Nachdem sich die Länder über viele Jahre gegen die Einrichtung von Verwaltungsgerichten ausgesprochen haben, erfolgt jetzt eine Kehrtwendung:
Nach einem Reformvorschlag der Verbindungsstelle der Bundesländer sollen die Verwaltungsbehörden künftig kein Ermittlungsverfahren mehr durchführen, sondern ihre Entscheidungen ausschließlich in einem abgekürzten Verfahren in Form sogenannter „Mandatsbescheide“ treffen.
Ist der Bürger mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden, kann er sich an ein Verwaltungsgericht wenden, welches dann das Verfahren nachholen muss.
Fachkundiger Beamter als Auslaufsmodell