Die Einrichtung der elf Verwaltungsgerichte hat dem Höchstgericht weitere Entlastungen gebracht.
So konnte die durchschnittliche Verfahrensdauer der im jeweiligen Jahr enderledigten Verfahren von 16,7 Monaten im Jahr 2013 auf nur 8,9 Monate im Jahr 2015 verringert werden. Die Arbeitskapazität des Gerichtshofes hat sich auf rund 5.400 Verfahren pro Jahr eingependelt, die Anzahl offener Verfahren belief sich zum Jahresende 2015 auf knapp 2.400 Verfahren.

Im Bereich des Bundesverwaltungsgerichts gelangen voraussichtlich 40 Planstellen von Richter/innen des Bundesverwaltungsgerichts zur Besetzung.
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