Apothekengesetz: Aus für starre Grenzen bei der Bedarfsprüfung

ApothekeDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich über ein Vorabentscheidungsersuchen des LVwG Oberösterreich (Vorlageantrag Sokoll-Seebacher) erneut mit dem österreichischen Apothekengesetz beschäftigt. Laut Apothekerkammer wurde jetzt entschieden, dass in Zukunft eine Konzession für eine neue Apotheke in ganz Österreich – nicht nur in ländlichen Gebieten – auch bei weniger als 5500 zu versorgenden Personen bei entsprechendem Bedarf möglich sein muss.

Das bedeutet, dass die erst seit Anfang Juni 2016 geltende Regelung, wonach die Unterschreitung der 5.500-Personen-Grenze bei besonderem Bedarf und eben nur in ländlichen Gebieten möglich ist, in einer weiteren Novelle gemäß dem neuen EuGH-Entscheid geändert werden muss.

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Siehe auch:

Apothekenrecht – Bedarfsprüfung immer mehr unter Druck

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