Siemens zweifelt an der Barrierefreiheit des Siegermodells von Bombardier
Das Verwaltungsgericht hat sich am Donnerstag mit dem 562 Millionen Euro schweren Straßenbahn-Großauftrag der Wiener Linien befasst. Der Zuschlag erging an Bombardier, Konkurrent Siemens meldete rechtlichen Einspruch an. Als einer der wesentlichen Aspekte wurde vorerst der Barrierefreiheit erörtert. Die Verhandlung war gegen Mittag noch am Laufen.
Der Dreiersenat unter Vorsitz von Richterin Marion Lettner muss sich mit jeder Menge technischer Details und Normen beschäftigen.
Am Vormittag ging es vorrangig um Barrierefreiheit, die Berichterstatter Albert Oppel als „zentralen Punkt der Beschwerde“ bezeichnete. Die Siemens-Anwälte meldeten gegenüber dem Senat Zweifel an, ob das „Flexity“-Modell von Bombardier die Ausschreibungskriterien der Wiener Linien überhaupt erfüllt und ob die eingereichten Fahrzeugpläne technisch umgesetzt werden können.
Konkret geht es um Niveauunterschiede zwischen der Einstiegshöhe und dem Boden im Inneren des Fahrzeugs. Diese Rampen dürfen im Hinblick etwa auf Rollstuhlfahrer nicht zu steil sein. „Unsere Experten sind skeptisch, dass das, was von der Gegenseite angeboten wurde, auch realisierbar ist“, so Siemens-Sprecher Walter Sattlberger. Kritisch beäugt man bei Siemens auch die Ausgestaltung der Rollstuhlplätze. Von Anwaltsseite wollte man dazu mit Verweis auf ein noch laufendes Verfahren vorerst keine Stellungnahme abgeben.
Machbarkeit der „Flexity“-Pläne
Das Richtertrio ließ sich daraufhin die Machbarkeit der „Flexity“-Pläne von Bombardier-Vertretern erklären – allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit, um Betriebsgeheimnisse wahren zu können. Oppel bezeichnete die Ausführungen im Anschluss gegenüber allen wieder im Gerichtssaal Anwesenden als „nachvollziehbar und argumentierbar“.
Ob die Verhandlung mit dem Donnerstag-Termin bereits zu Ende geführt werden kann, war zu Mittag noch nicht absehbar. Sollte es eine Entscheidung geben, steht zudem noch nicht fest, ob diese unmittelbar danach auch bekanntgegeben wird, da das Ergebnis der Beratungen des Senats mündlich oder – zu einem späteren Zeitpunkt – schriftlich verkündet werden könnte.