Im Sommer letzten Jahres hatte der oberösterreichische Landtag die Kürzung der Mindestsicherung für Asylberechtigte beschlossen.J
Jetzt hatte das Landesverwaltungsgericht erstmals über eine Beschwerde eines subsidiär Schutzberechtigten zu entscheiden (Personen, deren Asylantrag zwar abgewiesen wurde, aber deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsland bedroht wird).
Dieser bekam anstatt der vollen Mindestsicherung in Höhe von rund 920 Euro nur mehr insgesamt 560 Euro.
Die Europäische Kommission geht bei der Richterauswahl neue Wege.
Gemeinsam mit 19 judiziellen Ausbildungseinrichtungen aus den EU-Mitgliedsstaaten wurde von der Generaldirektion Justiz das Projekt „Salomon“ entwickelt, eine lernfähige Software zur Richterauswahl.
„Die Herausforderungen an den Richterberuf sind immens gestiegen, da brauchen wir die besten Köpfe“, so die Sprecherin der Justizkommissarin Jourová bei der Vorstellung des Projektes in Brüssel.
Das Programm verarbeitet persönliche Daten der Bewerber aus verschiedensten Bereichen: Die klassischen Bewerbungsdaten über Ausbildungs- und Berufslaufbahn, die Auswertung der Profile der Bewerber aus den sozialen Netzen – wie Twitter, LinkedIn oder Facebook – und die Daten aus einem persönlichen Interview mit dem Bewerber.
Bei diesem Interview überprüft eine Software die Stimme und die Mimik des Bewerbers auf Emotionen, wodurch Rückschlüsse auf die Belastbarkeit und Glaubwürdigkeit des Bewerbers möglich sind. Aus diesen Datenmengen errechnet „Salomon“ ein Ranking der Kandidaten.
Die Präsidentin der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung, Edith Zeller, sprach auf einer Konferenz für Tunesische Verwaltungsrichter.
Die Tunesische Verwaltungsgerichtsbarkeit ist im Umbau begriffen.
Es besteht eine dreiinstanzliche Verwaltungsgerichtsbarkeit, diese ist getrennt von Zivil-Strafgerichtsbarkeit. Derzeit gibt es für rund 12 Mio. Einwohner nur ein Verwaltungsgericht in Tunis.
Um auf Ebene der erstinstanzlichen Verwaltungsgerichte föderaler zu werden, sollen nun Verwaltungsgerichte erster Instanz im ganzen Land geschaffen werden.
Nationalbankpräsident Claus Raidl: Nominierung von Richtersenaten anschauen
Die Diskussionen rund um die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur dritten Landepiste des Flughafens Wien reißen nicht ab. Der Tenor der öffentlichen Berichterstattung verdichtet sich immer mehr zu einem Angriff auf den Rechtsstaat selbst.
Günther Ofner: In der Türkei wäre das nicht passiert!
Aufhorchen lässt Flughafenvorstand Günther Ofner in einem Interview zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes über die dritte Landepiste mit folgendem Statement:
„In Istanbul wird in Kürze der größte Flughafen der Welt vor unseren Toren eröffnet werden, mit sechs Start- und Landebahnen. Und der wurde in weniger als fünf Jahren genehmigt und errichtet.“
Ein Grund sich näher anzusehen, wie die Abwicklung dieses Projektes dort tatsächlich erfolgt ist.
Umweltproteste und Baustopp
Bereits zu Beginn des Genehmigungsverfahrens im Jahr 2013 gab es erste Berichte über Proteste von Umweltschützer gegen den geplanten Bau des größten Flughafens der Welt, immerhin sollten fast 700.000 Bäume gefällt werden.
Im Juni 2015 bremste das oberste Verwaltungsgericht der Türkei den Bau des neuen Großflughafens.
Rechtsanwälte-Präsident Rupert Wolff zeigte sich „verblüfft“ über die Kritik an den Richtern.
Es entstehe der Eindruck, „dass man versucht, Richter insgesamt einzuschüchtern und gefügig zu machen“. Wolff ist überzeugt, dass bei den Amtsmissbrauchs-Ermittlungen der Staatsanwaltschaft „nichts herauskommt“. Das wäre auch angebracht – und das richtige rechtsstaatliche Vorgehen, betonte Wolff am Donnerstag.
Die Medienberichte über strafrechtliche Ermittlungen gegen Richter des Bundesverwaltungsgerichts wegen ihrer Entscheidung zur sog. Dritten Piste des Flughafens Wien haben den Dachverband der Verwaltungsrichter veranlasst, eine gemeinsame Stellungnahme abzugeben.
Der Dachverband hält darin fest, dass es nach den Grundsätzen eines modernen Rechtsstaats Aufgabe der Höchstgerichte ist, die Richtigkeit der Urteile der Verwaltungsgerichte abschließend zu beurteilen. Nur diesen obliegt es festzustellen, ob das Verfahren ordnungsgemäß geführt und die Gesetze richtig angewendet wurden; dazu gehört auch die Prüfung, ob eine Befangenheit eines Richters vorlag.
Klimaschutz ist wichtiger als wirtschaftliche Interesse: Mit dieser Begründung haben drei Richter des Bundesverwaltungsgerichts im Februar den Bau einer dritten Piste am Wiener Flughafen untersagt. Mit dieser Entscheidung haben sich die Drei mächtige Feinde gemacht und sich – wie es aussieht – gewaltige Schwierigkeiten eingehandelt. Umweltschutz vor Arbeitsplätzen und vor Profit, Vertreter von Politik und …
Das Bundesverwaltungsgericht war berechtigt, in der Causa Schwechat eine inhaltliche Entscheidung zu treffen, sagen Experten. Das heiße aber noch nicht, dass das Verbot des Flughafenausbaus auch richtig war. Die Debatte, ob sich Gerichte zu stark in die Politik einmischen, erhielt durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) neue Nahrung. Das Gericht untersagte eine dritte Piste am …
Aber nur unter besten Umständen – nicht Aufgabe der Richter, Glücksspielmonopol zu rechtfertigen.
Das Glücksspielgesetz (GSpG) beschäftigt wieder einmal den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Am Donnerstag hat sich die EuGH-Generalanwältin zu Verwaltungsstrafverfahren gegen Automatenbetreiber geäußert. Es kann unter Umständen zulässig sein, dass die Verwaltungsgerichte Richter und Kläger in einem sind. Aber es ist nicht ihre Aufgabe, das Glücksspielmonopol zu rechtfertigen. Das müsse der Staat tun.
Der EuGH folgt dem Generalanwalt oder der Generalanwältin in vier von fünf Fällen. Die sogenannten Schlussanträge sind nur Empfehlungen.
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