gegen die Verfassungskonformität gesetzlicher Bestimmungen nicht nur in ihren Entscheidungen anklingen zu lassen, sondern konkret in Anfechtungen umzusetzen. Selbst ein abweisendes Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes über eine Anfechtung leiste einen wertvollen Beitrag zur Rechtssicherheit.

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Rechtsstaat in Not

Verwaltungsgericht Thessaloniki
Verwaltungsgericht Thessaloniki

Griechenland befindet sich nach wie vor in einer tiefen Krise. Was als Finanzkrise begonnen hat, ist zur sozialen Krise und letztlich zur Krise des Rechtsstaats geworden, die auch auf die persönlichen Lebensverhältnisse der Richterinnen und Richter massiven Einfluss hat. Das zeigten die Vorträge und Diskussionen bei unserem mehrtätigen Studienaufenthalt in Thessaloniki.

Das Programm begann mit dem Besuch der griechischen Richterakademie, die sich in Thessaloniki und nicht in Athen befindet. Diese wird von einem Richter des Staatsrates geleitet, Ausbildungs- und Fortbildungsprogramme werden von Richtern organisiert und durchgeführt. Dort erfolgt die Aufnahme und Ausbildung aller Richter, getrennt nach den Sparten Zivil-, Straf-, und Verwaltungsrecht.

Die Kandidaten müssen sich bereits bei der Aufnahmeprüfung für eine der Sparten entscheiden, ein späterer Wechsel ist nicht mehr möglich. Die Ausbildung dauert 18 Monate und endet mit einer Abschlussprüfung. Mindestalter für eine Bewerbung ist das Erreichen des 28. Lebensjahrs und eine mindestens zweijährige Anwaltspraxis.

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VwG Judikatur / Vergaberecht

vgw WienVergaberecht, Rechenfehler

Zwei aktuellen Erkenntnissen des Verwaltungsgericht Wiens (VGW) zu Folge liegt kein korrigierbarer Rechenfehler vor, wenn in einem Angebot die Überstunde nur mit dem Überstundenzuschlag anstatt dem Grundlohn zuzüglich Überstundenzuschlag kalkuliert wurde

Laut den zu beurteilenden Angeboten kostete die Überstunde 66% der Normalstunde. Die Aufklärung seitens des AG ergab, dass die Überstunde 166% der Normalstunde kosten sollte.

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