Unter Hinweis auf die Entschließung des Nationalrates vom 15.5.2012 zur Harmonisierung der Richtergehälter fordert die Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) in einem Schreiben an Bundeskanzleramt, Finanzministerium und Justizministerium eine Gehaltsreform für RichterInnen.
Der Forderungskatalog umfasst sowohl Gehaltsanliegen der JustizrichterInnen als auch der VerwaltungsrichterInnen.
Zu den Verwaltungsgerichten stellt die Gewerkschaft fest, deren Stellung als wesentlichste Rechtschutzinstanz im öffentlichen Recht habe nur in den Bundesländern Wien und Burgenland in der Besoldung der RichterInnen Niederschlag gefunden. Das derzeitige Schema der RichterInnen an den Verwaltungsgerichten des Bundes bietet nach Auffassung der Gewerkschaft keinen Anreiz in die Funktion eines Verwaltungsrichters zu wechseln.
Ohne Ergänzungszulage (§ 212a RStDG) hätte es für Abteilungsleiter und Abteilungsleiterinnen an den Zentralstellen an finanziellen Anreizen für einen Wechsel zu einem Bundesverwaltungsgericht gefehlt. Es widerspricht aber nach Auffassung der Gewerkschaft dem Gleichheitsgebot, wenn vergleichbare Funktionen nach einem vergleichbaren Besoldungsschema unterschiedlich entlohnt werden.
Die Verhandlungen mit der GÖD zur Ausarbeitung des Forderungskatalogs für VerwaltungsrichterInnen wurden unter Einbeziehung des Dachverbands der Verwaltungsrichter (DVVR) geführt. Dabei wurde festgestellt, dass die als gleichheitswidrig erkannte Besoldung der VerwaltungsrichterInnen nicht nur beim Bundesverwaltungsgericht, sondern insbesondere auch bei den Verwaltungsgerichten in den Ländern festzustellen ist.
Darüber hinaus bleiben in den meisten Bundesländern die Richtergehälter deutlich unter jenen Gehältern, welche (weisungsgebundene) Landesbeamte in gehobenen Positionen beziehen.