Verwaltungsgerichtshof: Massive Entlastung durch Verwaltungsgerichte

Clemens Jabloner, Präs. Verwaltungserichtshof Foto: Clemens Fabry

Die wesentlichen Zielsetzungen, welche die Einführung der neuen Verwaltungsgerichte im Jahr 2014 verfolgt hat, wurden auch tatsächlich erreicht: Es gibt eine lückenlose gerichtliche Kontrolle der gesamten öffentlichen Verwaltung, der Verwaltungsgerichtshof konnte die Zahl offener Verfahren drastisch senken und das gesamte Verwaltungsverfahren wurde beschleunigt.

Das zeigen die Feststellungen im Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofs für das Jahr 2014.

Besonders deutlich werden die Auswirkungen der Einrichtung der neuen Verwaltungsgerichte durch einen Vergleich der Tätigkeitsberichte aus den Jahren 2013 und 2014. Hatte der Verwaltungsgerichthof noch im Jahr 2013 durch die (neue) Zuständigkeit in Asylangelegenheiten mit einer erheblichen Steigerung des Anfalls von Asylsachen von zumindest 4.000 Fällen im Jahr gerechnet und den künftigen jährlichen Anfall an Rechtssachen auf etwa 10.000 Fälle pro Jahr geschätzt, so zeigen die Zahlen des Jahres 2014, dass im ersten Jahr des neuen Systems insgesamt (!) nur rund 3.900 neue Rechtssachen beim Verwaltungsgerichtshof angefallen sind.

Dieser Rückgang der Arbeitsbelastung des Verwaltungsgerichtshofs ist sicherlich dem Funktionieren des neuen Revisionsmodells zuzuschreiben.

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Dauerstreit: Westbahn – ÖBB und zurück

Foto: Dominik Schreiber; So friedlich nebeneinander sind die beiden Kontrahenden selten zu sehen
Foto: Dominik Schreiber

Donnerstag und Freitag geht vor dem Verwaltungsgericht Wien das Verfahren Westbahn gegen den Verkehrsverbund Ost Region (VOR) über die Bühne.

Das Match zwischen dem privaten Bahnbetreiber Westbahn und den ÖBB steuert Ende dieser Woche auf einen neuen Höhepunkt zu. Das Gericht muss entscheiden, ob der VOR für den neuen Fahrplan ab 13. Dezember 2015 bei den ÖBB zusätzliche subventionierte Züge zwischen dem Wiener Westbahnhof und St. Pölten bestellen darf.

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Eintragung in Gewalttäterdatei ohne strafrechtliche Verurteilung

diepresse

„Sobald das Verfahren – wie im vorliegenden Fall durch die Staatsanwaltschaft – eingestellt wird, ist auch der Eintrag in der Gewalttäterdatei zu löschen“, entschied das Verwaltungsgericht (VGW-102/ 013/34924/2014).

Ein Rapid-Fan wurde am Zutritt zum Happel-Stadion gehindert, ihm wurde Stadionverbot erteilt und seine Jahreskarte musste er abgeben. Die Polizei stützte ihre Vorgangsweise auf einen Eintrag in die Gewalttäterdatei.

Im Zuge des Beschwerdeverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Wien stellte sich heraus, dass ein gegen den Beschwerdeführer eingeleitetes Strafverfahren von der Staatsanwalt bereits eingestellt worden war.

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Europäische Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ) unterstützt ukrainische RichterInnen

oecdIm Schatten des Krieges in der Ostukraine fand aus Anlass des 10jährigen Bestehens der Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Ukraine eine internationale Konferenz statt.

canadaDiese Veranstaltung in Kiew, welche u.a. von der OSZE und USAID organsiert wurde, widmete sich dem gegenwärtigen Rechtsschutzniveau durch die Verwaltungsgerichte und deren perspektivische Entwicklung.

HC UkraineDen Themen „Versammlungsfreiheit“, „Recht auf ein faires Verfahren“ und  „Zugang zu öffentlichen Informationen“ kam im Hinblick auf die politische Situation besondere Brisanz zu, zumal aus Sicherheitsgründen Verwaltungsgerichte bereits aus der Ostukraine in den Westen verlegt werden mussten. Gerade bei Fragen der Versammlungsfreiheit stehen die ukrainischen RichterInnen vor dem Problem, dass diese durch kein nationales Gesetz gewährleistet wird.

usaidDie Richterinnen können hier ausschließlich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zurückgreifen. Und hier zeigt sich auch, dass die mangelnde strukturelle Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte in der Ukraine ein wesentliches Erschwernis zur Durchsetzung der Versammlungsfreiheit darstellt.

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NÖ: Verwaltungsgericht für neues Wahlrecht

orf-atDas Landesverwaltungsgericht Niederösterreich macht nun mit einem besonderen Wunsch auf sich aufmerksam. Die Richterinnen und Richter treten für Verbesserungen beim Wahlrecht in Niederösterreich ein.

Aus dem Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichtes für das Jahr 2014 geht hervor, dass die hohe Zahl von Beschwerden zur Eintragung in das Wählerverzeichnis vor der Gemeinderatswahl zum jetzigen Wunsch geführt habe. Es sei viel Arbeit angefallen, heißt es.

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Alterdiskriminierung: Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes veröffentlicht

Das Urteil des (österreichischen) Bundesverwaltungsgerichtes, mit dem ausgesprochen wurde, dass die im Frühjahr 2015 beschlossene Gehaltsreform nicht EU-konform ist, ist jetzt im RIS abrufbar. Das Gericht hat die Revision zugelassen, weil zur Rechtsfrage, ob im Beschwerdefall die durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2015 getroffenen Neuregelungen – insbesondere im Hinblick auf die Übergangsbestimmungen des § …

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Anrechnung von Ausbildungszeiten: Auch neue Regelung nicht EU-konform ?

bvwg_logo.png BundesverwaltungsgerichtNach einem jüngst ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts führt auch die im Frühjahr überfallsartig beschlossene Gehaltsreform nicht zu einer unionrechtskonformen Anrechnung von Ausbildungszeiten, die vor dem 18. Lebensjahr zurückgelegt wurden.

Das BVwG bestätigt damit die von der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) und den richterlichen Standesvertretungen vertretene Auffassung, dass die „Bundesbesoldung 2015“ weder EU-konform noch einkommensneutral ist.

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VwG Judikatur: Vergaberecht: Unterfertigung von Angeboten, Bieterlücken

Fachgruppe VergaberechtDas LVwG OÖ hat in einem aktuellen Erkenntnis ein Angebot, das nicht an der dafür vorgesehenen Stelle am Ende des Leistungsverzeichnisses, sondern an verschiedenen anderen Stellen gefertigt war, also nicht rechtsgültig unterfertigt und nicht ausschreibungskonform beurteilt.

Konkreter Hintergrund des Anlassfalles war, dass das Leistungsverzeichnis vor der vorgesehenen Fertigung durch den Bieter verschiedene Willenserklärungen des Bieters abverlangt und auch enthalten hat. Durch die Unterfertigung an der dafür vorgesehenen Stelle hätte der Bieter zum Ausdruck bringen sollen, dass er sich an diese Willenserklärungen bindet. Aus den Fertigungen des Kurzleistungsverzeichnisses und einzelner anderer Angebotsbestandteile konnte im Anlassfall nicht darauf geschlossen werden, dass sich der Bieter auch an diese Willenserklärungen bindet.

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Digitale Amtswege: Neuer Anlauf wieder ohne Verwaltungsgerichte

http://ec.europa.eu/digital-agenda/en/public-services
http://ec.europa.eu/digital-agenda/en/public-services

Nach dem „Scheitern“ der Bürgerkarte unternimmt die Bundesregierung einen neuen Anlauf für eine Digital-Offensive in der Verwaltung. Die Bürger sollen ein „Recht darauf haben, ihre Amtswege online zu erledigen“.

Neben der bisher mangelhaften Benutzerfreundlichkeit besteht ein weiteres gravierendes Problem darin, dass mit der Datenerfassung und Datenverwaltung in der öffentlichen Verwaltung zumindest zwölf verschiedene IT-Dienstleister beauftragt sind. Wie die Erfahrungen mit dem zentralen Personenstands- und Staatsbürgerschaftsregister oder dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) gezeigt haben, liegt im Zusammenführen der verschiedenen technischen Lösungen das größte praktische Problem.

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Judiktur VwGH / Keine Berufung gegen verfahrensrechtliche Bescheide zulässig

fachgruppe verfahrensrecht

Der VwGH bestätigt seine Auffassung zu verfahrensrechtlichen Bescheiden, die nunmehr nicht mit Berufung, sondern nur mit einer Beschwerde an das VwG bekämpfbar sind.

Bescheide über die Ablehnung von Anträgen auf Wiederaufnahme eines Verfahrens sind verfahrensrechtlicher Natur. Sie gehören dem Verfahrensrecht an (Teil der Rechtsfindung für eine am Ende materiell-rechtliche Entscheidung). In Bezug auf verfahrensrechtliche Bescheide wie den gegenständlichen liegt folglich mit dem Verweis auf die Verwaltungsvorschriften ein gesetzlicher Ausschluss des zweistufigen Instanzenzuges im Sinne des Art. 118 Abs. 4 B-VG durch die Regelung des § 63 Abs. 1 1. Satz AVG idF BGBl. I Nr. 33/2013 vor.

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