VwGH Tätigkeitsbericht 2015: Verfahrensdauer und offene Verfahren weiter gesunken

Die Einrichtung der elf Verwaltungsgerichte hat dem Höchstgericht weitere Entlastungen gebracht.

So konnte die durchschnittliche Verfahrensdauer der im jeweiligen Jahr enderledigten Verfahren von 16,7 Monaten im Jahr 2013 auf nur 8,9 Monate im Jahr 2015 verringert werden. Die Arbeitskapazität des Gerichtshofes hat sich auf rund 5.400 Verfahren pro Jahr eingependelt, die Anzahl offener Verfahren belief sich zum Jahresende 2015 auf knapp 2.400 Verfahren.


Von den im Jahr 2015 neu anhängig gewordenen Verfahren (4.586) waren nur 13% ordentliche Revisionen, hingegen 78 % außerordentliche Revisionen. Von den ordentlichen Revisionen wurden 39 % stattgegeben, bei den außerordentlichen Revisionen waren es 27%. Asyl- und Fremdenrecht machten gemeinsam fast 40% des Arbeitsanfalles aus.

In den exakt 5.393 enderledigten Verfahren sind 1.255 Stattgaben (das sind Aufhebungen oder Abänderungen der angefochtenen Entscheidungen) und 682 Abweisungen enthalten. Die restlichen Enderledigungen sind Zurückweisungen (1.317), Einstellungen (491) und sonstige Erledigungen wie die Ab – oder Zurückweisungen von Anträgen auf Verfahrenshilfe (1.648).

In 25 Fällen hat der Verwaltungsgerichtshof „in der Sache selbst“ entschieden.

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