Die wesentlichen Zielsetzungen, welche die Einführung der neuen Verwaltungsgerichte im Jahr 2014 verfolgt hat, wurden auch tatsächlich erreicht: Es gibt eine lückenlose gerichtliche Kontrolle der gesamten öffentlichen Verwaltung, der Verwaltungsgerichtshof konnte die Zahl offener Verfahren drastisch senken und das gesamte Verwaltungsverfahren wurde beschleunigt.
Das zeigen die Feststellungen im Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofs für das Jahr 2014.
Besonders deutlich werden die Auswirkungen der Einrichtung der neuen Verwaltungsgerichte durch einen Vergleich der Tätigkeitsberichte aus den Jahren 2013 und 2014. Hatte der Verwaltungsgerichthof noch im Jahr 2013 durch die (neue) Zuständigkeit in Asylangelegenheiten mit einer erheblichen Steigerung des Anfalls von Asylsachen von zumindest 4.000 Fällen im Jahr gerechnet und den künftigen jährlichen Anfall an Rechtssachen auf etwa 10.000 Fälle pro Jahr geschätzt, so zeigen die Zahlen des Jahres 2014, dass im ersten Jahr des neuen Systems insgesamt (!) nur rund 3.900 neue Rechtssachen beim Verwaltungsgerichtshof angefallen sind.
Dieser Rückgang der Arbeitsbelastung des Verwaltungsgerichtshofs ist sicherlich dem Funktionieren des neuen Revisionsmodells zuzuschreiben.