VwGH Tätigkeitsbericht 2015: Verfahrensdauer und offene Verfahren weiter gesunken

Die Einrichtung der elf Verwaltungsgerichte hat dem Höchstgericht weitere Entlastungen gebracht.

So konnte die durchschnittliche Verfahrensdauer der im jeweiligen Jahr enderledigten Verfahren von 16,7 Monaten im Jahr 2013 auf nur 8,9 Monate im Jahr 2015 verringert werden. Die Arbeitskapazität des Gerichtshofes hat sich auf rund 5.400 Verfahren pro Jahr eingependelt, die Anzahl offener Verfahren belief sich zum Jahresende 2015 auf knapp 2.400 Verfahren.

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Personalnot am Bundesfinanzgericht

Am Bundesfinanzgericht herrsche „dramatische Personalnot“, beklagen die Richtervereinigung und die Justiz-Gewerkschaft. Offene Planstellen müssten rasch nachbesetzt und dem Gericht juristische Mitarbeiter und administratives Personal zugestanden werden – sonst steige die Dauer der Verfahren und „Steuerschulden können nicht eingebracht werden“. 226 Richterplanstellen hat das Bundesfinanzgericht, besetzt sind derzeit nur 216 – und bis Jahresende gehen noch …

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VwGH Judikatur / Verfahrensrecht: Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Wiederaufnahmebestimmung im VwGVG

VWGH-LogoDer Verwaltungsgerichtshof hatte in einem Verfahren betreffend die Zurückweisung der Wiederaufnahme eines Asylverfahrens durch das Bundesverwaltungsgericht die Bestimmung des § 32 Abs. 1 VwGVG (BGBl. I Nr. 33/2013) anzuwenden.

Nach dieser Bestimmung ist eine der Voraussetzungen für die Stattgabe eines Antrages auf Wiederaufnahme eines durch Erkenntnis eines Verwaltungsgerichtes abgeschlossenen Verfahrens, dass eine Revision beim VwGH gegen das Erkenntnis nicht mehr zulässig ist.

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VwGH Judikatur / Mindestsicherung

VWGH-LogoDie Auffassung des VwG, dass auch ein von der Revisionswerberin bezogenes Pflegekindergeld iSd § 44 Wr. KJHG 2013 unter den umfassenden Einkommensbegriff des § 10 Wr. MSG fällt, ist nicht zu beanstanden, dient doch auch das Pflegekindergeld der Deckung von Lebensunterhalt und Wohnbedarf.

Gem § 10 Abs. 1 Wr. MSG ist auf den Mindeststandard das Einkommen der Person, für die der jeweilige Mindeststandard gilt, anzurechnen. Bei der Bemessung für eine Bedarfsgemeinschaft ist gem § 10 Abs. 2 zweiter Satz Wr. MSG auf die Summe der heranzuziehenden Mindeststandards die Summe der Einkommen (wozu auch das Pflegekindergeld gehört) aller anspruchsberechtigten Personen  der Bedarfsgemeinschaft anzurechnen.

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Apothekengesetz: Aus für starre Grenzen bei der Bedarfsprüfung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich über ein Vorabentscheidungsersuchen des LVwG Oberösterreich (Vorlageantrag Sokoll-Seebacher) erneut mit dem österreichischen Apothekengesetz beschäftigt. Laut Apothekerkammer wurde jetzt entschieden, dass in Zukunft eine Konzession für eine neue Apotheke in ganz Österreich – nicht nur in ländlichen Gebieten – auch bei weniger als 5500 zu versorgenden Personen bei entsprechendem Bedarf …

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Wien: Beschwerderecht für Umweltorganisationen

Die Bundeshauptstadt soll das erste Bundesland werden, das die sogenannte „Aarhus“-Konvention vollständig umsetzt. (siehe dazu: Lücken im Rechtsschutz) Die entsprechenden Änderungen des Wiener Nationalpark- sowie des Wiener Naturschutzgesetzes liegen seit letzter Woche zur Begutachtung auf. Konkret sollen anerkannte Umweltorganisationen bei Projekten, für die keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig ist, gegen Bescheide der Behörden Beschwerde beim Wiener …

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Richterliches Dienstrecht: Neue Kompetenzen für das Bundesverwaltungsgericht

Der Dachverband der Verwaltungsrichter hat bereits im Februar 2014 die Konzentration der Beschwerdeverfahren in dienstrechtlichen Angelegenheiten für alle VerwaltungsrichterInnen beim Bundesverwaltungsgericht gefordert. Ziel dieser Forderung war es, nach deutschem Vorbild eine möglichst einheitliche Vollziehung der Vorschriften der richterlichen Dienstrechte zu gewährleisten. Die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Oberösterreich und die Steiermark haben diese Forderung bereits umgesetzt und  …

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Ausschreibung Richter/in des Bundesverwaltungsgerichts

bvwg_logo.png BundesverwaltungsgerichtIm Bereich des Bundesverwaltungsgerichts gelangen voraussichtlich 40 Planstellen von Richter/innen des Bundesverwaltungsgerichts zur Besetzung.

Die jeweiligen konkreten Zuständigkeitsbereiche der Richter/innen des Bundesverwaltungsgerichts sowie der konkrete Dienstort (Wien, Graz, Innsbruck und Linz) werden durch den Geschäftsverteilungsausschuss des Bundesverwaltungsgerichts festgelegt.

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Richterliches Dienstrecht: Größere Durchlässigkeit geplant

In einer Novelle zum Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz sieht das Bundesministerium für Justiz in § 207 Abs. 4 RStDG  die rechtliche Möglichkeit vor, dass VerwaltungsrichterInnen (der Bundesverwaltungsgerichte) nach 5 Jahren Praxis in die Justiz wechseln können.

Diese Änderung wird von allen richterlichen Standesvertretungen in einer gemeinsamen Stellungnahme als erster Schritt zur Schaffung eines einheitlichen Richterbilds begrüßt.

Es sei erfreulich, dass der Gesetzgeber nunmehr beginnt, für die Umsetzung des Entschließungsantrags des Verfassungsausschusses aus dem Jahr 2012 Sorge zu tragen.

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