
Das Europäische Parlament hat einen Entwurf zur Bewertung des Rechtsstaatlichkeitsberichts 2024 der Europäischen Kommission erstellt. Er zeichnet ein besorgniserregendes Bild vom Zustand der Einhaltung der europäischen Werte. Auch in Österreich werden in der Verwaltungsgerichtsbarkeit bei der Besetzung von Leitungsfunktionen die im Rechtsstaatlichkeitsbericht vorgegebenen europäischen Standards unbeachtet gelassen.








